Rechtsprechung
| BFH, 26.05.1988 - VII R 87/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 26.05.1988 - VII R 87/86
- Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 219/88
- EuGH, 28.03.1990 - 219/88
- BFH - VII R 87/86 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- BFHE 153, 469
- BB 1988, 1661
Wird zitiert von ...
- BFH, 24.04.1990 - VII R 55/89
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung von Quotakosten
Die mit dem Erwerb von zur Ausfuhr berechtigenden Quoten im Rahmen von Exportkontingenten verbundenen Kosten sind nicht Bestandteil des Warenpreises, werden also nicht bei der Zollwertfeststellung berücksichtigt, wenn sie vom Käufer an einen vom Verkäufer unabhängigen Dritten oder, sofern der Verkäufer, der über keine Quoten verfügt, solche von dritter Seite erworben hat, an den Verkäufer gezahlt werden (EuGHE 1984, 609, 619; vgl. auch das auf Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 26. Mai 1988 VII R 87/86, BFHE 153, 469, ergangene, noch nicht veröffentlichte EuGH-Urteil vom 28. März 1990 Rs. C-219/88, Abs. 13 - Echtheitsbescheinigungen -).
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