Rechtsprechung
| BFH, 04.08.1987 - VII R 101/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 150, 573
- BB 1988, 470
Wird zitiert von ... (2)
- FG Hamburg, 23.05.2000 - I 174/99
Grunderwerbsteuer: Rückgängigmachung
aa) Der erstere der vorgenannten Fälle gesellschaftsrechtlicher Verbindung, nämlich zwischen Erstkäuferin und Zweitkäuferin, ist insbesondere dann verwirklicht, wenn - wie hier - anstelle einer Kapitalgesellschaft als Erstkäuferin deren Gesellschafterin oder Geschäftsführerin als Zweitkäuferin die Immobilie erwirbt (vgl. BFH-Beschluss vom 16. September 1987 II R 84/86, BFHE 150, 573, BStBl II 1987, 826 ).bb) Ein Interesse am Neuabschluss des Vertrags mit der Zweitkäuferin zeigt sich daran, dass es der Erstkäuferin nicht gleichgültig ist, wer nunmehr das Grundstück erwirbt oder ob die Verkäuferin es wiedererlangt und selbst behält (BFHE 150, 573, BStBl II 1987, 826 ).
- BGH, 23.11.1988 - 3 StR 318/88
Ungenehmigte Zwischenlagerung von Heizöl durch einen Spediteur im Auftrag eines …
Die ungenehmigte Zwischenlagerung ("Vorladung") von Heizöl durch einen Spediteur im Auftrag eines Verteilers stellt keine zweckwidrige Verwendung steuerbegünstigten Mineralöls dar und führt nicht zur Unbedingtheit der Mineralölsteuer (im Anschluß an BFH, ZfZ 1987, 368).Die nicht genehmigte Zwischenlagerung durch einen Verteiler stellt keine "Verwendung" i.S. von § 23 Abs. 3 Nr. 2 MinöStDV dar, die zum Unbedingtwerden der Steuer führt (BFH, Urteil vom 4. August 1987 VII R 101/83, ZfZ 1987, 368 mit Anm. Schrömbges).
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