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Rechtsprechung
   BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2444
BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1999,2444)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1999 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1999,2444)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1999 - VII R 106/95 (https://dejure.org/1999,2444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • Judicialis

    ZKDVO Art. 900 Abs. 1 Buchst. a; ; ZKDVO Art. 905 Abs. 1; ; AO 1977 § 227

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl von Zollagergut - Erlaß von Einfuhrabgaben - Erlaß von Zoll - Besondere Gründe - Billigkeitsantrag - Tabaksteuer - Einfuhrumsatzsteuer - Verbrauchsteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 227 AO
    Abgabenordnung; Entscheidung über den Erlaß von Einfuhrabgaben bei Diebstahl von Zollagergut

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 239 Abs 2, ZKDV Art 900 Abs 1a, ZKDV Art 905, AO 1977 § 227
    Erlaß; Kommision; Zollkodex

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 189, 218
  • BB 1999, 1593
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 25.02.1999 - C-86/97

    Trans-Ex-Import - Diebstahl von Waren - Zölle - Erlaß - Besonderer Fall

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Der EuGH hat die Fragen mit Urteil vom 25. Februar 1999 Rs. C-86/97 wie folgt beantwortet:.

    Daraus folgt, daß die nationale Behörde den Billigkeitsantrag immer dann, wenn Zweifel bestehen, wie über ihn zu entscheiden ist, der KEG zur Entscheidung vorlegen muß (vgl. Schlußantrag des Generalanwalts im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens in dieser Sache --Rs. C-86/97 Tz. 45--).

  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Das kraft ausdrücklicher Verweisung geltende Gemeinschaftsrecht schließt als spezifische Regelung die nach nationalem Recht in § 227 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO 1977) enthaltene Billigkeitsregelung aus (vgl. Bundesfinanzhof --BFH--, Urteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260, 262).

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, daß die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (vgl. BFH in BFHE 161, 260, 262).

  • EuGH, 13.11.1984 - 98/83

    Van Gend & Loos / Kommission

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Denn eine zollrechtliche Verpflichtung zu einer entsprechenden Versicherung der Waren besteht nicht und das finanzielle Risiko für die Existenz des Unternehmens im Zusammenhang mit der Abgabenerhebung spielt im Rahmen des Art. 905 Abs. 1 ZKDVO keine Rolle, weil die mögliche Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens durch die Abgabenerhebung kein besonderer Umstand i.S. des Art. 905 Abs. 1 ZKDVO ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. November 1984 Rsn. 98/98 und 230/83, Slg. 1984, 3763 Tz. 16).
  • BFH, 26.11.1996 - VII R 106/95

    Antrag auf Erlaß von Eingangsabgaben nach Diebstahl der zu verzollenden Ware - …

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 26. November 1996 VII R 106/96 (BFH/NV 1997, 447) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu folgenden Fragen eingeholt:.
  • BFH, 02.02.1999 - VII R 106/96

    Ausfuhrerstattung; zolltariflicher Begriff "Hühnerviertel"

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Im Revisionsverfahren hat der erkennende Senat mit Beschluß vom 26. November 1996 VII R 106/96 (…BFH/NV 1997, 447) eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zu folgenden Fragen eingeholt:.
  • BFH, 05.09.1989 - VII R 39/87

    Berechnung der Höhe der erforderlichen Sicherheit

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Die Anwendung einer Zollvorschrift darf danach nicht zu einem Ergebnis führen, das den mit der Erhebung der betreffenden Verbrauchsteuer verfolgten Zweck beeinträchtigen würde (vgl. BFH, Urteil vom 5. September 1989 VII R 39/87, BFHE 158, 182, 187).
  • BFH, 07.04.1992 - VII B 56/91

    Bestimmung des Zollschuldners anhand der Grundsätze des Gemeinschaftszollrechts

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Dem Zweck der als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern läßt sich dies allerdings nicht entnehmen (…vgl. Huchatz in Witte, Zollkodex, 2. Aufl., Vor Art. 235 Rz. 5, m.w.N., Art. 239 Rz. 30;… Rüsken in Klein, Abgabenordnung, 6. Aufl., § 227 Abschn. 2, der die Frage allerdings letztlich offen läßt; nicht abschließend auch BFH, Beschluß vom 7. April 1992 VII B 56/91, BFH/NV 1993, 137, 139).
  • FG Brandenburg, 02.08.1995 - 4 K 359/95

    Anforderungen an eine Vorlage des Antrages auf Erlass von Eingangsabgaben der …

    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Das Finanzgericht (FG) wies die Klage auf Aufhebung des Ablehnungsbescheids in der Form der Einspruchsentscheidung und auf Verpflichtung des HZA, den Antrag auf Erlaß der Eingangsabgaben der Kommission zur Entscheidung vorzulegen, aus den in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1995, 1067 veröffentlichten Gründen, auf die Bezug genommen wird, als unbegründet ab.
  • FG München, 28.11.1990 - 3 K 3268/87
    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Zwar wird von der Verwaltung (Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung Z 1102 Abs. 74 Unterabs. 2), in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 1990 2 K 56/85, EFG 1991, 204; FG Bremen, Urteil vom 28. Juni 1991 II 226/89 K, EFG 1992, 84, die den gemeinschaftsrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Umstände" durch die nationalen Billigkeitsgesichtspunkte interpretieren wollen; FG München, Urteil vom 28. November 1990 3 K 3268/87, EFG 1991, 489) und teilweise im Schrifttum (…vgl. Worms in Bail/Schädel/Hutter, Kommentar Zollrecht, F IX 1/13 Rz. 14; Mewes, Recht der internationalen Wirtschaft 1993, 479, 484;… zum entsprechenden neuen Recht Worms in Dorsch, Zollrecht, B I/235-242 Rz. 116;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 227 AO 1977 Rz. 5 b;… Krabbe in Koch/Scholz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 227 Rz. 6;… a.A. Müller-Eiselt in Dorsch, a.a.O., E II/14 Rz. 7) die Meinung vertreten, daß in bezug auf die als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern weiterhin auch nationales Billigkeitsrecht anzuwenden sei.
  • FG Saarland, 23.05.1990 - 2 K 56/85
    Auszug aus BFH, 21.05.1999 - VII R 106/95
    Zwar wird von der Verwaltung (Vorschriftensammlung Bundesfinanzverwaltung Z 1102 Abs. 74 Unterabs. 2), in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (FG des Saarlandes, Urteil vom 23. Mai 1990 2 K 56/85, EFG 1991, 204; FG Bremen, Urteil vom 28. Juni 1991 II 226/89 K, EFG 1992, 84, die den gemeinschaftsrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriff "besondere Umstände" durch die nationalen Billigkeitsgesichtspunkte interpretieren wollen; FG München, Urteil vom 28. November 1990 3 K 3268/87, EFG 1991, 489) und teilweise im Schrifttum (…vgl. Worms in Bail/Schädel/Hutter, Kommentar Zollrecht, F IX 1/13 Rz. 14; Mewes, Recht der internationalen Wirtschaft 1993, 479, 484;… zum entsprechenden neuen Recht Worms in Dorsch, Zollrecht, B I/235-242 Rz. 116;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 227 AO 1977 Rz. 5 b;… Krabbe in Koch/Scholz, Abgabenordnung, 5. Aufl., § 227 Rz. 6;… a.A. Müller-Eiselt in Dorsch, a.a.O., E II/14 Rz. 7) die Meinung vertreten, daß in bezug auf die als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern weiterhin auch nationales Billigkeitsrecht anzuwenden sei.
  • FG Bremen, 28.06.1991 - II 226/89
  • BFH, 17.08.2000 - VII R 108/95

    Eingangsabgaben - Erlass der Abgaben - Eingriff organisierter Kriminalität - …

    Dem Zweck der als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern lässt sich dies allerdings nicht entnehmen (…vgl. Witte/Huchatz, Zollkodex, 2. Aufl., Vor Art. 235 Rz. 5, m.w.N., Art. 239 Rz. 30;… Klein/Rüsken, Abgabenordnung, 7. Aufl., § 227 Rz. 11; noch nicht abschließend auch BFH…, Beschluss vom 7. April 1992 VII B 56/91, BFH/NV 1993, 137, 139; jetzt aber BFH, Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218).

    Bestehen solche Sonderregelungen nicht, sind daher ausschließlich die gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften über den Erlass anzuwenden (vgl. BFH, Urteil in BFHE 189, 218).

  • FG Hamburg, 28.02.2002 - IV 86/98

    Erlass einer Zollschuld aus Billigkeitsgründen

    Aus der Entscheidung des EuGH vom 25.02.1999 in der Rechtssache C 86/97 und dem Urteil des BFH VII R 106/95 vom 21.05.1999 ergebe sich, dass es durchaus zugunsten des Abgabenschuldners sprechen kann, wenn er wie die Klägerin unschuldiges Opfer von Straftaten Dritter wird und dieses Risiko nicht versichern kann.

    Für Einzelheiten verweist der Senat auf die Entscheidungen des BFH vom 21.05.1999 ( VII R 106/95, ZfZ 1999, 301), vom 17.08.2000 ( VII R 108/95, ZfZ 2001, 55) und vom 26.01.2001 (… VII B 19/00, a.a.O.) und schließt sich den dortigen Ausführungen an, die sich ausdrücklich auch mit den von der Klägerin angeführten Urteilen des FG des Saarlandes und des FG Bremen befassen.

    Auch bei Zweifeln darüber ist der Antrag der Kommission vorzulegen (…BFH-Urteil vom 26.01.2001 VII B 19 /00, a.a.O.; Urteil vom 21.05.1999 VII R 106/95, a.a.O.).

    Indes hat der BFH (Urteil vom 21.05.2001 VII R 106/96 ZfZ 1999, 301) in der Folge der Vorlageentscheidung des EuGH vom 25.02.1999 (…C-86/87, a.a.O.) im Zusammenhang mit der Annahme der fehlenden Versicherbarkeit (Vorlagefrage 2) zu Recht klargestellt, dass das finanzielle Risiko für die Existenz des Unternehmens im Rahmen des § 905 ZK-DVO schon deshalb keine Rolle spielt, weil die mögliche Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz eines Unternehmens durch die Abgabenerhebung keinen besonderen Umstand im Sinne dieser Vorschrift darstellt.

  • FG Hamburg, 20.12.2022 - 4 K 79/22

    AO; Einfuhrumsatzsteuer: Erlass aus Billigkeitsgründen der EUSt

    Rn. 24 Nach der Rechtsprechung des BFH, die sich allerdings auf die bis 2001 geltende Rechtslage bezieht, ist der Verweis in § 14 Abs. 1 EUStBV abschließend (BFH, Urteil vom 17. August 2000, VII R 108/95, ZfZ 2001, 55, 56 f.; Urteil vom 21. Mai 1999, VII R 106/95, ZfZ 1999, 301, 302).

    Ein und dieselbe Behörde solle in der Lage sein, die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig zu erheben (BFH, Urteil vom 21. Mai 1999, VII R 106/95, ZfZ 1999, 301, 302).

    Dies soll ausdrücklich auch für den Erlass von Verbrauchsteuern gelten (BFH, Urteil vom 21. Mai 1999, VII R 106/95, ZfZ 1999, 301, 302).

  • BFH, 26.01.2001 - VII B 19/00

    Revision - Zulassung - Grundsätzliche Bedeutung - Sauerkirschen - Einfuhr - Zoll …

    Der Senat hat im Anschluss an die Rechtsprechung des EuGH eine Pflicht des HZA zur Vorlage des Antrags an die KEG bereits dann bejaht, wenn Zweifel bestehen, wie über den Antrag zu befinden ist (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218).

    Das Urteil des FG weicht entgegen der Behauptung der Beschwerde auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats in BFHE 189, 218 i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO a.F. ab.

    Abgesehen davon, dass die angebliche Abweichung des FG-Urteils von dem in der Beschwerdeschrift angegebenen Senatsurteil in BFHE 189, 218 nicht nach den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F. bezeichnet ist, liegt eine Divergenz des FG-Urteils zur Entscheidung in BFHE 189, 218 nicht vor.

  • BFH, 25.05.2001 - VII B 339/00

    Einfuhrumsatzsteuer - Zoll - Tabaksteuer - Nichtzulassungsbeschwerde - …

    Im Übrigen weiche die Entscheidung des FG von der Senatsentscheidung vom 21. Mai 1999 VII R 106/95 (BFHE 189, 218) ab, der unzweifelhaft zu entnehmen sei, dass die Vorschriften des ZK für die Tabaksteuer sinngemäß gälten.

    Der Kläger behauptet darin lediglich eine Abweichung der angefochtenen Vorentscheidung von dem Urteil des erkennenden Senats in BFHE 189, 218, ohne jedoch durch Gegenüberstellung von Rechtssätzen aus beiden Entscheidungen deutlich zu machen, worin die Abweichung bestehen soll.

  • BFH, 24.04.2001 - VII R 114/99

    Fischereierzeugnisse - Norwegen - Gewährung einer Zollpräferenzbehandlung - …

    Dies bedeutet, dass die Behörde nicht nur in solchen Fällen, in denen sie das Vorliegen besonderer Umstände eindeutig bejahen kann, eine Pflicht zur Vorlage des Antrags an die KEG hat, sondern bereits dann, wenn der Erstattungsantrag genügend Anhaltspunkte dafür bietet, dass sich der Antragsteller in einer außergewöhnlichen Situation befindet (vgl. Senatsurteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218; Senatsbeschluss vom 26. Januar 2001 VII B 19/00, bisher nicht veröffentlicht).
  • FG Hamburg, 13.10.1999 - IV 98/98

    Erstattung von nacherhobenen Einfuhrabgaben; Anrechnung von Einfuhren auf …

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  • FG Hamburg, 05.06.2002 - IV 230/99

    Entrichtung von Tabaksteuer / Diebstahl von Lagergut

    Durch die in § 21 Tabaksteuergesetz angeordnete sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (BFH, Urteil vom 21.5.1999 - VII R 106/95 -, juris; vgl. auch BFH, Urteil vom 3.5.1990 - VII R 71/88 -, juris, betreffend die für die Einfuhrumsatzsteuer sinngemäß geltenden Vorschriften für Zölle; BFH, Urteil vom 12.9.1989 - VII R 24/87 -, juris, zur sinngemäßen Anwendung des § 57 a Abs. 3 ZG auf die Mineralölsteuer).

    Ob das der Fall ist, bedarf für jede zollrechtliche Bestimmung einer eigenen Prüfung (BFH, Urteil vom 21.5.1999 - VII R 106/95 -, juris; Urteil vom 12.9.1989 - VII R 24/87 -, juris).

  • FG Düsseldorf, 19.10.2005 - 4 K 4431/00
    Nur wenn die Verbrauchsteuern als Eingangsabgaben (bei Einfuhren aus Drittländern) erhoben wurden, gilt für die Frage eines Erlasses/einer Erstattung der festgesetzten Verbrauchsteuern nicht die nationale Regelung des § 227 AO, sondern die Gemeinschaftsregelung, also jetzt Art. 239 ZK (vgl. hierzu etwa BFH, Urteile vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, ZfZ 1999, 836 ff. und vom 17. August 2000 VII R 108/95, ZfZ 2001, 55 ff.).
  • FG Brandenburg, 25.07.2001 - 4 K 1247/00

    Maßgeblichkeit der Vorschriften des Zollkodexes für den Erlass von bei der …

    Dem Zweck der als Eingangsabgaben zu erhebenden Verbrauchsteuern lässt sich dies allerdings nicht entnehmen (…vgl. Witte/Huchatz, Zollkodex, 2. Aufl., Vor Art. 235 Rz. 5, m.w.N., Art. 239 Rz. 30;… Klein/Rüsken, Abgabenordnung , 7. Aufl., § 227 Rz. 11; BFH, Urteil vom 21. Mai 1999 VII R 106/95, BFHE 189, 218 ).
  • FG Hamburg, 11.09.2002 - IV 283/00

    Inanspruchnahme von Zollpräferenzen:

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