Rechtsprechung
| BFH, 28.06.1989 - I R 123/88 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
KStG a.F. §§ 4 Abs. 1 Nr. 6, 6 Abs. 1; KStDV 1968 §§ 7, 8 Nr. 1, 16; WGG §§ 1 Abs. 2, 6 Abs. 1, 3 und 4, 16 Abs. 1, 17 Abs. 1; WGGDV § 10 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Steuerpflichtigkeit - Wohnungsunternehmen - Gemeinnützigkeit - Kapitalgesellschaft - Ausnahmebewilligung - Veräußerung eines Verwaltungsgebäudes - Veräußerungsgewinn - Anerkennungsbehörde - Finanzgerichtsbarkeit - Prüfungsumfang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 4, 6 KStG a.F.
Körperschaftsteuer; Steuerpflicht eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens
Papierfundstellen
- BFHE 158, 216
- BB 1989, 2324
- DB 1990, 90
- BStBl II 1989, 997
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BFH, 10.12.1954 - III 78/54 S
Erfüllung der subjektiven Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grundsteuer …
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Die Entscheidung über die Anerkennung ist für die Steuerbehörden bindend (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1954 III 78/54 S, BFHE 60, 165, BStBl III 1955, 63).Im Rahmen des Besteuerungsverfahrens hat das FA lediglich zu prüfen, ob das Wohnungsunternehmen in dem maßgebenden Steuerabschnitt als gemeinnützig anerkannt war (BFH-Urteil in BFHE 60, 165, BStBl III 1955, 63).
- BVerwG, 14.11.1968 - VIII C 68.64
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Durch diese Auflagen soll für eine Betätigung außerhalb des gemeinnützigen Zwecks der Wettbewerbsvorsprung gegenüber den freien Wohnungsunternehmen aufgehoben werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 14. November 1968 VIII C 68.64, BVerwGE 31, 35;… Thies, Wohnungsgemeinnützigkeit, 1986, S. 43).Die Auflagen abgabenrechtlicher Art nach § 10 Abs. 3 WGGDV schränken lediglich den Umfang der auf der Fiktion des § 1 Abs. 2 WGG beruhenden Steuerbefreiung des § 4 Abs. 1 Nr. 6 KStG a.F. i.V.m. § 8 KStDV 1968 ein (vgl. Urteil des BVerwG in BVerwGE 31, 35;… Thies, a.a.O., S. 43;… vgl. zur Rechtsnatur und Wirkungsweise der abgabenrechtlichen Auflagen auch Ipsen, a.a.O., S. 130).
- BFH, 21.08.1985 - I R 60/80
Der Verkauf von Getränken und Eßwaren bei einer Sportveranstaltung eines …
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Sinn und Zweck der abgabenrechtlichen Auflagen sind insoweit mit der Regelung in § 6 GemVO vergleichbar, die ebenfalls der Wettbewerbsneutralität dient (vgl. hierzu Urteil des erkennenden Senats vom 21. August 1985 I R 60/80, BFHE 145, 33, BStBl II 1986, 88).
- BFH, 25.11.1987 - I R 182/83
Aufhebung eines Körperschaftsteuerbescheid bezüglich der Steuerpflicht eines …
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Auf die Revision gegen das Zwischenurteil hob der erkennende Senat dieses mit Urteil vom 25. November 1987 I R 182/83 auf. - BFH, 18.06.1969 - I R 187/66
Gewinnerzielungsabsicht - Marktsituation - Vermögensmehrungen - Entnahme eines …
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Aus dem Wesen der Gewinnermittlung durch Vermögensvergleich folgt zwangsläufig, daß eine Gewinnrealisierung eintreten muß, wenn ein zum Betriebsvermögen gehörendes Wirtschaftsgut zu einem über dem Buchwert liegenden Verkaufswert veräußert wird (BFH-Urteil vom 18. Juni 1969 I R 187/66, BFHE 96, 99, BStBl II 1969, 578). - RFH, 28.11.1942 - VI a 35/42
Auszug aus BFH, 28.06.1989 - I R 123/88
Die Entscheidung über die Anerkennung ist für die Steuerbehörden bindend (so schon Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Dezember 1954 III 78/54 S, BFHE 60, 165, BStBl III 1955, 63).
- BFH, 16.03.1994 - I R 34/93
Erteilung abgabenrechtlichen Auflagen an ein gemeinnütziges Wohnungsunternehmen …
Diese entschieden durch Beschluß (§ 17 Abs. 1 WGG) über die Anerkennung mit bindender Wirkung für die Finanzbehörden (s. Urteil des Reichsfinanzhofs -- RFH -- vom 28. November 1942 VI a 35/42, RStBl 1942, 1147; Bundesfinanzhof -- BFH -- Urteil vom 28. Juni 1989 I R 123/88, BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).Das WGG konstituierte ein Sonderrecht für gemeinnützige Wohnungsunternehmen, das die Anwendung der §§ 51--68 der AO 1977 ausschloß (s. Senatsurteil in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).
Die Auflagen abgabenrechtlicher Art wurden in die Ausnahmebewilligungen aufgenommen, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten nicht gemeinnütziger Unternehmen zu verhindern (s. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerfG -- vom 14. November 1968 VIII C 68.64, BVerwGE 31, 35; Senatsurteil in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997 m. w. N.).
Für die in der Ausnahmebewilligung genannten Tätigkeiten lebte die durch den Anerkennungsbeschluß zunächst in vollem Umfang aufgehobene Steuerpflicht wieder auf (s. Senatsurteil in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997 m. w. N.).
Rechtsgrundlage der Körperschaftsteuerpflicht, die sich infolge der Begrenzung der steuerrechtlichen Wirkung des Anerkennungsbeschlusses ergab, ist nicht die jeweilige Ausnahmebewilligung mit der abgabenrechtlichen Auflage, sondern § 1 Abs. 1 KStG 1977/1984 (s. Senatsurteil in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997;… Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 5 KStG Anm. 353).
Die Ausnahmebewilligungen unterliegen weder in rechtlicher noch tatsächlicher Hinsicht der Nachprüfung durch die Gerichte der Finanzgerichtsbarkeit (s. Senatsurteil in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).
- BFH, 26.02.1992 - I R 53/89
Körperschaftsteuerfreiheit eines gemeinnützigen Wohnungsbauunternehmens
Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 28. Juni 1989 I R 123/88, BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).Besteht die Tätigkeit einer Kapitalgesellschaft in der Vermietung eines Bürogebäudes, zählen zu den durch die Tätigkeit ausgelösten Steuerbeträgen auch diejenigen, die sich aufgrund der Veräußerung des Mietobjekts ergeben (vgl. Bundesfinanzhofs - BFH - in BFHE 158, 216, BStBl II 1989, 997).
- FG Baden-Württemberg, 07.02.2002 - 6 K 461/98
Ansatz des fremdvermieteten Teils eines Verwaltungsgebäudes in der Anfangsbilanz …
Käme es darauf an, würde der Senat für möglich erachten, die Grundlagenfunktion des Anerkennungsbescheids beschränke sich auf den tatsächlich nicht einer Ausnahmebewilligung bedürftigen Umfang der Tätigkeit des Wohnungsunternehmens, der Rahmen der spezifischen Steuerfreiheit sei also grundsätzlich der eigenständigen Nachprüfung durch die Steuerbehörden zugänglich, wohingegen die wohl ständige Rechtsprechung und auch die Richtlinienregelungen davon ausgehen, den Steuerbehörden habe unter der Geltung des WGG lediglich ein Antragsrecht an die zuständigen Wohnungsbaubehörden zugestanden (Urteil des BFH vom 28. Juni 1989 I R 123/88, BStBl II 1989 497).Richtungweisend für den Senat ist insofern dennoch, dass die betreffende Bewilligungsbehörde im vom BFH im Urteil vom 28.06.1989, I R 123/88 BStBl II 1989, 997 beurteilten Sachverhalt die Vermietung von Teilen des Verwaltungsgebäudes eines als gemeinnützig nach dem WGG anerkannten Wohnungsunternehmens als einer Ausnahmegenehmigung bedürftig ansah.
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