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Rechtsprechung
   BFH, 25.02.1988 - IV R 135/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1826
BFH, 25.02.1988 - IV R 135/85 (https://dejure.org/1988,1826)
BFH, Entscheidung vom 25.02.1988 - IV R 135/85 (https://dejure.org/1988,1826)
BFH, Entscheidung vom 25. Februar 1988 - IV R 135/85 (https://dejure.org/1988,1826)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 153, 107
  • NJW 1988, 2823
  • BB 1988, 1384
  • BB 1988, 1730
  • BStBl II 1988, 766
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.03.1979 - IV R 137/77

    Zur steuerliche Behandlung von Fahrtkosten, Mehrverpflegungsaufwendungen und …

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - IV R 135/85
    Der uneingeschränkte Abzug der Fahrtkosten als Betriebsausgaben wurde hier mit der Erwägung gerechtfertigt, es lägen Fahrten innerhalb des Unternehmens vor, da sich der Gewerbetreibende ausschließlich im betrieblichen Bereich bewegt habe (BFH-Urteile vom 31. Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564, und vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700).
  • BFH, 17.02.1977 - IV R 87/72

    Zur Anwendung der Pauschbeträge nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für Fahrten zwischen …

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - IV R 135/85
    Bereits in der Entscheidung vom 17. Februar 1977 IV R 87/72 (BFHE 122, 55, BStBl II 1977, 543), welche die Fahrtunterbrechungen eines Rechtsanwalts auf dem Wege in seine Kanzlei behandelte, ist als maßgeblich herausgestellt, ob bei den werktäglichen Fahrten von der Wohnung in die Stadt als deren Ziel und Zweck die Erreichung der Betriebsstätte im Vordergrund steht oder nicht.
  • BFH, 31.05.1978 - I R 69/76

    Abgrenzung zwischen voll abziehbaren Reisekosten und beschränkt abziehbaren …

    Auszug aus BFH, 25.02.1988 - IV R 135/85
    Der uneingeschränkte Abzug der Fahrtkosten als Betriebsausgaben wurde hier mit der Erwägung gerechtfertigt, es lägen Fahrten innerhalb des Unternehmens vor, da sich der Gewerbetreibende ausschließlich im betrieblichen Bereich bewegt habe (BFH-Urteile vom 31. Mai 1978 I R 69/76, BFHE 125, 381, BStBl II 1978, 564, und vom 29. März 1979 IV R 137/77, BFHE 128, 196, BStBl II 1979, 700).
  • BFH, 23.10.2000 - V B 123/00

    Vermietung einer Wohnung - Fahrtkosten - Betriebsausgaben - Betriebsprüfung - …

    Ebenso wie in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Februar 1988 IV R 135/85 (BFHE 153, 107, BStBl II 1988, 766) sei dies eine Fahrt zu einer Betriebsstätte und keine Fahrt zwischen mehreren Betriebsstätten gewesen.

    Die Begründung des Urteils gehe von falschen Annahmen aus und widerspreche der Entscheidung des BFH in BFHE 153, 107, BStBl II 1988, 766.

    Unzutreffend ist auch die Ansicht des Klägers, das BFH-Urteil in BFHE 153, 107, BStBl II 1988, 766 besage das Gegenteil dessen, was das FG entschieden habe.

  • BFH, 09.12.1988 - VI R 199/84

    1. Der gesetzliche Kilometer-Pauschbetrag gilt nicht für Fahrten mit dem eigenen …

    Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG soll nicht mehr greifen, wenn der Unternehmer, von seiner Wohnung kommend, den betrieblichen Bereich erreicht hat und sich anschließend innerhalb desselben bewegt (BFH-Urteil vom 25. Februar 1988 IV R 135/85, BFHE 153, 107).
  • BFH, 07.12.1988 - X R 15/87

    1. Vertrauensschutz bei Änderung der Rechtsprechung - 2. Kilometerpauschale bei …

    Selbst wenn es sich also hier tatsächlich so verhalten haben sollte, daß der Kläger regelmäßig vor und nach der Fahrt sein Arbeitszimmer aufsuchte, blieb er im häuslichen Bereich, so daß die Fahrten nicht als ein rein "innerbetriebliches" Ereignis angesehen werden können (vgl. dazu auch BFH-Urteil vom 25. Februar 1988 IV R 135/85, BFHE 153, 107, BStBl II 1988, 766, m. w. N.).
  • BFH, 06.06.2002 - X B 163/01

    Beschwerdebegründung; Vertretungsbefugnis i.S.v. § 62 a FGO

    Sie dürfen deshalb auch nicht insoweit als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei einer anderen Einkunftsart abgezogen werden, als sie die Pauschbeträge übersteigen; für eine Aufteilung der Aufwendungen auf die jeweils in Betracht kommenden Einkunftsarten ist danach kein Raum (Senatsurteil in BFHE 174, 84, BStBl II 1994, 516; ebenso BFH-Urteil vom 25. Februar 1988 IV R 135/85, BFHE 153, 107, BStBl II 1988, 766 zur Abgrenzung von Betriebsausgaben aus selbständiger Arbeit und Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit).
  • FG Rheinland-Pfalz, 30.07.1997 - 1 K 1699/95

    Einkommensteuer; Abzugsbeschränkung für betriebliche Pkw-Fahrten

    Fährt aber ein Arbeitnehmer von seiner Arbeitsstätte im Rahmen seiner freiberuflichen Nebentätigkeit zu einer "Betriebsstätte", so unterliegen diese Fahrten ebenso der Abzugsbeschränkung wie wenn er unmittelbar die Betriebsstätte von der Wohnung aus aufgesucht hätte (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 1974 - VI R 69/72 , BStBl II 1975, 177; 25. Februar 1988 IV R 135/85 , BStBl II 1988, 766).
  • FG Niedersachsen, 15.11.1990 - II 714/89

    Berücksichtigung von Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte; Begriff der …

    Der Kläger hätte sich aber, selbst wenn er die Fahrten nach B. von seiner in S. befindlichen und von seiner dortigen Wohnung eindeutig getrennten Betriebsstätte aus angetreten haben sollte, nicht innerhalb seines einen Unternehmens bewegt; er hätte dann mehrere selbständige Betriebe nacheinander aufgesucht, denn die Betriebsstätte in Eingelade gehört ausschließlich zu seinem Gewerbebetrieb als Bezirksleiter der Niedersächsischen Zahlenlotto GmbH, während die Betriebsstätte in Bremen ausschließlich seiner freiberuflichen Tätigkeit, also einem anderen Betrieb, und darüber hinaus sogar einer anderen Einkunftsart diente; es hätten bei von der gewerblichen Betriebsstätte ausgehenden Fahrten nur Aufwendungen anfallen können, die in den Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehörten und darauf beruht hätten, daß der Kläger nunmehr die Betriebsstätte erreichen wollte, von der aus er seiner Tätigkeit aus selbständiger Arbeit nachging siehe den vergleichbaren Fall, daß ein selbständig Tätiger nach Aufsuchen seiner Betriebsstätte zu einer weiteren Arbeitsstätte fährt, in der er nunmehr Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt (BFH-Urteil vom 25. Februar 1988 IV R 135/85, BStBl II 1988, 767).
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