Rechtsprechung
| BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 10 e Abs. 1 und 6
- Wolters Kluwer
Eigentumswohnung - Zinsen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 10e Abs. 1, 6
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Einkommensteuer; zu den Begriffen ,,Wohnung'' und ,,unmittelbar'' in § 10e Abs. 6 EStG
Papierfundstellen
- BFHE 178, 155
- BB 1995, 2154
- BB 1996, 623
- DB 1995, 2144
- BStBl II 1996, 15
- BStBl II 1996, 151
Wird zitiert von ... (44) Zitiert selbst (10)
- BFH, 11.03.1992 - X R 113/89
Vorkostenabzug für Renovierung vor Eigenbezug (§ 1 O e Abs. 6 EStG )
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Voraussetzung ist, daß die allgemeinen Merkmale des Wohnungsbegriffs gegeben sind (vgl. dazu BFH-Urteil vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, 399, BStBl II 1992, 886).Der X. Senat des BFH (Urteil in BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886) hat allerdings bei vor Bezug aufgewendeten Renovierungsarbeiten einen engen zeitlichen Zusammenhang dem unmittelbaren Zusammenhang gleichgewertet und diesen allein deshalb verneint, weil der zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben war (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944).
Ein unmittelbarer Zusammenhang wäre allenfalls dann zu bejahren, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Anschaffung stünden (vgl. BFH in BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886).
- BFH, 21.06.1994 - IX R 62/91
Renovierungskosten zwischen Vermietung und Selbstnutzung einer Wohnung
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108 m. w. N.).Sie sind insgesamt nicht zum Abzug zuzulassen (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 108; vgl. zum sog. Aufteilungsverbot BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17).
- BFH, 08.06.1994 - X R 30/92
Vorausbezahlte laufzeitbezogene Schuldzinsen als Vorkosten nach § 10 e Abs. 6 …
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Bei Darlehenszinsen kann Unmittelbarkeit bejaht werden, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Wohnung aufgenommen worden ist (so im Ergebnis auch BFH-Urteil vom 8. Juni 1994 X R 30/92, BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893; vgl. ferner BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 626 Tz. 50).d) Die 1988 gezahlten Zinsen sind nur insoweit als Vorkosten absetzbar, als sie auf den Zeitraum vor der eigenen Nutzung der Wohnung entfallen (BFH-Urteil in BFHE 174, 541, BStBl II 1994, 893; BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 626 zu Tz. 49).
- BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70
Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der …
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Sie sind insgesamt nicht zum Abzug zuzulassen (…vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 108; vgl. zum sog. Aufteilungsverbot BFH-Beschluß vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BFHE 100, 309, BStBl II 1971, 17). - BFH, 21.05.1992 - X R 61/91
Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Der X. Senat des BFH (Urteil in BFHE 167, 396, 400, BStBl II 1992, 886) hat allerdings bei vor Bezug aufgewendeten Renovierungsarbeiten einen engen zeitlichen Zusammenhang dem unmittelbaren Zusammenhang gleichgewertet und diesen allein deshalb verneint, weil der zeitliche Zusammenhang nicht mehr gegeben war (BFH-Urteil vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944). - BFH, 08.12.1992 - IX R 68/89
Keine Werbungskosten bei Beteilung des früheren Ehepartners an …
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (BFH-Urteile vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, …und vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108 m. w. N.). - BFH, 12.11.1991 - IX R 15/90
Schuldzinsen, die nach Beendigung der Einkunftserzielung eines vermieteten …
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Nach der Rechtsprechung des BFH sind sie auch dann keine Werbungskosten, wenn das Mietverhältnis gegen den Willen des Steuerpflichtigen beendet worden sein sollte (BFH-Urteil vom 12. November 1991 IX R 15/90, BFHE 166, 219, BStBl II 1992, 289 m. w. N.). - BFH, 24.11.1992 - IX R 138/89
Keine Verteilung von Erhaltungsaufwendungen auf Zeiträume vor dem 1.1.1987
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (vgl. BFH-Urteil vom 24. November 1992 IX R 138/89, BFHE 170, 316, BStBl II 1993, 432 m. w. N.). - FG Saarland, 01.02.1991 - 1 K 154/90
Einkommensteuer; ,,Vorkosten'' nach § 10e Abs.6 EStG
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Entgegen der Ansicht des FG Münster (Urteil vom 26. April 1994 11 K 2955/93, rkr., EFG 1994, 1094) und des FG Nürnberg (Urteil vom 20. Juli 1993 II [V] 437/92, rkr., EFG 1994, 208) wird der Zusammenhang der Finanzierungskosten mit der Anschaffung der Wohnung auch nicht dadurch gelöst, daß die Wohnung vor der Eigennutzung vermietet war (FG des Saarlandes vom 1. Februar 1991 1 K 154/90, rkr., EFG 1991, 612; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 626 zu Tz. 50). - FG Münster, 26.04.1994 - 11 K 2955/93
Auszug aus BFH, 27.06.1995 - IX R 48/93
Entgegen der Ansicht des FG Münster (Urteil vom 26. April 1994 11 K 2955/93, rkr., EFG 1994, 1094) und des FG Nürnberg (Urteil vom 20. Juli 1993 II [V] 437/92, rkr., EFG 1994, 208) wird der Zusammenhang der Finanzierungskosten mit der Anschaffung der Wohnung auch nicht dadurch gelöst, daß die Wohnung vor der Eigennutzung vermietet war (FG des Saarlandes vom 1. Februar 1991 1 K 154/90, rkr., EFG 1991, 612; vgl. auch BMF-Schreiben in BStBl I 1990, 626 zu Tz. 50).
- BFH, 16.06.2004 - X R 22/00
Grundstücksverkauf: Minderung des Spekulationsgewinns
Durch ein Darlehen verursachte Finanzierungskosten hängen unmittelbar mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung zusammen, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151). - BFH, 22.01.2003 - X R 9/99
Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung
* die Wohnung nach der Anschaffung zunächst vermietet hat (…BFH-Urteile vom 21. Juni 1994 IX R 62/91, BFH/NV 1995, 108;… vom 7. November 1995 IX R 81/93, BFH/NV 1996, 533; vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151;… vom 22. April 1998 X R 4/95, BFH/NV 1998, 1221),. - BFH, 02.04.1997 - X R 141/94
Ein 13 qm großes Appartement in einem Studentenwohnheim mit Gemeinschaftsteeküche …
Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die wirtschaftlich mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit zusammenhängen (z. B. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, m. w. N.).Die Aufwendungen dürfen nicht aufgeteilt werden; sie sind insgesamt nicht abziehbar (BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, m. w. N.).
- FG Niedersachsen, 15.11.2005 - 13 K 464/03
Behandlung von Abbruchkosten und des "Restbuchwerts" eines abgebrochenen Gebäudes …
Ist dieser Veranlassungszusammenhang gegeben, können auch Aufwendungen, die nach Aufgabe der mit der Einkünfteerzielungsabsicht verbundenen Tätigkeit entstanden sind, als sog. nachträgliche Werbungskosten abgezogen werden (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995, IX R 48/93, BStBl II 1996, 151;… BFH-Urteil vom 31. März 1998 IX R 26/96, BFH/NV 1998, 1212). - BFH, 07.11.1995 - IX R 81/93
Einordnung von Aufwendungen für Malerarbeiten, Schreinerarbeiten, Elektroarbeiten …
Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung besteht und die zur Förderung der Nutzungsüberlassung gemacht werden (Urteile vom 8. Dezember 1992 IX R 68/89, BFHE 170, 134, BStBl II 1993, 434, und vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155).Nachträgliche Werbungskosten sind Aufwendungen, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer früheren auf Einnahmeerzielung gerichteten Tätigkeit stehen (BFH-Urteil in BFHE 178, 155).
- BFH, 16.09.1999 - IX R 42/97
Nachträgliche Schuldzinsen bei Vermietung und Verpachtung
Besteht der wirtschaftliche Zusammenhang auch nach Aufgabe der Vermietungstätigkeit, sind die Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 EStG i.V.m. § 24 Nr. 2 EStG; vgl. zu nachträglichen Werbungskosten z.B. Senatsurteil vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, m.w.N.). - BFH, 01.04.1998 - X R 125/94 a) Darlehenszinsen hängen unmittelbar mit der Anschaffung der Wohnung zusammen, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten der Wohnung aufgenommen worden ist (BFH-Urteile vom 8. Juni 1994 X R 30/92, BFHE 174, 541 , BStBl II 1994, 893 , und vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155 ; BStBl II 1996, 151 ), Dies hat das FG für die im Urteil berücksichtigten Schuldzinsen und das Damnum bejaht.
Ein einmal bestehender unmittelbarer Zusammenhang geht bei Finanzierungskosten grundsätzlich nicht durch Zeitablauf verloren (BFH-Urteil in BFHE 178, 155, 159, BStBl II 1996, 151 ).
Zinsaufwendungen sind durch diese Rechtsprechung nicht berührt (BFHE 178, 155 , BStBl II 1996, 151 ).
- BFH, 13.12.1995 - X R 98/92
Berücksichtigung von Renovierungskosten als Vorkosten
Der Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG kommt dagegen grundsätzlich auch dann in Betracht, wenn die zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung vor 1987 angeschafft oder fertiggestellt worden ist (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, m. w. N.).Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. März 1992 X R 113/89, BFHE 167, 396, BStBl II 1992, 886; vom 21. Mai 1992 X R 61/91, BFHE 168, 261, BStBl II 1992, 944; vom 24. März 1993 X R 25/91, BFHE 171, 202, BStBl II 1993, 704; vom 20. September 1995 X R 94/92, BFHE 178, 429), der sich der IX. Senat angeschlossen hat (BFHE 178, 155), reicht für den Abzug von Erhaltungsaufwendungen als Vorkosten ein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung aus.
Unerheblich ist, ob der Erwerber die angeschaffte Wohnung nach der Anschaffung selbst vermietet (vgl. BFHE 178, 155) oder ob er eine bereits vermietete Wohnung kauft und in den langjährigen Mietvertrag eintritt.
- BFH, 04.11.1998 - X R 140/95
Vorkostenabzug bei Darlehensumwidmung
Durch ein Darlehen verursachte Finanzierungskosten hängen unmittelbar mit der Anschaffung oder Herstellung der Wohnung zusammen, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151).Denn bei Finanzierungskosten kommt es auf einen zeitlichen Zusammenhang nicht an (BFH in BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151).
- BFH, 20.09.1995 - X R 94/92
§ 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung. …
Bei Darlehenszinsen kann Unmittelbarkeit bejaht werden, wenn das Darlehen zur Finanzierung der Anschaffungskosten aufgenommen worden ist (BFH-Urteil vom 27. Juni 1995 IX R 48/93, BFHE 178, 155, BStBl II 1996, 151, Deutsches Steuerrecht 1995, 1626; vgl. auch Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 31. Dezember 1994, BStBl I 1994, 887, Tz. 91); ein einmal bestehender unmittelbarer Zusammenhang geht grundsätzlich nicht durch bloßen Zeitablauf verloren. - BFH, 22.01.2003 - X R 20/01
Anschaffungsnaher Aufwand; versteckte Mängel
- FG Berlin, 30.10.2002 - 9 K 9055/00
Spätere Grundförderung nach § 10e Abs. 1 bis 5 EStG nicht Voraussetzung für den …
- BFH, 16.05.2001 - X R 14/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.
- BFH, 01.02.1996 - X B 84/95
Vorkostenabzug bei Erhaltungsaufwendungen
- BFH, 16.05.2001 - X R 149/97
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG a.F.
- BFH, 14.01.2004 - X R 28/01
Vorkostenabzug - Vorfälligkeitsentschädigung
- FG Niedersachsen, 10.10.2002 - 10 K 390/96
Zeitlicher Zusammenhang zwischen Aufwendungen und Bezug nach § 10e Abs. 6 EStG
- FG Hessen, 27.08.1996 - 6 K 789/96
Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Umsatzsteuer ; …
- BFH, 22.01.2003 - X R 29/98
Anschaffungsnaher Aufwand
- BFH, 22.04.1998 - X R 4/95
Bestimmung des zuständigen Beamten nach der Höhe der Einkünfte aus …
- BFH, 22.04.1998 - X R 142/96
Erwerb eines Einfamilienhaus - Vermietung - Wohneigentumsförderung - …
- BFH, 14.02.2001 - X R 127/96
Wohneigentumsförderung nach § 10 e EStG; Vorkostenabzug; Dauerwohnrecht
- FG Baden-Württemberg, 16.12.1998 - 2 K 215/98
Reparaturaufwendungen vor Selbstnutzung der Wohnung
- FG Köln, 22.03.2002 - 14 K 2424/01
Vorfälligkeitsentschädigung als nachträgliche Werbungskosten; Einstufung von …
- FG Köln, 20.09.2001 - 10 K 5793/96
Zwangsräumungskosten eines Grundstücks
- BFH, 30.10.2001 - X B 31/01
Einkommensteuer - Beschwerde - Beschwerdegrund - Vorkosten - Wohnungerwerb - …
- BFH, 11.02.1998 - X R 150/94
Einkommensteuer; Eintritt in einen nicht kurzfristig kündbaren Mietvertrag
- FG Niedersachsen, 04.07.2000 - 11 K 388/98
Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen für Darlehen zur Anschaffung eines Grundstückes …
- BFH, 16.12.1998 - X R 90/95
Vorkostenabzug nach § 10 e Abs. 6 EStG
- FG Niedersachsen, 13.02.1998 - I 464/96
Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV); Beweislast …
- FG Köln, 08.02.2001 - 10 K 4874/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten; …
- FG Hessen, 10.09.1996 - 4 K 1839/93
Voraussetzungen der Begünstigung gem.§ 10e EStG (Einkommensteuergesetz); …
- FG Baden-Württemberg, 18.04.1996 - 14 K 601/91
Abzugsfähigkeit von Abbruchkosten und Restbuchwert als nachträgliche …
- FG Saarland, 28.11.2000 - 2 K 285/00
Kein Vorkostenabzug (§ 10 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) für zwischenvermietetes …
- FG Niedersachsen, 17.04.1997 - V 617/96
Voraussetzungen für die Gewährung der Steuervergünstigung nach § 10 e Abs. 1 EStG …
- FG München, 11.11.2002 - 1 K 1777/01
Vorkosten bei Objekterwerb im Jahr 1986; Einkommensteuer 1987
- FG Düsseldorf, 17.05.2007 - 9 K 136/04
Abbruchkosten als nachträgliche Werbungskosten i.R.d. Einnahmen aus Vermietung …
- FG Köln, 22.02.1999 - 7 V 6587/98
Anspruch auf Schuldzinsenabzug für die Anschaffung eines Einfamilienhauses; …
- BFH, 29.12.1997 - X B 129/97
- FG Rheinland-Pfalz, 14.05.1997 - 1 K 2325/96
Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen eines Mieters
- FG Baden-Württemberg, 18.08.1997 - 2 K 334/96
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen zur Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes; …
- FG Hamburg, 15.08.1996 - III 2/96
Berücksichtigug von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung; Vorliegen einer …
- FG Bremen, 30.10.1997 - 197044K 6
Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen; …
- FG Niedersachsen, 16.04.1997 - XIII 33/93
Voraussetzungen für einen berechtigten, sogenannten Vorkostenabzug gemäß § 10e …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".