Rechtsprechung
| BFH, 24.04.1986 - III B 55/85 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
InvZulG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 6
- Wolters Kluwer
Ernstliche Zweifelhaftigkeit - BMF-Schreiben - Betrieb des Investors - Dreijähriges Verbleiben
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG § 1 Abs. 3, § 5 Abs. 6
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 146, 329
- BB 1986, 1351
- BStBl II 1986, 573
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BFH, 10.04.1984 - VIII R 218/79
Sonderabschreibung - Versagung von Sonderabschreibungen - Widerruf von …
Auszug aus BFH, 24.04.1986 - III B 55/85
Auf diesen Gesichtspunkt weist das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. April 1984 VIII R 218/79 (BFHE 141, 395, BStBl II 1984, 734) für einen ähnlich gelagerten Fall bereits hin (vgl. dazu auch das BMF-Schreiben vom 29. März 1985, BStBl I 1985, 113).
- BFH, 20.05.1988 - III R 86/83
Betriebsaufspaltung - Organschaft - Verbundenes Unternehmen - Bindung des …
d) Der Senat hat in seinem eine Vollziehungsaussetzung nach § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffenden Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) angedeutet, daß es für die Zulassung einer Ausnahme von der persönlichen Bindungsvoraussetzung möglicherweise genüge, wenn der Investor trotz formaler Änderung des Rechtsträgers (z.B. bei der Umwandlung, Einbringung oder Veräußerung eines Betriebs) weiterhin auf den Einsatz des begünstigten Wirtschaftsguts Einfluß nehmen könne. - BFH, 22.02.1996 - III R 91/93
Keine ausschließliche Verwendung zu eigenbetrieblichen Zwecken bei …
Diese allein genügt nicht, um eine Ausnahme von den strengen zulagenrechtlichen Bindungsvoraussetzungen zuzulassen (Senatsurteile in BFHE 153, 481, BStBl II 1988, 739, und vom 25. Juni 1993 III R 11/88, BFHE 172, 278, BStBl II 1993, 769; noch offengelassen im Senatsbeschluß vom 24. April 1986 III B 55/85, BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573). - BFH, 25.06.1993 - III R 11/88
Keine Ausnahme von der Verbleibensregelung bei Einzelveräußerung von …
aa) Zwar hat der Senat in dem die Klägerin betreffenden Verfahren der Aussetzung der Vollziehung dies noch für möglich gehalten (s. Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85, BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573).
- BFH, 14.07.1989 - III R 29/88
Investitionszulage - Bürogebäude - Verbleiben im Betrieb - Vermietung - …
Für die Entscheidung des Senats in BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919 war dieses Kriterium zwar ausschlaggebend; auch hat der Senat in seinem eine Vollziehungsaussetzung nach § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffenden Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) angedeutet, die Möglichkeit der Einflußnahme des Investors auf das Wirtschaftsgut könne als übergeordnetes Prinzip Ausnahmen von der Verbleibregelung rechtfertigen. - BFH, 15.03.1991 - III R 18/88
Antrag auf Gewährung einer Investitionszulage für "begünstigte Investitionen" in …
Für die Entscheidung des Senats vom 23. Mai 1986 III R 144/85 (BFHE 147, 195, BStBl II 1986, 919) war dieses Kriterium zwar ausschlaggebend; auch hat der Senat in seinem eine Vollziehungsaussetzung nach § 69 der Finanzgerichtsordnung (FGO) betreffenden Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) angedeutet, die Möglichkeit der Einflußnahme des Investors auf das Wirtschaftsgut könne als übergeordnetes Prinzip Ausnahmen von der Verbleibregelung rechtfertigen. - BFH, 03.06.1987 - III R 135/83
Einhaltung der Verbleibregelung als Voraussetzung für die Gewährung von …
Der Senat hat daraufhin in seinem Beschluß vom 24. April 1986 III B 55/85 (BFHE 146, 329, BStBl II 1986, 573) die Vollziehung eines Rückforderungsbescheids in einem Fall ausgesetzt, in dem eine GmbH ihren Betrieb an die Schwestergesellschaft (eine GmbH & Co. KG) veräußert hatte.
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