Rechtsprechung
| BFH, 31.01.1985 - V B 57/84 |
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Papierfundstellen
- BFHE 143, 169
- BB 1985, 1184
- BStBl II 1985, 169
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 23.05.1990 - V R 167/84
- Die Pflicht zur Einbehaltung und Abführung von Umsatzsteuer durch den …
b) Diese Auslegung steht nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Senats vom 31. Januar 1985 V B 57/84 (BFHE 143, 169, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1985, 155).Wie der Senat in dem Beschluß in BFHE 143, 169 entschieden hat, haftet der Leistungsempfänger indessen nach dem eindeutigen Wortsinn der Ermächtigung nur für die Steuer, die auf Umsätze eines (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers entfällt.
- BFH, 09.03.2011 - XI B 47/10
Leistungsempfänger als Steuerschuldner bei Zweifeln hinsichtlich der Ansässigkeit …
Sie lautet dann folgendermaßen: "Wie der Senat in dem Beschluss in BFHE 143, 169 entschieden hat, haftet der Leistungsempfänger indessen nach dem eindeutigen Wortsinn der Ermächtigung nur für die Steuer, die auf Umsätze eines (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers entfällt."Das ist" --so der BFH in dem Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84 (BFHE 143, 169)--- "auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt".
- BFH, 01.06.2011 - XI B 104/10
Keine Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei feststehender …
Diese lauten folgendermaßen: "Wie der Senat in dem Beschluss in BFHE 143, 169 entschieden hat, haftet der Leistungsempfänger indessen nach dem eindeutigen Wortsinn der Ermächtigung nur für die Steuer, die auf Umsätze eines (objektiv) nicht im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmers entfällt.
- FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 614/03
Abzugsverfahren; Haftung; Begriff der Ortsansässigkeit
Das ist auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, BFH-Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84, BFHE 143, 169, UR 1985, 155). - FG Köln, 18.10.2006 - 10 K 616/03
Pflicht eines im Ausland ansässigen Unternehmens ohne Zweigniederlassung im …
Das ist auch sachgerecht, weil in den Fällen, in denen feststeht, dass der Umsatz von einem im Erhebungsgebiet ansässigen Unternehmer erbracht worden ist, der Steuergläubiger ohnehin stets das Risiko des Steuereingangs trägt (BFH-Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BFHE 161, 191, BStBl II 1990, 1095, BFH-Beschluss vom 31. Januar 1985 V B 57/84, BFHE 143, 169, UR 1985, 155). - FG Düsseldorf, 15.05.2002 - 5 K 1734/97
Haftung für Umsatzsteuer; Abzugsverfahren; Unternehmer; Privater Leistungsbezug; …
Rn. 32 Die Voraussetzung nach § 51 Abs. 3 Satz 1 UStDV für eine Haftung, wonach -objektivfeststehen muss, dass der leistende Unternehmer nicht im Erhebungsgebiet ansässig war (BFH, Beschluss vom 31.01.1985, V B 57/84, Umsatzsteuer-Rundschau -UStR- 1985, 155), ist nach alledem gegeben. - FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 49/08
Zulässigkeit der Verpflichtung einer in Deutschland tätigen Limited mit …
Denn letztlich soll nach dem insoweit eindeutigen Wortsinn der Vorschrift der Leistungsempfänger nur Steuerschuldner für die Steuer werden, die auf die Umsätze eines (objektiv) nicht im Inland ansässigen Unternehmers entfällt (vgl. BFH Urteil vom 23. Mai 1990 V R 167/84, BStBl II 1990, 1095; Beschluss vom 31.01.1985 V B 57/84, HFR 1985, 280, zum insoweit gleichlautenden § 51 Abs. 3 Satz 3 UStDV a.F.; FG München Urteil vom 28.06.2006 3 K 4109/04, EFG 2006, 1545). - FG Düsseldorf, 14.03.2008 - 5 V 3351/07
Steuerpflichtigkeit bei durch eine Firma mit Sitz in Estland erbrachten …
Denn letztlich soll nach dem insoweit eindeutigen Wortsinn der Vorschrift der Leistungsempfänger nur Steuerschuldner für die Steuer werden, die auf die Umsätze eines (objektiv) nicht im Inland ansässigen Unternehmers entfällt (vgl. BFH, Beschluss vom 31.01.1985 - V B 57/84 - , HFR 1985, 280; FG München…, Urteil vom 28.06.2006 3 K 4109/04, a.a.O.).
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