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Rechtsprechung
   BFH, 21.12.1990 - VI R 59/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,2671
BFH, 21.12.1990 - VI R 59/85 (https://dejure.org/1990,2671)
BFH, Entscheidung vom 21.12.1990 - VI R 59/85 (https://dejure.org/1990,2671)
BFH, Entscheidung vom 21. Dezember 1990 - VI R 59/85 (https://dejure.org/1990,2671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 3 Nr. 11 und 62 EStG
    Lohnsteuer; Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen von Beamten

Papierfundstellen

  • BFHE 164, 226
  • BB 1991, 1409
  • BB 1991, 2062
  • DB 1991, 1657
  • BStBl II 1991, 226
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 27.04.1973 - VI R 154/69

    Gruppen-Krankenversicherung - Beiträge einer Kommunalbehörde - Ausgaben für …

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VI R 59/85
    "Barzuschüsse des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr. 11 EStG noch nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei (Fortführung der Grundsätze des Urteils vom 27.04.1973 VI R 154/69, BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588 ).«.

    Diese Frage sei im BFH-Urteil vom 27. April 1973 VI R 154/69 (BFHE 109, 242 , BStBl II 1973, 588 ) nicht erörtert worden.

    a) Der Senat hat bereits durch das Urteil in BFHE 109, 242 , BStBl II 1973, 588 entschieden, daß Barzuschüsse einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft zu den Krankenversicherungsbeiträgen ihrer Bediensteten keine Beihilfen i.S. des § 3 Nr. 11 EStG sind.

    Der Senat sieht keine Veranlassung, diese Entscheidung aufzugeben und verweist zur Vermeidung von Wiederholungen auf die in BFHE 109, 242 , BStBl II 1973, 588 abgedruckten Entscheidungsgründe.

    Der Senat hat im Urteil in BFHE 109, 242 , BStBl II 1973, 588 ebenfalls entschieden, daß Zuschüsse einer Kommunalbehörde zu den Krankenversicherungsbeiträgen ihrer Beamten nicht steuerbefreit sind.

  • BFH, 13.08.1971 - VI R 171/68

    Zuschüsse zu Krankenversicherungsbeiträgen - Sonderausgaben - Steuerpflichtiger …

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VI R 59/85
    Soweit eine Kostenerstattung als steuerfreie Leistung i.S. des § 3 Nr. 11 EStG angesehen werde (Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-- vom 13. August 1971 VI R 171/68 , BFHE 103, 350 , BStBl II 1972, 57 ), müsse dies auch für die Prämienzuschüsse mit Anrechnung der Versicherungsleistungen gelten.
  • BFH, 25.10.1985 - VI R 130/82

    Inanspruchnahme des Arbeitgebers unbillig, wenn er den Lohnsteuerabzug …

    Auszug aus BFH, 21.12.1990 - VI R 59/85
    Nach dem Urteil des Senats vom 25. Oktober 1985 VI R 130/82 (BFHE 144, 569 , BStBl II 1986, 98 ) kann ein Arbeitgeber nicht in Haftung genommen werden, wenn er beim Lohnsteuerabzug entsprechend der in einer Verfügung der Oberfinanzdirektion vertretenen Auffassung verfahren ist.
  • BFH, 01.12.1995 - VI R 76/91

    Beitragsermäßigung einer Krankenkasse für ihre Arbeitnehmer ist steuerpflichtiger …

    Gewährt eine AOK ihren beihilfeberechtigten Angestellten für den Fall, daß sich diese unter Verzicht auf Beihilfeansprüche bei ihr in vollem Umfang versichern lassen, eine Beitragsermäßigung, so handelt es sich im Umfang der Ermäßigung um eine steuerpflichtige Lohnzuwendung (Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 21. Dezember 1990 VI R 59/85, BFHE 164, 226).

    Der Senat hat durch Urteile vom 27. April 1973 VI R 154/69 (BFHE 109, 242, BStBl II 1973, 588) und vom 21. Dezember 1990 VI R 59/85 (BFHE 164, 226) entschieden, daß Barzuschüsse des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten oder seiner nichtpflichtversicherten Angestellten nicht nach den vorbezeichneten Vorschriften steuerfrei sind.

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2026 - 3 K 3133/24

    Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG bei Bezug von pauschaler Beihilfe

    Die Ansicht, dass § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG dahingehen einzuschränken ist, dass nur gesetzliche Verpflichtungen aus sozialversicherungsrechtlichen Normen erfasst würden, wie es der BFH (Urteil vom 21. Dezember 1990 - VI R 59/85, BFHE 164, 226, Rz. 11 ff.) noch zur alten Fassung der Norm vertreten hat, ist überholt.
  • FG Sachsen, 20.06.2001 - 7 K 2353/99

    Arbeitgeberbeiträge zur Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen steuerfrei

    Entsprechend dem der Vorschrift zugrunde liegenden Gedanken, dass die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Sozialversicherung oder die an deren Stelle getretenen Beitragsleistungen des Arbeitgebers steuerbefreit sein sollten, wurde die Frage, ob und in welchem Umfang eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers bestand, allein nach den maßgebenden sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften beurteilt (ganz h.M. vgl. BFH-Urteil vom 21. Dezember 1990 - VI R 59/85 -, BFHE 164, 226, 230 f, m.w.N.).
  • FG Rheinland-Pfalz, 26.01.2005 - 3 K 2306/01

    Beitragsnachlass einer gesetzlichen Krankenkasse gegenüber …

    Barzuschüsse des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten oder seiner nichtpflichtversicherten Angestellten wären nach den vorbezeichneten Vorschriften im Übrigen ebenfalls nicht steuerfrei (vgl. BFH-Urteile vom 27. April 1973 VI R 154/69, BStBl II 1973, 588 und vom 21. Dezember 1990 VI R 59/85).
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