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Rechtsprechung
   BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1182
BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95 (https://dejure.org/1996,1182)
BFH, Entscheidung vom 17.04.1996 - VI R 87/95 (https://dejure.org/1996,1182)
BFH, Entscheidung vom 17. April 1996 - VI R 87/95 (https://dejure.org/1996,1182)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 § 10 Abs. 1 Nr. 7 § 19

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen eines Finanzbeamten (Dipl.-Finanzwirts [FH]) für ein Studium der Rechtswissenschaft nicht als Fortbildungskosten abziehbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10 Abs 1 Nr 7
    Ausbildung; Beamter; Fortbildung; Zweitstudium

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 180, 351
  • BB 1996, 1546
  • DB 1996, 1602
  • BStBl II 1996, 448
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.05.1992 - VI R 134/88

    Zahnmedizin-Studiumskosten eines Humanmediziners als Werbungskosten

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
    Weitergehend sind nach dem Urteil vom 8. Mai 1992 VI R 134/88 (BFHE 167, 538, BStBl II 1992, 965) die Aufwendungen eines approbierten Humanmediziners für das Studium der Zahnmedizin mit dem Ziel, Mund-Kiefer-Gesichts-Chirurg zu werden, Fortbildungskosten.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 26/90

    Werbungskosten durch Fortbildung von Sekundarstufe I zu II

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 69/90

    Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites …

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 14.02.1992 - VI R 106/90

    Aufwendungen für Realschul-Lehramtsstudium einer Grundschullehrerin als …

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
    Nach den Senatsurteilen vom 14. Februar 1992 (VI R 26/90, BFHE 167, 127, BStBl II 1992, 556, und VI R 106/90, BFHE 167, 505, BStBl II 1992, 962, jeweils eine Lehrerin betreffend; VI R 69/90, BFHE 167, 502, BStBl II 1992, 961, betreffend einen Kirchenmusiker) muß das Erststudium zu einem Berufsabschluß geführt haben und das Zweitstudium ein Aufbaustudium sein, das nicht den Wechsel in eine andere Berufsart eröffnet.
  • BFH, 24.08.1962 - VI 110/62 U

    Aufwendungen eines Steuerinspektors für ein berufsunabhängiges Studium als …

    Auszug aus BFH, 17.04.1996 - VI R 87/95
    Ergänzend stützte sich das FG auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 24. August 1962 VI 110/62 U (BFHE 75, 606, BStBl III 1962, 488), wonach bei einem Steuerinspektor, der nebenbei an einer Universität Rechtswissenschaft studiert, die Studienkosten keine Werbungskosten sind.
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