Rechtsprechung
| BFH, 12.05.1987 - VII R 110/84 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
GZT Tarifnrn. 07.06, 23.07
Papierfundstellen
- BFHE 150, 230
Wird zitiert von ... (8)
- BFH, 03.02.2004 - VII R 33/03
Tarifierung getrockneter Schweineohren
2309 KN ist vielmehr die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (…vgl. EuGH-Urteil vom 23. März 1972 Rs. 36/71 --Henck--, EuGHE 1972, 187 Rdnr. 4; Senatsurteile vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230, 233;… vom 1. September 1987 VII K 10/87, BFH/NV 1988, 134 --jeweils zur Tarifnr.Diese Zubereitung ist auch von der zur Fütterung verwendeten Art. Die Zweckbestimmung als Futter ist ein objektives Merkmal, das gegeben ist, wenn festgestellt werden kann, dass die Zubereitung ausschließlich zur Verwendung als Futter geeignet ist (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1972, 187 Rdnr. 4
; Senatsurteil in BFHE 150, 230, 233). - BFH, 20.02.1990 - VII R 172/84
Keine Umsatzsteuerermäßigung für Lieferungen von tierischen oder pflanzlichen …
Allenfalls könnten handelsübliche Verunreinigungen aus anderen Stoffen unbeachtet gelassen werden (Urteil des Senats vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230, 232; vgl. auch Urteil des Senats vom 26. Juli 1983 VII R 18/82, BFHE 139, 106, 108). - FG Rheinland-Pfalz, 09.06.2022 - 6 K 1542/20
Umsatzsteuer: Regelsteuersatz auf Lieferung von Pferdesehnen, Straußenkniesehnen, …
Diese Zubereitung sei auch von der zur Fütterung verwendeten Art. Die Zweckbestimmung als Futter sei ein objektives Merkmal, das gegeben ist, wenn festgestellt werden könne, dass die Zubereitung ausschließlich zur Verwendung als Futter geeignet ist (…vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 1972, 187 Rdnr. 4; Senatsurteil in BFHE 150, 230, 233).
- BFH, 15.11.1994 - VII R 36/94
Verbindliche Zolltarifauskunft bezüglich Orangenextrakt zur Herstellung von …
Sie kennzeichnet sich nach den hier getroffenen Feststellungen als Verarbeitungserzeugnis, damit als Zubereitung (Senat, Urteile vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230, 233, und vom 3. Dezember 1985 VII R 124--125/82, BFHE 145, 465, 471 m. w. N.), speziell als Lebensmittelzubereitung, die anderweit weder genannt noch inbegriffen ist (…vgl. auch ErlHS zu AV 2 Rz. 16.0 sowie zu Position 2106 Rz. 03.1, 13.0). - FG Hamburg, 05.11.2007 - 4 K 108/06
Einreihung von Instantnudelsuppe
Unter einer Zubereitung ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (vgl. BFH-Urteil vom 12.5.1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230 unter Bezugnahme auf EuGH, Urteil vom 23.3.1972 Rs. 36/71, EUGHE 1972, 187, 198;… BFH-Urteil vom 3.2.2004 VII R 33/03, BFH/NV 2004, 849 ). - FG Köln, 27.10.2009 - 1 K 4127/07
Frage der Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf Umsätze mit …
Vielmehr ist unter Zubereitung auch die Verarbeitung eines Erzeugnisses zu verstehen (BFH-Urteil vom 12.05.1987 VII R 110/84, BFHE 150, 230). - BFH, 01.09.1987 - VII K 10/87
Tarifierung von eingeführtem Fleischknochenmehl nach Erteilung einer …
Unter Zubereitung i.S. der Tarif-Nr. 23.07 ist die Verarbeitung eines Erzeugnisses oder seine Vermischung mit anderen Erzeugnissen zu verstehen (Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften - EuGH -, Urteil vom 23. März 1972 Rs. 36/71, EuGHE 1972, 187, 198); auf das Größenverhältnis der Mischkomponenten kommt es, jedenfalls im Regelfall, nicht an (Senat, Urteile vom 3. Dezember 1985 VII R 124-125/82, BFHE 145, 465, 472, und vom 12. Mai 1987 VII R 110/84, zur Veröffentlichung bestimmt), auch nicht auf Zweck und Wirkung der Beimischung, die hier in Form des Nährstoffes Stärke vorliegt. - BFH, 29.09.1987 - VII R 11/85 07.06 GZT erforderliche Reinheit ist nicht gegeben (vgl. BFH-Urteil vom 12.5.1987 VII R 110/84 betr. Tarifierung von Tapiokachip-Pellets).
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