Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 30.11.1990 - III R 89/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2450
BFH, 30.11.1990 - III R 89/88 (https://dejure.org/1990,2450)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1990 - III R 89/88 (https://dejure.org/1990,2450)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1990 - III R 89/88 (https://dejure.org/1990,2450)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,2450) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZulG 1982 § 4b

  • Wolters Kluwer

    Beschäftigungszulage - Pächter eines landwirtschaftlichen Betriebs - Begünstigungszeitraum - Errichtete Gebäude - Bauerlaubnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG (1982) § 4b

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 4b InvZulG
    Investitionszulage; Gewährung der Beschäftigungszulage im Rahmen von Pachtverhältnissen

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 161
  • BB 1991, 612
  • BB 1991, 965
  • DB 1991, 1311
  • BStBl II 1991, 312
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.09.1984 - III R 109/78

    Investitionszulage - Erwerb eines Gebäudes - Fertigstellung - Herstellungskosten …

    Auszug aus BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
    Einen derartigen Vorgang hat der erkennende Senat im Urteil vom 21. September 1984 III R 109/78 (BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17) als nicht begünstigt i.S. des § 4b InvZulG 1975 angesehen, weil der Rechtsvorgänger mit den Bauarbeiten bereits vor Beginn des Begünstigungszeitraums begonnen und der Erwerber das Gebäude in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit den Baumaßnahmen des Veräußerers fertiggestellt hatte.

    Ist der Kläger mithin zulagenrechtlich dem Erwerber eines im Bau befindlichen Gebäudes gleichzustellen, sind auch die weiteren Grundsätze der Senatsentscheidung in BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17 anzuwenden.

    Anders als im Fall des Urteils in BFHE 142, 94, BStBl II 1985, 17 liegen hier zwar (anstelle von nur vier Monaten) immerhin ca. zwei Jahre zwischen dem Tätigwerden des V und jenem des Klägers.

  • BFH, 23.05.1990 - III R 44/87

    Beschäftigungszulage für im Begünstigungszeitraum begonnene …

    Auszug aus BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
    Bereits getroffene Investitionsentscheidungen, die noch nicht zur Ausführung gekommen waren, sollten hingegen nicht gefördert werden (s. auch Urteil des Senats vom 23. Mai 1990 III R 44/87, BStBl II 1990, 1037).
  • BFH, 30.09.1988 - III R 34/87

    Antrag einer Investitionszulage bei Vorliegen einer neue Bestellung und …

    Auszug aus BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
    Er hatte keine neue Baugenehmigung beantragt und auch keine anderen Wirtschaftsgüter als die genehmigten hergestellt (vgl. hierzu das Urteil des Senats vom 30. September 1988 III R 34/87, BFH/NV 1989, 457).
  • BFH, 18.10.1985 - III R 160/81

    Konjunkturzulage - Vertrag über schlüsselfertiges Großobjekt

    Auszug aus BFH, 30.11.1990 - III R 89/88
    a) Es ist dem Kläger zwar zuzugeben, daß auf den Streitfall nicht in erster Linie die vom Senat zum Eintritt in einen Vertrag über die Lieferung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes entwickelten Grundsätze (s. insbesondere das Urteil vom 18. Oktober 1985 III R 160/81, BFHE 145, 476, BStBl II 1986, 80) anzuwenden sind.
  • BFH, 05.07.1991 - III R 3/87

    1. § 68 FGO gilt bei der Verpflichtungsklage entsprechend 2. Keine …

    Wendete man die Grundsätze, die der BFH z. B. im Urteil vom 30. November 1990 III R 89/88 (BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312) zu § 4b InvZulG 1982 entwickelt hat, auch auf den Streitfall an, so läge eine rückwirkende und damit unzulässige richterliche Rechtsfortbildung vor.

    Von einem vergleichbaren Fortwirken der Investitionsentscheidung des Rechtsvorgängers ist der Senat kürzlich auch in einem Fall ausgegangen, in dem der Pächter ein Gebäude auf Grund einer Baugenehmigung errichtet hatte, die noch vom Verpächter des im Inland belegenen Betriebs erwirkt worden war (Urteil in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312).

  • BFH, 07.06.2000 - III R 50/99

    InvZul; Beginn der Herstellung bei Baumaßnahmen

    Der erkennende Senat hat in den zu § 4b InvZulG 1982 ergangenen Urteilen vom 30. November 1990 III R 89/88 (BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312) und vom 24. Januar 1992 III R 75/90 (…BFH/NV 1993, 129) --zu Lasten des Steuerpflichtigen-- die dingliche Wirkung einer Baugenehmigung zum Anlass genommen, die Bauantragstellung durch den Verpächter dem Pächter zuzurechnen.

    Unbeschadet der Tatsache, dass der erkennende Senat in seinen Entscheidungen in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312 und in BFH/NV 1993, 129 zu § 4b InvZulG 1982 diesem Argument ebenfalls keine Bedeutung beigemessen hat, war durch den Abschluss des mit der Grundstückseigentümerin B am 1. Oktober 1987 eingegangenen Mietverhältnisses von vorneherein klar, wem die Rechte aus der von B beantragten Baugenehmigung zustehen würden.

  • BFH, 24.01.1992 - III R 75/90

    Gewährung einer Investitionszulage für die Errichtung einer Halle eines …

    So ist z.B. eine dem § 4b Abs. 2 Satz 6 InvZulG 1975 entsprechende Vorschrift, wonach in Fällen, in denen der Antrag auf Baugenehmigung vor dem Beginn des Begünstigungszeitraums gestellt worden war, als Beginn der Herstellung der tatsächliche Beginn der Bauarbeiten galt, bewußt nicht in das Gesetz aufgenommen worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 30. November 1990 III R 89/88, BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312).

    Von einem Fortwirken der Investitionsentscheidung ist der Senat auch in dem Fall ausgegangen, in dem der Pächter ein Gebäude aufgrund einer Baugenehmigung errichtet hat, die noch dem Verpächter des im Inland belegenen Betriebs erteilt worden war (Urteil in BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312).

  • BFH, 21.05.2013 - III B 131/12

    Herstellungsbeginn nach dem InvZulG 2005; grundsätzlich keine Revisionszulassung …

    Grundsätzlich bedeutsam sei auch die Frage, ob der BFH an seiner Rechtsprechung festhalte, wonach ein Herstellungsvorgang nicht begünstigt sei, wenn der Verpächter durch Stellung des Bauantrags bereits vor dem Begünstigungszeitraum mit dem Bau begonnen habe und der Pächter das Gebäude in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit der Baugenehmigung fertiggestellt habe (BFH-Urteile vom 30. November 1990 III R 89/88, BFHE 164, 161, BStBl II 1991, 312;… vom 24. Januar 1992 III R 75/90, BFH/NV 1993, 129, …sowie vom 7. Juni 2000 III R 50/99, BFH/NV 2000, 1500).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht