Rechtsprechung
| BFH, 13.03.1990 - VII R 47/88 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 164, 141
- BB 1991, 828
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 14.12.1993 - VII R 113/92
Einordnung und Rücknahme der Festsetzung der Anlieferungs-Referenzmenge-Milch …
a)Bei der Berechnung der ARM handelt es sich um einen Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG, der im Fall seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (Senatsurteil vom 13. März 1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]).Denn § 10 Abs. 1 MOG stellt die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides nicht, wie in § 48 Abs. 1 VwVfG geschehen, in das Ermessen der Behörde, sondern hat ihr dessen Rücknahme im Rahmen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zur Pflicht gemacht (BFHE 164, 141, 146) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].
Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteil vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht;… Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).
In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht (vgl. BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] m.w.N.); die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt.
Diese Abwägung hat auch der Senat in seiner zuvor genannten Entscheidung (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] vorgenommen.
Der Senat teilt diese Auffassung (vgl. oben unter 4. Buchst. a, bb und Senatsurteil in BFHE 164, 141, 147) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].
Soweit die Herabsetzung der ARM durch das HZA Wirkungen für die Zukunft zeitigt, verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].
- BFH, 07.09.1993 - VII R 110/92
Berechnung der Anlieferungs-Referenzmenge Milch (ARM) - Rücknahme der …
Bei der Berechnung der ARM handelt es sich um einen Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG, der im Falle seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (Senatsurteil vom 13. März 1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]).Vielmehr macht er der Behörde die Rücknahme des rechtswidrigen Bescheides im Rahmen des § 48 Abs. 2 und 4 VwVfG zur Pflicht (BFHE 164, 141, 146) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].
Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, hängt ebenfalls nicht von einer Ermessensentscheidung der Behörde ab, sondern ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch BVerwG-Urteile vom 14. August 1986 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht, und vom 6. Juni 1991 3 C 46.86, BVerwGE 88, 278, 283;… Stelkens/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).
In allen übrigen Fällen dagegen kommt somit regelmäßig nur eine Rücknahme des Bescheides ex nunc in Betracht (vgl. BFHE 164, 141, 147 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] m. w. N.); die rückwirkende Rücknahme eines begünstigenden Bescheides ist nur ausnahmsweise gerechtfertigt.
Diese Abwägung hat auch der Senat in seiner zuvor genannten Entscheidung (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] vorgenommen.
- FG Hamburg, 29.11.1995 - IV 156/93
Berechnung des Referenzfettgehaltes bei Übergang einer Referenzmenge von einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BFH, 31.08.1993 - VII R 142/92
Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) - Zuständigkeit der …
Denn § 10 Abs. 1 MOG, der in Fällen des Marktordnungsrechts anstelle von § 48 Abs. 1 VwVfG anzuwenden ist, läßt für eine Ermessensbetätigung keinen Raum (Senatsurteil vom 13. März 1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141, 146) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].Ob die Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 VwVfG vorliegen, ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung durch die Behörde gerichtlich voll zu überprüfen ist (BFHE 164, 141, 146 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht - BVerwG -, Urteile vom 14. August 1986 BVerwG 3 C 9.85 in 451.90 Buchholz Nr. 66 EWG-Recht, und vom 6. Juni 1991 BVerwG 3 C 46.86, BVerwGE 88, 278, 283;… Stelkens/ Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 3. Aufl., § 48 Rz. 95).
Davon könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die Rücknahme der günstigen ARM-Berechnung im wesentlichen nur Auswirkungen für die Zukunft hätte (vgl. Senatsurteil in BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88]).
Zwar ist die rückwirkende Rücknahme einer den Kläger begünstigenden Berechnung durch § 48 Abs. 2 VwVfG nicht ausgeschlossen, sie kommt aber, wenn nicht ein in § 48 Abs. 2 Satz4 VwVfG genannter Fall gegeben ist, nur ausnahmsweise in Betracht (Senatsurteil in BFHE 164, 141, 147) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88].
- BFH, 13.07.1993 - VII R 92/92
Neufestsetzung einer Milchanlieferungsreferenzmenge (ARM) durch das Hauptzollamt …
Der Senat hat in seinem Urteil in BFHE 162, 156 (vgl. auch Dänzer-Vanotti, Anmerkung in ZfZ 1991, 149) - auch die in seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] noch offengelassene Frage - nach der Anwendbarkeit des § 48 Abs. 2 VwVfG - dahin entschieden, daß sich der Vertrauensschutz bei einer in Betracht kommenden Rücknahme der Festsetzung einer ARM nach dieser Vorschrift richtet.Der Senat hat es in seinem Urteil in BFHE 164, 141 [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] zwar noch dahingestellt sein lassen, ob der Festsetzung der ARM eine besondere staatsbezogene Qualität zukommt, die ihre Aufrechterhaltung, sofern sie rechtswidrig ist, schwer erträglich machen würde, ihre Rücknahme deshalb in jedem Fall erforderlich wäre und der Vertrauensschutz nur durch Ausgleich des Vermögensnachteils in Geld gewährt werden könnte.
Die vom HZA angeführten Entscheidungen (Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften - EuGH - vom 21. September 1983 Rs. 205 bis 215/82, EuGHE 1983, 2633, 2669, und Senatsurteil in BFHE 164, 141, 145) [BFH 13.03.1990 - VII R 47/88] stehen der Gewährung von Vertrauensschutz im Streitfall nicht entgegen.
- FG Sachsen, 17.01.2013 - 7 K 1561/08
Rückwirkende Einziehung der vorläufigen Anlieferungsmenge für Milch wegen …
Bei der Berechnung der vARM durch den Käufer (hier: Neuberechnung der vARM vom 03.02.1999 durch die EZG) gemäß § 10 Abs. 1 und 2 MGV handelt es sich um einen begünstigenden Bescheid im Rahmen einer Mengenregelung i.S. von § 8 MOG , der im Falle seiner Rechtswidrigkeit nach § 10 Abs. 1 MOG zurückzunehmen ist (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 13.03.1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141;… vom 07.09.1993 VII R 110/92, BFH/NV 1995, 173).Die Feststellung hat Dauerwirkung, da sie nicht befristet ist und daher grundsätzlich bis zum Auslaufen der Milchgarantiemengenregelung gilt (vgl. BFH-Urteil vom 13.03.1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141).
- BFH, 21.10.1999 - VII B 133/99
Rücknahme einer Milchreferenzmenge; Vertrauensschutz
Nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (BGBl I 1995, 1146) sind Bescheide zur Feststellung einer Referenzmenge nach der Milch-Garantiemengen-Verordnung (MGV) zurückzunehmen, wenn sie rechtswidrig sind; dabei ist § 48 Abs. 2 bis 4 VwVfG, soweit mit jener Vorschrift vereinbar, anzuwenden, wie der beschließende Senat seit seinem Urteil vom 13. März 1990 VII R 47/88 (BFHE 164, 141) wiederholt ausgesprochen hat (…vgl. u.a. Urteile in BFH/NV 1994, 748, …und vom 13. Juli 1993 VII R 92/92, BFH/NV 1994, 137), wobei sich der Vertrauensschutz bei einer Rücknahme der Festsetzung einer Referenzmenge nach § 48 Abs. 2 VwVfG richtet.Die Frage, ob eine Rücknahme auch für die Zukunft unterbleiben muß --oder, was in erster Linie in Betracht kommen kann, dem Milcherzeuger zumindest eine Übergangsfrist für die Umstellung seiner landwirtschaftlichen Produktion durch Hinausschieben der Wirksamkeit des Widerrufs eingeräumt werden muß--, hat der Senat hingegen dahin beantwortet, daß wegen des überwiegenden öffentlichen Interesses an der Richtigstellung einer rechtswidrig zu hoch berechneten Referenzmenge Vertrauensschutzgesichtspunkte grundsätzlich nicht die Belassung der zu hohen Referenzmenge für die Zukunft rechtfertigen können (Urteil in BFHE 164, 141).
- FG Düsseldorf, 09.08.1995 - 4 K 7649/91
Rückwirkende Festsetzung der Anlieferungsreferenzmenge für Milch (ARM); …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 01.03.1999 - IV 61/92
Anspruch auf Aufhebung eines Referenzmengenbescheides; Anforderungen an die …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Hamburg, 28.06.2000 - IV 22/96
Zum Begriff des Milcherzeugers
Zwar kommt eine Rücknahme der Zuteilung der Anlieferungsreferenzmenge in der Regel nur für die Zukunft in Betracht (vgl. BFH-Urteil vom 13.3.1990 VII R 47/88, BFHE 164, 141, 147). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Rechtsgrundlage für die Rückforderung einer Flächenstillegungsprämie
- VGH Hessen, 21.02.1996 - 8 UE 2043/94
Voraussetzungen für die Gewährung der Milchaufgabevergütung - hier Übergang von …
- VGH Bayern, 03.02.1994 - 19 B 93.82
- OVG Thüringen, 08.12.1994 - 2 KO 124/93
Subventionen, Anpassungshilfen, Stillegungsprämien; Einzelrichter; Anhörung; …
- FG Hamburg, 10.12.1998 - IV 400/98
Übergang einer Referenzmenge mit dem Erwerb eines Milch erzeugenden Betriebs; …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".