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Rechtsprechung
   BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,203
BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
BFH, Entscheidung vom 07.12.1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 1984 - VI R 164/79 (https://dejure.org/1984,203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    EStG 1971 § 19 Abs. 1, § 38 Abs. 4, § 8 Abs. 2; LStDV 1971 §§ 2, 3 Abs. 2, § 46 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Essensfreibetrag - Erhöhung des Essensfreibetrag - Mahlzeit im Betrieb - Lohnsteuerhaftungsverfahren - Nachgeforderte Lohnsteuer - Durchschnittlicher Steuersatz - Name des Arbeitnehmers - Ermittlung von erlangten Vorteilen - Unmöglichkeit der Feststellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    1. Zum Essensfreibetrag (keine Erhöhung) - 2. Haftung des Arbeitgebers; Anwendung eines durchschnittlichen Steuersatzes jedenfalls in bestimmten Fällen zulässig (Einzelfeststellung unmöglich)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 142, 483
  • BB 1985, 569
  • BStBl II 1985, 164
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (18)

  • BFH, 07.11.1975 - VI R 174/73

    Essensgeldzuschüsse als Annehmlichkeit bei Erwerb verpackter Lebensmittel in …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend bestanden in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 518/27, RStBl 1928, 89) und des BFH (vgl. z. B. die Urteile vom 20. November 1979 VI R 112/79, BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122; vom 7. November 1975 VI R 174/73, BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50) nie Zweifel, daß der Vorteil der Arbeitnehmer, der in der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten besteht, dem Grunde nach lohnsteuerpflichtig ist.

    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 21. März 1975 VI R 94/72 (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486) und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 ausgeführt, es liege wesentlich im Interesse des Arbeitgebers, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit bekämen, Mahlzeiten im Betrieb zu sich zu nehmen.

    Dieser Freibetrag wird in der bisherigen Rechtsprechung als sog. Annehmlichkeit beurteilt (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486; BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50).

    aa) Die Argumente, die in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 für den Freibetrag von 1, 50 DM angeführt worden sind (vgl. hierzu oben 1. b), sprechen zwar für die Lohnsteuerfreiheit der Überlassung der Kantinenräume, nicht aber dafür, daß auch die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung des Essens selbst lohnsteuerfrei sein darf.

    ff) Auch soziale Erwägungen, die insbesondere in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 sowie in den Ausführungen des BMF zum Ausdruck kommen, gestatten keine Erhöhung des Freibetrags.

  • BFH, 21.03.1975 - VI R 94/72

    Steuerfreiheit der Essensgeldzuschüsse bis zu 1,50 DM arbeitstäglich

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Zwar hat der Senat in seinen Urteilen vom 21. März 1975 VI R 94/72 (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486) und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 ausgeführt, es liege wesentlich im Interesse des Arbeitgebers, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit bekämen, Mahlzeiten im Betrieb zu sich zu nehmen.

    Dieser Freibetrag wird in der bisherigen Rechtsprechung als sog. Annehmlichkeit beurteilt (BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486; BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50).

    aa) Die Argumente, die in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und in BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 für den Freibetrag von 1, 50 DM angeführt worden sind (vgl. hierzu oben 1. b), sprechen zwar für die Lohnsteuerfreiheit der Überlassung der Kantinenräume, nicht aber dafür, daß auch die verbilligte oder unentgeltliche Überlassung des Essens selbst lohnsteuerfrei sein darf.

    ff) Auch soziale Erwägungen, die insbesondere in den Urteilen in BFHE 115, 268, BStBl II 1975, 486 und BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50 sowie in den Ausführungen des BMF zum Ausdruck kommen, gestatten keine Erhöhung des Freibetrags.

  • BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79

    Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Diese Bezüge und Vorteile müssen in Geld oder Geldeswert bestehen (§ 8 Abs. 1 EStG), wodurch der Arbeitnehmer objektiv bereichert sein muß (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).

    b) Der Klägerin ist zuzugeben, daß die verbilligte Essensgewährung lohnsteuerfrei wäre, wenn sie in ganz überwiegend eigenbetrieblichem Interesse des Arbeitgebers erfolgte (Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39).

    Dies ist nach dem Urteil in BFHE 137, 13, BStBl II 1983, 39 (vgl. dort unter 4.) dann der Fall, wenn sich die Einnahme des Arbeitnehmers im weitesten Sinn als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der individuellen Arbeitskraft des Arbeitnehmers erweist.

  • BFH, 20.11.1979 - VI R 112/79

    Verwaltungsanweisung - Gewährung der steuerfreien Annehmlichkeit - Mahlzeit - …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend bestanden in der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (vgl. Urteil vom 12. Oktober 1927 VI A 518/27, RStBl 1928, 89) und des BFH (vgl. z. B. die Urteile vom 20. November 1979 VI R 112/79, BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122; vom 7. November 1975 VI R 174/73, BFHE 117, 172, BStBl II 1976, 50) nie Zweifel, daß der Vorteil der Arbeitnehmer, der in der Gewährung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten besteht, dem Grunde nach lohnsteuerpflichtig ist.

    a) Der Senat hat im Urteil in BFHE 129, 158, BStBl II 1980, 122 entschieden, daß der Essenswert entweder mit den Sachbezugswerten nach § 3 Abs. 2 LStDV anzusetzen ist, wobei ein Abzug des Essensfreibetrags von 1, 50 DM nicht in Betracht kommt, oder daß er mit den ortsüblichen Mittelpreisen zu veranschlagen ist, von denen der Freibetrag von 1, 50 DM abgezogen werden könne.

  • BFH, 05.02.1965 - VI 46/64 U

    Steuerliche Einordnung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten oder von …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Für eine Erhöhung des Freibetrags aus Vereinfachungsgründen fehlt es jedoch an einer Rechtsgrundlage (vgl. schon BFH-Urteil vom 5. Februar 1965 VI 46/64 U, BFHE 82, 155, BStBl III 1965, 302;… vgl. auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 19. Aufl., § 19 EStG Anm. 166).

    cc) Für eine generelle Billigkeitsregelung, die zur erhöhten Freistellung der Essensgewährung führte, fehlt es ebenfalls an einer Rechtsgrundlage (BFHE 82, 155, BStBl III 1965, 302).

  • BFH, 18.09.1981 - VI R 44/77

    Darlegung der Ermessenserwägungen spätestens in Einspruchsentscheidung; Ausschluß …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Nach der Rechtsprechung des Senats muß das FA, wenn es einen Arbeitgeber als Haftungsschuldner für nicht einbehaltene Lohnsteuern in Anspruch nehmen will, im Haftungsbescheid oder spätestens in der Entscheidung über den Einspruch gegen den Haftungsbescheid seine Ermessenserwägungen darlegen, weshalb es den Arbeitgeber als Haftungsschuldner und nicht den Arbeitnehmer als Steuerschuldner in Anspruch nimmt (Urteil vom 18. September 1981 VI R 44/77, BFHE 134, 149, BStBl II 1981, 801).
  • BFH, 05.11.1982 - VI R 219/80

    Lohnsteuer - Unternehmenssteuer - Berechnung des Pauschsteuersatzes - …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Der Senat hat im Urteil vom 5. November 1982 VI R 219/80 (BFHE 137, 46, BStBl II 1983, 91) zwar entschieden, daß die pauschale Lohnsteuer nach § 40 Abs. 1 EStG 1975 eine Unternehmenssteuer eigener Art ist und daß der zu ermittelnde Pauschsteuersatz nicht auf einen (höheren) Nettosteuersatz hochzurechnen ist.
  • BFH, 29.04.1983 - VI S 10/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Haftungswege - Nachforderung der Lohnsteuer - …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Der Senat braucht im vorliegenden Fall nicht die Grundsatzfrage (vgl. hierzu Beschluß des Senats vom 29. April 1983 VI S 10/82, BFHE 138, 379, BStBl II 1983, 517) zu entscheiden, ob deshalb im Haftungsverfahren auch die Möglichkeit ausscheidet, die angeforderte Lohnsteuer mehrerer oder vieler Arbeitnehmer mit Durchschnittssteuersätzen zu ermitteln.
  • BFH, 01.12.1967 - III 19/65

    Bundesfinanzhof - Revisionsinstanz - Schätzung - Auslandsverbindlichkeiten - …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Der BFH darf im Revisionsverfahren nur nachprüfen, ob die Schätzung des FG als Tatsacheninstanz zulässig war (was vorstehend bereits bejaht wurde), ob sie möglich war, ob sie gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat und ob das FG-Urteil auf Verfahrensfehlern, insbesondere auf mangelnder Sachaufklärung, beruht (vgl. BFH-Urteil vom 1. Dezember 1967 III 19/65, BFHE 91, 254, BStBl II 1968, 332;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 11. Aufl., § 162 AO 1977 Tz. 10).
  • BFH, 20.05.1980 - VI R 54/77

    Sachzuwendung an Arbeitnehmer - Betriebsveranstaltung - Freigrenze - …

    Auszug aus BFH, 07.12.1984 - VI R 164/79
    Dementsprechend geht der BFH auch bei der "Annehmlichkeit" von 50 DM bei Betriebsveranstaltungen davon aus, daß es sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt (vgl. z. B. Urteil vom 20. Mai 1980 VI R 54/77, BFHE 130, 516, BStBl II 1980, 580), weil der Vorteil einer einheitlichen Betrachtung zu unterziehen ist.
  • BFH, 19.04.1974 - VI R 107/70

    Wohnungsbaugesellschaft - Veräußerung eines Eigenheims - Preisabschlag - …

  • BFH, 16.03.1962 - VI 85/61 U

    Anspruch eines durch Haftungsbescheid für Lohnsteuer seiner Arbeitnehmer in …

  • BFH, 24.04.1961 - VI 219/60 U

    Vorliegen einer Zuwendung von Arbeitslohn in der Nichtinanspruchnahme des …

  • BFH, 05.03.1965 - VI 259/63 U

    Auslegung des Begriffs "Nachtschicht" und die Steuerfreiheit von …

  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

  • BFH, 17.09.1981 - V B 43/80

    Gewährung von Personalrabatt ist keine umsatzsteuerbare Leistung, sondern …

  • BFH, 06.06.1984 - V R 33/83

    Entgeltliche Leistung - Sachzuwendung - Gegenleistung - Tauschähnlicher Umsatz - …

  • BFH, 22.10.1976 - VI R 26/74

    Kostenlose Führung privater Ferngespräche auf Dienstapparaten als …

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