Rechtsprechung
| BFH, 24.01.1989 - VII R 65/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Erhebung von Nachforderungen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 24.01.1989 - VII R 65/86
- Generalanwalt beim EuGH, 08.03.1990 - C-64/89
- EuGH, 26.06.1990 - C-64/89
- BFH, 06.11.1990 - VII R 65/86
Papierfundstellen
- BFHE 156, 294
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- EuGH, 22.10.1987 - 314/85
Foto-Frost / Hauptzollamt Lübeck-Ost
Auszug aus BFH, 24.01.1989 - VII R 65/86
Gleichwohl hat der Abgabenschuldner, wie das FG richtig entschieden hat, einen Anspruch darauf, daß von einer Nacherhebung abgesehen wird, wenn alle Voraussetzungen nach Art. 5 Abs. 2 1. Unterabs. VO Nr. 1679/79 erfüllt sind (Gerichtshof, Urteil vom 22. Oktober 1987 Rs. 314/85, Abs. 22 und 27 der Gründe, HFR 1988, 82).In seinem Urteil in der Rechtssache 314/85 hat der Gerichtshof die Ansicht vertreten, daß ein Irrtum der Zollbehörde für den Beteiligten nicht erkennbar sei, wenn ein Finanzgericht die maßgebende Rechtslage als unklar beurteilt habe (Abs. 25 der Gründe).
- BFH, 06.11.1990 - VII R 65/86
Voraussetzungen für das Absehen von der Nacherhebung
Wegen des Sach- und Streitstandes im einzelnen wird auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86 (BFHE 156, 294, BFH/NV 1989, 610, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 268 mit Anm.) hingewiesen. - BFH, 20.08.1991 - VII R 123/89
Bindungswirkung der Tarifierung der Tennissaiten
Nach dem auf den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86 (BFHE 156, 294) ergangenen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Juni 1990 Rs. 64/89 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1990, 711) bedarf es vielmehr einer konkreten Beurteilung aller Umstände des Einzelfalls, um zu entscheiden, ob der Irrtum für den betroffenen Wirtschaftsteilnehmer erkennbar war (Tz. 18 des EuGH-Urteils). - FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 11 K 121/95
Absehen von der Nacherhebung von Zoll für die Einführung von Autositzbezügen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BFH, 02.05.1991 - VII R 117/89 Soweit sich aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 21. September 1984 IV 23/83 N (Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 121, 122) etwas anderes ergibt, hat das Finanzgericht eine Rechtsgrundlage für seine Auffassung nicht angeführt (vgl. auch Anmerkung zum Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 268).
- BFH, 15.12.1992 - VII B 123/92
Tarifierung von Unterhaltungselektronik
Die einschlägige Rechtsprechung des EuGH (vgl. das auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 24. Januar 1989 VII R 65/86, BFHE 156, 294, ergangene Urteil des EuGH vom 26. Juni 1990 Rs. C-64/89, EuGHE 1990, I-2551), der der Senat folgt (…vgl. auch Urteil vom 2. Mai 1991 VII R 117/89, BFH/NV 1992, 420), fordert für die Entscheidung, ob der Irrtum für den betroffenen Wirtschaftsteilnehmer erkennbar i.S. des Art. 5 Abs. 2 NacherhebungsVO war, eine konkrete Beurteilung aller Umstände des Einzelfalles, wobei namentlich die Art des Irrtums, die Erfahrung und die Sorgfalt des Wirtschaftsteilnehmers zu berücksichtigen sind.
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