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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.1988 - III R 160/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1636
BFH, 09.12.1988 - III R 160/85 (https://dejure.org/1988,1636)
BFH, Entscheidung vom 09.12.1988 - III R 160/85 (https://dejure.org/1988,1636)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 1988 - III R 160/85 (https://dejure.org/1988,1636)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 4b InvZulG
    Investitionszulage; Vergleichsvolumen bei Betriebsveräußerung

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 435
  • BFHE 155, 435
  • BB 1989, 1329
  • BB 1989, 416
  • DB 1989, 708
  • BStBl II 1989, 239
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 25.10.1985 - III R 79/82

    Investitionszulage - Energieerzeugung - Energieverteilung - Anlage - Betrieb …

    Auszug aus BFH, 09.12.1988 - III R 160/85
    Denn der unterschiedlichen Ausdrucksweise kommt in den verschiedenen investitionszulagerechtlichen Vorschriften, wenn auch in einem anderen Zusammenhang, nämlich bei der Frage der dreijährigen Bindungsfrist, eine entscheidende Bedeutung zu (vgl. das Senatsurteil vom 25. Oktober 1985 III R 79/82, BFHE 145, 479, BStBl II 1986, 150).
  • BFH, 21.03.1995 - III R 61/89

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Beschäftigungszulage

    Schließlich habe auch der Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) eine betriebsbezogene Auslegung bejaht.

    Wird ein Betrieb erworben, so sind nach den Urteilen des erkennenden Senats in BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239 sowie vom 9. Dezember 1988 III R 67/86 (…BFH/NV 1989, 538) die Investitionen des Veräußerers in das Vergleichsvolumen des Erwerbers einzubeziehen (betriebsbezogene Betrachtungsweise).

    Derartige Einwendungen hat der erkennende Senat bereits in seinen o. g. Urteilen in BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239 und in BFH/NV 1989, 538 keine entscheidende Bedeutung beigemessen.

  • BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86

    Außenprüfung - Prüfungsanordnung - Zweitprüfung

    Die vom BVerfG geforderten Voraussetzungen (BVerfGE 32, 54, 76) sind hier zweifelsfrei gegeben: Eine besondere Vorschrift (§ 200 Abs. 3 Satz 2 AO 1977) ermächtigt zum Betreten der Geschäftsräume zu einem grundsätzlich erlaubten und aus dem Gesetz erkennbaren Zweck, nämlich zur Durchführung einer Außenprüfung (vgl. BFH-Urteile vom 4. Oktober 1988 VII R 59/86, BFHE 154, 435, BStBl II 1989, 55, und in BFHE 155, 4, BStBl II 1989, 180).
  • BFH, 10.02.1989 - III R 11/86

    1. Bei Berechnung des Vergleichszeitraums gelten Rumpfwirtschaftsjahre als volle …

    Der Senat hat in seinem weiteren Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) entschieden, daß der Betriebsbegriff in § 4b Abs. 5 InvZulG 1982 nicht "personenbezogen", sondern "betriebsbezogen" zu verstehen sei.

    Er hat zwar in seinem Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 entschieden, daß sich der Nachfolger im Betrieb die Investitionen seines Vorgängers als Vergleichsvolumen zurechnen lassen muß.

  • BFH, 10.03.1989 - III R 68/87

    Einzubeziehung angeschaffter und hergestellter Wirtschaftsgüter in das …

    Der Senat hat diese Bestimmung in seinem Grundsatzurteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) "betriebsbezogen" ausgelegt.

    Diese Grundsätze gelten, wie sich bereits aus dem Urteil III R 160/85 ergibt, auch bei der Betriebsaufspaltung, auch wenn es sich dabei nicht um eine Betriebsveräußerung und in aller Regel nicht um eine Betriebsverpachtung handelt.

  • BFH, 10.02.1989 - III R 78/86

    Aktiengesellschaft - Vergleichsvolumen - Teilbarkeit - Gewerblicher Betrieb - …

    In seinem Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) hat der Senat zwar entschieden, daß die Begriffe "Betrieb" in § 4b Abs. 1 und Abs. 5 InvZulG insofern voneinander abweichen, als der Betriebsbegriff in Abs. 5 "betriebsbezogen" zu verstehen sei.
  • BFH, 07.04.1989 - III R 54/88

    Begünstigungsvolumen - Vergleichsvolumen - Rechtsnachfolge - Verschmelzung zweier …

    Dabei erfolgt der Übergang aufgrund Gesamtrechtsnachfolge, so daß auf die vom Senat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) unter Übernahme der Tz. 108 bis 113 des Schreibens des Bundesministers der Finanzen (BMF) vom 16. Juni 1982 (BStBl I 1982, 569) entwickelte "betriebsbezogene Betrachtungsweise" in diesen Fällen nicht zurückgegriffen zu werden braucht.
  • BFH, 09.12.1988 - III R 40/88

    Betriebsaufspaltung - Besitzgesellschaft - Betriebsgesellschaft - …

    In seiner Entscheidung vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) hat der Senat weiter entschieden, daß sich der Erwerber eines Betriebs die vom Betriebsveräußerer im Vergleichszeitraum getätigten Investitionen als Vergleichsvolumen zurechnen lassen muß.
  • BFH, 25.07.1990 - III B 112/89

    Auslegung der Regelung zur Ermittlung des Vergleichsvolumens

    So hat er durch Urteile vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BFHE 155, 435, BStBl II 1989, 239) und III R 67/86 (…BFH/NV 1989, 538) für den Fall der Betriebsveräußerung entschieden, daß die Investitionen des Veräußerers in das Vergleichsvolumen des Erwerbers einzubeziehen sind.
  • BFH, 07.04.1989 - III R 17/88

    Steuerliche Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 1988 III R 160/85 (BStBl II 1989, 239) im einzelnen dargelegt, daß diese Vorschrift, insbesondere das Tatbestandsmerkmal "in dem Betrieb", betriebsbezogen zu verstehen sei.
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