Rechtsprechung
| BFH, 11.12.1990 - VIII R 190/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 1, 3 und 4, § 5 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Schuldzinsen - Betrieblich veranlaßter Teil - Ermittlungsmöglichkeit - Gemischtes Kontokorrentkonto - Debetsaldo - Habenbuchung - Private Sollbuchungen - Privatschulden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 4 Abs. 1, 3, 4 § 5 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 4, 5 EStG
Einkommensteuer; betrieblich veranlaßter Teil der Schuldzinsen bei gemischtem Kontokorrentkonto
Papierfundstellen
- BFHE 163, 344
- BB 1991, 804
- DB 1991, 947
- BStBl II 1991, 390
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.07.1990 - GrS 2/88
Kontokorrentverbindlichkeit; Auszahlungen; Überweisungen; Betriebliche …
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 190/85
Bei der nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) erforderlichen Ermittlung des betrieblich veranlaßten Teils der Schuldzinsen eines gemischten Kontokorrentkontos mit Debetsaldo ist davon auszugehen, daß durch jede Habenbuchung vorrangig die durch private Sollbuchungen entstandenen ins Kontokorrent eingestellten Privatschulden getilgt werden.Diese Rechtsprechung ist durch den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88 (BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817) aufgegeben worden.
Trotzdem muß die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen werden, da Zweifel daran bestehen, ob FA und FG unter Berücksichtigung der jetzt geltenden, in dem Beschluß des Großen Senats in BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817 festgelegten Grundsätze den betrieblichen Anteil der Kontokorrentschuld des Kontos B zutreffend ermittelt haben.
- BFH, 23.06.1983 - IV R 192/80
Zur steuerrechtlichen Zuordnung eines Kontokorrentkredits bei Gewinnermittlung …
Auszug aus BFH, 11.12.1990 - VIII R 190/85
Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 23. Juni 1983 IV R 192/80, BFHE 139, 50, BStBl II 1983, 725), von der die Revision noch ausgeht, war die bei einer Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1, § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes - EStG - (Betriebsvermögensvergleich) im Jahresabschluß festgestellte Kontokorrentschuld regelmäßig selbst dann der betrieblichen Sphäre zuzurechnen, wenn es sich um ein sog. gemischtes Kontokorrentkonto handelte.
- BFH, 22.11.1996 - VI R 77/95
Vorlagebeschluß an den Großen Senat zur AfA-Befugnis für das häusliche …
In diesem Zusammenhang sei ferner darauf hinzuweisen, daß die Rechtsprechung des BFH auch im Fall eines gemischten Kontokorrentkontos mit Verwendungsvermutungen oder -fiktionen arbeite, indem sie unterstelle, daß eingehende Betriebseinnahmen zunächst zur Abdeckung des privaten Kreditteils verwendet würden und daß gleichzeitig zu verbuchende Betriebsausgaben dem betrieblichen Unterkonto zu belasten seien (BFH-Beschluß vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BFHE 161, 290, BStBl II 1990, 817, unter C. II. der Gründe; BFH-Urteile vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85, BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390, …und vom 15. November 1990 I R 20/89, BFH/NV 1991, 731). - BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01
Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell
Die von den Klägern angeführte BFH-Entscheidung vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85 (BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390) besagt für den Streitfall insoweit nichts anderes, als dort das FG lediglich der Klägerin Gelegenheit geben sollte, eine Aufteilungsberechnung nachträglich zu erstellen; diese Gelegenheit aber hatten die Kläger bereits (…vgl. auch BFH-Urteil in BFH/NV 1991, 809, und in BFH/NV 1991, 377). - BFH, 18.12.2002 - IX B 167/02
Schuldzinsenabzug; Zuordnung bei einheitlich finanzierten Häusern
Darin liegt kein Widerspruch zu der in der Beschwerdebegründung genannten BFH-Rechtsprechung betreffend Schuldzinsen für gemischte Kontokorrentkonten (BFH-Urteile vom 15. November 1990 IV R 97/82, BFHE 162, 557, BStBl II 1991, 226; vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85, BFHE 163, 344, BStBl II 1991, 390). - FG München, 27.01.2015 - 2 K 3487/12
Nicht abziehbare Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4a EStG können nicht als …
Rn. 22 Bestreitet der Steuerpflichtige seinen betrieblich und privat veranlassten Zahlungsverkehr über ein einheitliches -gemischtes- Kontokorrentkonto, ist für die Ermittlung der als Betriebsausgaben abziehbaren Schuldzinsen der Sollsaldo nach der sog. Zinszahlenstaffelmethode (vgl. BFH-Beschluss vom 4. Juli 1990 GrS 2-3/88, BStBl II 1990, 817, BFH-Urteil vom 11. Dezember 1990 VIII R 190/85, BStBl II 1991, 390) bzw. im Wege der Schätzung aufzuteilen (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2011, 688, …und vom 21. September 2005 X R 46/04, BStBl II 2006, 125, Schmidt/Heinicke, EStG, 33. Aufl., § 4 Rz. 522 und 242, 244).
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