Rechtsprechung
| BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG 1980 § 19 Abs. 1 Nr. 1; LStDV 1981 § 2 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Arbeitnehmer - Dienstreisen - Benutzung des eigenen Pkw - Kilometerpauschale - Private Fahrzeug-Vollversicherung - Steuerpflichtiger Arbeitslohn
- Techniker Krankenkasse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 19 EStG; § 2 LStDV
Lohnsteuer; Erstattung von Vollkasko-Versicherungsprämien für einen auf Dienstreisen eingesetzten Pkw des Arbeitnehmers
Papierfundstellen
- BFHE 164, 548
- BB 1991, 1999
- BB 1991, 2137
- DB 1991, 2420
- BStBl II 1991, 814
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81
Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei …
Auszug aus BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88
Diese Verwaltungsanweisung ist unter dem Gesichtspunkt der Gleichmäßigkeit der Besteuerung grundsätzlich auch von den Steuergerichten zu beachten (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 25. Oktober 1985 VI R 15/81, BFHE 145, 181, BStBl II 1986, 200;… v. Bornhaupt in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 9 Rdnr. A 238 ff.). - BFH, 30.05.1967 - VI R 118/66
Steuerliche Anrechnungsfähigkeit von Prämien für eine Vollkaskoversicherung
Auszug aus BFH, 21.06.1991 - VI R 178/88
Es handelt sich vielmehr um Kosten, die mit dem laufenden Betrieb eines PKW zusammenhängen und deshalb durch die Pauschale abgegolten sind (…v. Bornhaupt, a. a. O., § 9 Rdnr. B 548, 649 m. w. N.; vgl. auch Urteil des BFH vom 30. Mai 1967 VI R 118/66, BFHE 89, 185, BStBl III 1967, 576 zum Pauschbetrag für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte).
- BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 409/91
Schadenersatz - Rückstufung in der Haftpflichtversicherung
Damit sind sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundenen Aufwendungen abgegolten; lediglich außergewöhnliche Kosten (wie Unfallkosten) könnten neben dem Pauschbetrag berücksichtigt werden (vgl. BFH, Urteil vom 21. Juni 1991 - VI R 178/88 - BB 1991, 2137; BFH, Urteil vom 27. Juni 1991 - VI R 3/87 - BB 1991, 2137). - BFH, 08.11.1991 - VI R 191/87
Erstattet ein Arbeitgeber anläßlich von Dienstreisen dem Arbeitnehmer neben dem …
Führt ein Arbeitnehmer Dienstreisen mit dem eigenen PKW durch und erstattet ihm der Arbeitgeber neben den Kilometerpauschsätzen die gesamten Beiträge für die Fahrzeug-Vollversicherung, so stellt dies auch insoweit steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, als die Versicherungsprämien auf Privatfahrten und auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entfallen (Anschluß an das Senatsurteil vom 21. Juni 1991 VI R 178/88, BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814).Der Senat hat sich bereits in den Urteilen vom 21. Juni 1991 VI R 178/88 (BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814) und 27. Juni 1991 VI R 3/87 (BFHE 164, 553) mit den lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen von Fahrzeug-Vollversicherungen befaßt.
Im Fall in BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814 hatte der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für Aufwendungen bei Dienstreisen die dafür in den LStR vorgesehenen Kilometerpauschalen steuerfrei gezahlt.
Dieser Urteilsfall wies insoweit eine Parallele zu dem Fall in BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814 auf, als der Arbeitgeber auch hier den Arbeitnehmern die mit den Dienstreisen erwachsenen Kfz-Kosten in Höhe der Kilometerpauschsätze der LStR steuerfrei erstattet hatte.
Hierdurch kam es in beiden Urteilsfällen in BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814, und BFHE 164, 553 zum gleichen steuerlichen Ergebnis, was dadurch gerechtfertigt ist, daß es keinen Unterschied machen kann, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die von diesem für die Fahrzeug-Vollversicherung aufgewendeten Prämien anteilig erstattet oder ob der Arbeitgeber selbst eine Dienstreise-Kaskoversicherung abschließt.
Die Klägerin hatte ihren Arbeitnehmern damit - anders als im Urteilsfall BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814 - nicht nur die anteilig auf die Dienstreisen entfallenden Prämien zur Kaskoversicherung, sondern auch den Anteil der Prämien ersetzt, der auf Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie auf die Privatfahrten der Arbeitnehmer entfiel.
a) Soweit Prämienteile auf die Dienstreisekilometer entfallen, erweist sich die Erstattung wie im Urteilsfall in BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814 neben den gewährten Kilometerpauschsätzen als nochmalige Erstattung derselben Kosten, die allein schon aus diesem Grunde als Lohnzuwendung zu qualifizieren ist.
- FG Hamburg, 13.03.1997 - II 164/95
Festsetzungsfrist für den Erlass von Haftungsbescheiden; Hemmung der …
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- BFH, 27.06.1991 - VI R 3/87
Dienstreise-Kaskoversicherung - Kfz des Arbeitnehmers - Prämienzahlung als …
Wie der Senat im Urteil vom 21. Juni 1991 VI R 178/88, BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814 erneut ausgesprochen hat, werden durch die km-Pauschsätze auch die Kosten des Arbeitnehmers für eine Kaskoversicherung abgegolten. - FG Düsseldorf, 11.04.2005 - 15 K 4678/02
Zur Anerkennung von Prämien für eine Vollkaskoversicherung bei den Werbungskosten …
Rn. 17 a. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist die Prämie für die Fahrzeug-Vollversicherung keine außergewöhnliche Aufwendung, die neben der Kilometerpauschale für Dienstreisen berücksichtigt werden könnte (vgl. BFH-Urteil vom 21. Juni 1991 VI R 178/88, BStBl II 1991, 814 mit weiteren Hinweisen und BFH-Beschluss vom 30. Juni 2000 VI B 18/00, BFH/NV 2000, 1343). - BFH, 30.06.2000 - VI B 18/00
Dienstreisen und km-Pauschale; Versicherungsprämien
Diese Frage ist durch das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Juni 1991 VI R 178/88 (BFHE 164, 548, BStBl II 1991, 814) sowie die nachfolgend ergangenen Urteile vom 8. November 1991 VI R 191/87 (BFHE 166, 92, BStBl II 1992, 204), vom 27. Juni 1991 VI R 3/87 (BFHE 164, 553, BStBl II 1992, 365) in dem Sinne geklärt, dass dann, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Kosten der Dienstreisen mit den Kilometerpauschalen gemäß den Lohnsteuer-Richtlinien steuerfrei ersetzt, sämtliche mit dem Betrieb des Fahrzeugs verbundene Aufwendungen (außer Parkgebühren) abgegolten sind. - FG Rheinland-Pfalz, 17.07.1996 - 1 K 1978/93
Lohnsteuer; verbilligtes Tanken als Arbeitslohn
Der vom Arbeitgeber über die Pauschale hinaus gewährte Erstattungsbetrag, wozu auch die streitbefangenen Vergünstigungen rechnen, stellt jedenfalls - zunächst - eine objektive Bereicherung dar (vgl. BFH-Urteile vom 21. Juni 1991 VI R 178/88 ,BStBl II 1991, 814; vom 8. November 1991 VI R 191/87 ,BStBl II 1992, 204).
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