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Rechtsprechung
   BFH, 16.06.1987 - VII R 133-135/84, VII R 133/84, VII R 134/84, VII R 135/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5022
BFH, 16.06.1987 - VII R 133-135/84, VII R 133/84, VII R 134/84, VII R 135/84 (https://dejure.org/1987,5022)
BFH, Entscheidung vom 16.06.1987 - VII R 133-135/84, VII R 133/84, VII R 134/84, VII R 135/84 (https://dejure.org/1987,5022)
BFH, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - VII R 133-135/84, VII R 133/84, VII R 134/84, VII R 135/84 (https://dejure.org/1987,5022)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VO ( EWG ) Nr. 1608/74 Art. 2 Abs. 2

Papierfundstellen

  • BFHE 150, 235
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 01.03.1988 - VII R 67/85

    Kauf von Butter von einem niederländischen Unternehmen - Erhöhung von …

    Der Bescheid des HZA, mit dem es die von der Klägerin beantragte Billigkeitserstattung nach der VO Nr. 1608/74 abgelehnt hat, ist entgegen der Auffassung des HZA gerichtlich voll nachprüfbar (vgl. Senatsurteil vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 236, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Dieser Schluß muß auch deswegen ausscheiden, weil der umgekehrte Fall - entsprechende rechnerische Umrechnungsnachteile des Einführers unabhängig von der Währungsmaßnahme - einen Erlaß (oder eine Erhöhung der Erlaßsumme) der Differenzbeträge nicht begründen kann (vgl. auch BFHE 150, 235, 238, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung).

    Diese ist übermäßig, da sie den Betrag von 100 DM überschreitet (BFHE 150, 235, 239).

    So war es in dem durch BFHE 150, 235, 238 entschiedenen Fall.

  • BFH, 18.06.1991 - VII R 122/89

    Voraussetzung für eine Befreiung von der Erhebung der erhöhten …

    Es fragt sich z. B., ob die Klägerin - offenbar ein in grenzüberschreitenden Geschäften mit Mehl erfahrenes Unternehmen - nicht Anlaß gehabt hätte, beim Abschluß eines längerfristigen Vertrages über die Lieferung großer Mengen Mehls sich gegen das Risiko höherer WAB - Währungsmaßnahmen waren damals durchaus nicht ungewöhnlich - durch Aufnahme einer ausdrücklichen Abwälzungsklausel im Vertrag abzusichern (vgl. auch Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240, …und vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f., sowie Urteil des EuGH vom 20. Mai 1981 Rs. 152/80, EuGHE 1981, 1291, 1301 ff., insbesondere Abs. 21 der Gründe; diese Entscheidungen enthalten Überlegungen, die den vorstehenden entsprechen).

    In einem Fall wie dem vorliegenden ist davon auszugehen, daß auch noch im finanzgerichtlichen Verfahren die rechtliche Möglichkeit besteht, nacht Art. 4 VO Nr. 926/80 (vgl. dazu auch BFHE 150, 235, 239) nachzuweisen, daß die Voraussetzungen des Art. 8 Abs. 1 VO Nr. 926/80 erfüllt sind.

  • BFH, 01.03.1988 - VII R 71/85

    Ablehnung einer zollrechtlichen Billigkeitsmaßnahme wegen Auslassens der …

    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84 (BFHE 150, 235, 239).

    Für den Fall, daß die angeblichen Umrechnungsvorteile der Klägerin bei Bezahlung des Kaufpreises nach der Währungsmaßnahme auf Devisentermingeschäften beruhen, verweist der Senat auf seine Urteile vom 5. Juni 1985 VII R 159-160/84 (BFHE 144, 294) und in BFHE 150, 235.

  • BFH, 17.12.1991 - VII R 46/90

    Voraussetzung der Gewährung von Währungsausgleichsbeträgen bei Altkontrakten

    Auch in diesem Fall würde kein Anspruch auf einen Billigkeitserweis bestehen (vgl. Senatsurteile vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 240;… vom 21. Oktober 1986 VII R 10/83, BFH/NV 1987, 540, 543 f.;… vom 18. Juni 1991 VII R 122/89 BFH/NV 1992, 142).

    Außerdem ist im Streitfall davon auszugehen, daß auch noch im finanzgerichtlichen Verfahren die Möglichkeit besteht, nach Art. 4 VO Nr. 926/80 (vgl. dazu BFHE 150, 235, 239) nachzuweisen, daß die Voraussetzungen für die Befreiung von zusätzlichen WAB erfüllt sind (…Senatsurteil vom 18. Juni 1991 VII R 122/89, a. a. O.).

  • BFH, 15.10.1991 - VII R 9/90

    Antrag auf Erstattung gezahlter Währungsausgleichsbeträge (WAB) - Mittelbarer …

    Die sich im Rahmen der bei Vertragsschluß getroffenen Vereinbarungen haltende Zeitdifferenz zwischen der Bezahlung der Waren und dem Eingang der Termindevisen kann dabei keine entscheidende Rolle spielen, sie kann nur Auswirkungen durch das Entstehen einer möglichen Zinsbelastung oder eines Zinsvorteils für die Klägerin haben, wenn die Devisen später oder früher als zur Bezahlung der Waren erforderlich eingehen (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235 ff., Zeitschrift für Zölle + Verbrauchsteuern 1987, 338).
  • BFH, 01.03.1990 - VII R 117/88

    Anforderungen an die Ablehnung eines Freistellungsauftrages - Ausgleich der …

    Anderes gälte nur, wenn das DTG vom 13. Mai 1982 überhaupt unberücksichtigt bleiben müßte, weil es an dem wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Handelsvertrag vom 12. Mai 1982 fehlte (vgl. Art. 9 Abs. 2 VO Nr. 926/80 und Senatsurteil vom 16. Juni 1987 VII R 133-135/84, BFHE 150, 235, 238).
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