Rechtsprechung
| BFH, 13.04.1983 - I R 63/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Erwerb eines Geschäftswerts - Abschreibung eines Geschäftswerts - Aktivierung des Geschäftswerts - Rentabilität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Firmenwert
- Ermittlung/Berechnung des Firmenwerts
Papierfundstellen
- BFHE 138, 541
- BStBl II 1983, 667
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (6)
- BFH, 28.10.1976 - IV R 76/72
Berechnung des Geschäftswertes - Direkte Methode - Einzelfaktoren - …
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).a) Anhaltspunkte für die rückläufige wirtschaftliche Entwicklung der Klägerin sind vor allem im Rückgang der Rentabilität des Unternehmens zu erblicken (vgl. dazu BFHE 120, 245, 250, BStBl II 1977, 73).
Die Entwicklung der Rentabilität gehört zu den für die Geschäftswertabschreibung maßgebenden Einzelfaktoren (BFHE 120, 245, 250, BStBl II 1977, 73).
- BFH, 08.12.1976 - I R 215/73
Geschäftswert eines Unternehmens - Verwertung der indirekten Methode - Schätzung …
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Insbesondere ist das FG zu Recht davon ausgegangen, daß der Substanzwert eines Unternehmens sich nicht aus den Buchwerten der Steuerbilanz, sondern aus den Teilwerten der einzelnen Wirtschaftsgüter zusammensetzt (vgl. BFH-Urteil vom 8. Dezember 1976 I R 215/73, BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409).Zwar wird im allgemeinen von einem Zinssatz von 10 v. H. dementsprechend von einem Kapitalisierungsfaktor von ebenfalls 10 ausgegangen (vgl. BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, und Schmidt-Seeger, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, 1982, Anm. 38d zu § 6).
- BFH, 20.04.1977 - I R 234/75
Teilwertabschreibung - Derivativer Geschäftswert - Handwerksbetrieb - Fall der …
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73).Erst wenn derartige Anhaltspunkte festgestellt werden können, kann zusätzlich mit Hilfe einer anerkannten Berechnungsmethode im Wege einer Kontrollrechnung ermittelt werden, ob der Geschäftswert auf einen bestimmten Teilwert gesunken oder überhaupt nicht mehr vorhanden ist (BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607).
- BFH, 29.07.1982 - IV R 49/78
Buchmacher - Gewerbliches Unternehmen - Geschäftswert
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Anhaltspunkte für eine solche Entwicklung liegen insbesondere vor, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (nach BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BFHE 136, 270, BStBl II 1982, 650 z. B. fünf Jahre). - BFH, 12.08.1982 - IV R 43/79
Abschreibung - Firmenwert - Abfindung eines Gesellschafters - Geschäftswert
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Statt der Anschaffungskosten kann der niedrigere Teilwert angesetzt werden, wenn sich die Zahlung des Mehrbetrags unmittelbar als Fehlmaßnahme erweist oder wenn nachgewiesen wird, daß der Teilwert des Geschäftswerts in seiner Gesamtheit - einschließlich seiner zwischenzeitlich angewachsenen originären Bestandteile - unter den seinerzeit gezahlten und aktivierten Betrag gesunken bzw. überhaupt nicht mehr vorhanden ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 12. August 1982 IV R 43/79, BFHE 136, 274, BStBl II 1982, 652; vom 20. April 1977 I R 234/75, BFHE 122, 268, BStBl II 1977, 607, und vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BFHE 120, 245, BStBl II 1977, 73). - FG Nürnberg, 24.10.1975 - III 150/72
Auszug aus BFH, 13.04.1983 - I R 63/79
Weder der Basiszinssatz (…z. B. der Branchenzinssatz oder der landesübliche Zinssatz für langfristig ausgeliehene Kapitalien, vgl. Viel-Bredt-Renard, Die Bewertung von Unternehmungen und Unternehmungsanteilen, 5. Aufl., 1975 S. 121 ff.; Maaßen, Finanz- Rundschau - FR - 1976, 315, 321 f., m. w. N.) noch die Höhe der Zuschläge (in der Regel 50 bis 60 v. H., vgl. Maaßen, FR 1976, 315, 321 f., und Urteil des FG Nürnberg vom 24. Oktober 1975 III 150/72, Entscheidungen der Finanzgerichte 1976, 65, 67) können mathematisch exakt bestimmt werden.
- BFH, 15.09.2004 - I R 7/02
Renovierungskosten als "anschaffungsnaher Aufwand" - unentgeltliche Übertragung …
dd) Zutreffend ist hingegen die Annahme des FG, dass der ermittelte Durchschnittsertrag mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert werden muss (Senatsurteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667, 668; Niedersächsisches FG, Urteil vom 11. April 2000 6 K 611/93, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2001, 157, 159, m.w.N.).Dabei kann offen bleiben, ob der Zinssatz von 10 v.H. eine "Normalverzinsung" in dem Sinne darstellt, dass er bei der Ermittlung des Geschäftswerts eines Unternehmens regelmäßig angesetzt werden kann (so wohl Senatsurteil in BFHE 121, 402, BStBl II 1977, 409, 412; evtl. auch Senatsurteil in BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667, 668;… ebenso Glanegger, a.a.O.).
Es verstößt nicht gegen Denkgesetze oder gegen allgemeine Erfahrungssätze, wenn das FG diese --vom FA als "Risikozuschlag" bezeichnete-- zusätzliche Verzinsung mit 3, 5 v.H. bemessen hat, was ungefähr einem Aufschlag von 50 v.H. auf den Kapitalmarktzins von 6, 5 v.H. entspricht (ähnlich schon Senatsurteil in BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667, 668).
- BFH, 13.03.1991 - I R 83/89
Zu den Voraussetzungen für AfA und Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert
Die Klägerin hat zwar zu Recht darauf hingewiesen, daß eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen kann, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte liegen insbesondere vor, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (BFH- Urteile vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667;… in BFH/NV 1988, 432). - BFH, 18.05.1988 - II R 1/85
Zum Abzug von Schulden im wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer inländischen …
Vielmehr besteht die Vermutung, daß der Wert der Beteiligung nicht unter den Erwerbspreis abgesunken ist, solange nicht das Gegenteil feststeht, d. h., daß auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung der Kapitalgesellschaft, an der die Beteiligung besteht, der Wert der Beteiligung unter den Kaufpreis abgesunken ist (vgl. für die Abschreibung eines erworbenen Geschäftswerts auf den niedrigeren Teilwert BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, 543, BStBl II 1983, 667, m. w. N.).
- FG München, 17.06.2003 - 6 V 5087/02
Teilwertabschreibung bei GmbH-Anteilen; Aufhebung der Vollziehung in Sachen …
Insbesondere die Entwicklung der Rentabilität gehört zu den für die Geschäftswertabschreibung maßgebenden Einzelfaktoren (BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667).Ermittelt man den Geschäftswert der G GmbH, ist - entgegen der Ansicht der Antragstellerin - von einem Kapitalisierungsfaktor von 10 (entsprechend einem Zinssatz von 10 %, vgl. BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667) auszugehen (statt von 5, wie die Antragstellerin meint).
- FG Münster, 26.11.2001 - 9 K 2871/99
Schätzungsbefugnis nach tatsächlicher Verständigung; Anerkennung von …
In der Regel betragen diese ca. 50 %, ohne dass sie wie der Basiszinssatz mathematisch exakt bestimmt werden können (BFH vom 13.04.1983 I R 63/79 BStBl. II 1983, 667). - FG Köln, 05.03.2004 - 15 K 3293/98
Entnahme aus BV der Besitzunternehmens bei schenkungsweiser Übertragung von …
Es kann jedoch auch eine individuelle Berechnung des Kapitalisierungszinsfußes mit dem Basiszins (Rendite der langfristigen, festverzinslichen inländischen Wertpapiere) plus Risikozuschlag für den Kapitaleinsatz (in der Regel 50 bis 60 v.H.) erfolgen (BFH-Urteil vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667 m. w. Nachw.). - FG Niedersachsen, 24.11.2020 - 6 K 334/17
Ansatz einer verdeckten Gewinnausschüttung bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern des …
Von entscheidender Bedeutung ist die nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung des Betriebs (BFH-Urteil vom 28. Oktober 1976 IV R 76/72, BStBl II 1977, 73), insbesondere die Stagnation oder der Rückgang der Umsätze und Gewinne während eines längeren Zeitraums (BFH-Urteil vom 29. Juli 1982 IV R 49/78, BStBl II 1982, 650; vom 13. April 1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667;… vom 5. Februar 1988 III R 229/84, BFH/NV 1988, 432;… vom 10. April 1990 VIII R 170/85, BFH/NV 1991, 226). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.2009 - 1 K 122/03
Kein Verlustabzug bei Verlust der wirtschaftlichen Identität einer …
Rn. 89 Der Kapitalisierungszinsfuß wird somit aus dem sog. Basiszinssatz und Zuschlägen, die dem mit dem Einsatz von Kapital verbundenen Risiko Rechnung tragen sollen, ermittelt (BFH-Urteil vom 13.04.1983 I R 63/79, BStBl II 1983, 667). - BFH, 18.08.1993 - II S 7/93
Vorläufiger Rechtsschutz gegenüber einem negativen (Gewinn-)Feststellungsbescheid
die direkte Methode; vom 13. April 1983 I R 63/79, BFHE 138, 541, BStBl II 1983, 667, betr. - FG Köln, 22.04.1999 - 11 K 7709/94
Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann eine Teilwertabschreibung auf einen Geschäftswert in Betracht kommen, falls sich aus der wirtschaftlichen Entwicklung des erworbenen Unternehmens seit dem Zeitpunkt des Erwerbs Anhaltspunkte dafür ergeben, daß der Teilwert des erworbenen und im Zeitpunkt des Erwerbs tatsächlich vorhandenen Geschäftswerts in der Folgezeit durch Minderung geschäftswertbildender Faktoren gesunken ist; solche Anhaltspunkte sollen insbesondere vorliegen, wenn sich die Rentabilität des Unternehmens vermindert hat, weil die Entwicklung der Umsätze und Gewinne über einen längeren Zeitraum stagniert oder zurückgeht (vgl. BFH-Urteile vom 13.04.1983 - I R 63/79, BStBl II 1983, 667 ; vom 13.03.1991 - I R 83/89, BStBl II 1991, 595, 597). - BFH, 21.01.1986 - VIII R 238/81
Einheitsbewertung des Betriebsvermögens - Gewinnfeststellung und …
- BFH, 12.11.1993 - I B 131/93
Grundsätzliche Bedeutung der Frage zur Vornahme einer Teilwertabschreibung auf …
- FG Köln, 21.06.2006 - 13 K 4550/05
Einkommensteuer - Gesundheitsreformen rechtfertigen keine Teilwertabschreibung …
- BFH, 05.02.1988 - III R 229/84
Voraussetzungen einer Teilwertabschreibung eines Geschäftswertes aus dem …
- FG Düsseldorf, 24.06.2004 - 10 K 6919/00
GmbH & Co KG; Betriebsaufgabegewinn; GmbH-Anteil; Sonderbetriebsvermögen; …
- FG Köln, 24.04.1996 - 12 K 3228/91
Verdeckte Einlage einer schuldrechtlichen Position in eine GmbH
- FG Köln, 22.04.1998 - 11 K 7709/94
Bilanzen - Teilwertabschreibung bei Überpreis-Anschaffung
- FG München, 15.07.1997 - 7 V 1978/97
Maßgeblichkeit der von den Vertragsparteien für den Gegenstand eines …
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