Rechtsprechung
| BFH, 24.11.1988 - V R 200/83 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b, § 3a
- Wolters Kluwer
Umsatzsteuer - Private Nutzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 1 UStG
Umsatzsteuer; Eigenverbrauch durch private Pkw-Benutzung im Ausland
Papierfundstellen
- BFHE 155, 215
- NJW 1989, 1056 (Ls.)
- BB 1989, 208
- BB 1989, 346
- DB 1989, 463
- BStBl II 1989, 163
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BFH, 05.04.1984 - V R 51/82
Zum Eigenverbrauch sonstiger Leistungen nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - V R 200/83
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499), fällt hierunter insbesondere ein Sachverhalt des Inhalts, daß ein dem unternehmerischen Bereich zugeordnetes Kfz vom Unternehmer privat benutzt wird (zum Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169).bb) Die mit "sonstige Leistungen der in § 3 Abs. 9 bezeichneten Art" umschriebene tatbestandsmäßige Voraussetzung des Eigenverbrauchs i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 ist dahin zu verstehen, daß hierunter Vorgänge fallen, die den sonstigen Leistungen (§ 3 Abs. 9 UStG 1980) entsprechen, so daß nicht nur eine Überlassung der Nutzung an Dritte, sondern auch die private Nutzung durch den Unternehmer selbst erfaßt wird (vgl. Urteil in BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
- BFH, 18.12.1986 - V R 176/75
Zum Vorsteuerabzug für eine Schwimmanlage, die zeitweise privat genutzt und …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - V R 200/83
Hierunter ist zu verstehen, daß der Kläger das Kfz seinem unternehmerischen Bereich zugeordnet hatte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 18. Dezember 1986 V R 176/75, BFHE 149, 78, BStBl II 1987, 350, unter I.1.a und b) und während des Streitjahres zugeordnet beließ. - BFH, 03.11.1983 - V R 4/73
Eigenverbrauch bei Erwerbsgesellschaften: Änderung der Rechtsprechung
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - V R 200/83
Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499), fällt hierunter insbesondere ein Sachverhalt des Inhalts, daß ein dem unternehmerischen Bereich zugeordnetes Kfz vom Unternehmer privat benutzt wird (zum Eigenverbrauch durch Entnahme von Gegenständen vgl. BFH-Urteil vom 3. November 1983 V R 4/73, BFHE 140, 115, BStBl II 1984, 169). - BFH, 09.02.1961 - V 66/58 U
Versteuerung des für private Zwecke genutzten Treibstoffs bei einer übwerwiegend …
Auszug aus BFH, 24.11.1988 - V R 200/83
Der Eigenverbrauch bestehe in einem Zurverfügungstellen des PKW (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 9. Februar 1961 V 66/58 U, BFHE 72, 475, BStBl III 1961, 173).
- BFH, 18.05.1993 - V R 134/89
Eine GmbH (Organgesellschaft) bewirkt Eigenverbrauch des Organträgers, wenn sie …
Eigenverbrauch liegt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b UStG 1980 vor, wenn ein Unternehmer im Rahmen des Unternehmens sonstige Leistungen der in § 3 Abs. 9 UStG bezeichneten Art für Zwecke ausführt, die außerhalb des Unternehmens liegen (vgl. dazu Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. November 1988 V R 200/93, BFHE 155, 215, BStBl II 1989, 163; vom 5. April 1984 V R 51/82, BFHE 140, 393, BStBl II 1984, 499).
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