Rechtsprechung
| BFH, 26.06.1990 - VII B 51/90 |
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Kurzfassungen/Presse
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§ 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.mit § 4 Nr. 8 Buchst.b UStG 1980
Umsatzsteuer; steuerpflichtige Einfuhr von Goldmünzen
Papierfundstellen
- BFHE 161, 232
- BB 1990, 1897
- BStBl II 1991, 232
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 23.10.2002 - II R 71/00
Grundstücksschenkung gegen Gleichstellungsgeld
Zu Unrecht berufen sich die Kläger weiter auf den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89 (BFHE 161, 232, BStBl II 1990, 837), wonach im Einkommensteuerrecht grundsätzlich davon auszugehen ist, dass die Erbauseinandersetzung dem Erbfall als selbständiger Rechtsvorgang nachfolgt und mit diesem keine rechtliche Einheit bildet. - FG Köln, 07.10.2004 - 15 K 5594/02
Goldmünzen anstelle von Weihnachtsgeld stellt Sachbezug dar
Insoweit kommt es auf die Qualifizierung der Krügerrand-Münzen in anderen Rechtsgebieten nicht an (vgl. z.B. für die Einfuhrumsatzsteuer BFH-Beschluß vom 26. Juni 1990 VII B 51/90 <BFHE 161, 232; HFR 1990, 669>, strafrechtlich: Beschluß des BGH vom 8. Dezember 1983 1 StR 274/83, 1 StR 275/83 <BGHSt 32, 198; NJW 1984, 1311>, als Zahlungsmittel im Sinne des EWG-Vertrages: Urteil des EuGH vom 23. November 1978 7/78).
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