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Rechtsprechung
   BFH, 19.09.2001 - III R 84/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1940
BFH, 19.09.2001 - III R 84/97 (https://dejure.org/2001,1940)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2001 - III R 84/97 (https://dejure.org/2001,1940)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2001 - III R 84/97 (https://dejure.org/2001,1940)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Simons & Moll-Simons

    InvZV § 2 Satz 1 Nr. 6; DMBilG § 1 Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Betriebsstätte - Unternehmenstätigkeit - Wirtschaftsleben - Investitionszulage - Geförderte Wirtschaftsgüter - Bindungsfrist - Unvorhersehbares Ereignis - Unabwendbares Ereignisses - Unternehmerischer Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZV § 2 S. 1 Nr. 6; DMBilG § 1 Abs. 5
    Änderung eines Kindergeldablehnungsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 2 Satz 1 Nr. 6 InvZV
    Investitionszulage; Verbleibensvorschrift bei Betriebsstilllegung bzw. Verschrottung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZV § 2 S 1 Nr 6
    Aufgabe; Fehlmaßnahme; Verbleiben; Verschrottung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 196, 447
  • BB 2002, 294
  • DB 2002, 357
  • BStBl II 2002, 106
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.1999 - III R 32/98

    Investitionszulage: Dreijahreszeitraum bei Betriebseinstellung

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Daher sind die Zugehörigkeitsvoraussetzungen zum Anlagevermögen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte auch nach der InvZV nur erfüllt, wenn die angeschafften/hergestellten Wirtschaftsgüter drei Jahre lang zum Anlagevermögen eines aktiv am Verkehrsleben teilnehmenden Betriebes gehören; ein nur noch abzuwickelnder Betrieb ohne werbende Tätigkeit reicht nicht aus, um dem allgemeinen Sinn und Zweck der investitionszulagenrechtlichen Förderung zu entsprechen (Senatsurteil vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615).

    a) Obwohl der Wortlaut der InvZV wie auch derjenige anderer Investitionszulagengesetze an sich überhaupt keine Ausnahmen von der dreijährigen Zugehörigkeits- und Bindungsfrist vorsieht, hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung zu vergleichbaren Verbleibensregelungen, wenn auch nur in eng begrenzten Fällen, Ausnahmen hiervon zugelassen (BFH-Urteil in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, m.w.N.).

    Ob ein Wirtschaftsgut technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles, wobei die Prüfung in erster Linie der Tatsacheninstanz obliegt (BFH-Urteil in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615).

  • BFH, 07.09.2000 - III R 44/96

    Keine Investitionszulage auch im Fall der Verschrottung eines noch nicht …

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Dies gilt auch dann, wenn nach Ablauf der Frist --zeitlich begrenzt-- Tätigkeiten in der Betriebsstätte stattfinden, die darauf abzielen, bereits angebahnte oder künftige Geschäfte über andere Betriebsstätten des Unternehmens abzuwickeln (Fortführung des Senatsurteils vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).

    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95 (…BFH/NV 1996, 932) hervorgehoben und in seinem Urteil vom 7. September 2000 III R 44/96 (BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37) erneut bekräftigt.

    Vielmehr muss die Verbleibensvoraussetzung in § 2 Satz 1 Nr. 6 InvZV im gleichen Sinne verstanden werden wie bereits nach dem Inhalt früherer Fördergesetze (BFH-Urteil in BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37).

  • BFH, 28.06.1991 - III R 74/89

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die nicht während des …

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Das Verschrotten bzw. die funktionslose Belassung von Wirtschaftsgütern in der Betriebsstätte X sei nicht investitionszulagenschädlich, denn diese Betriebsstätte sei während der Dauer der Dreijahresfrist ein aktiv am Wirtschaftsleben teilnehmender Betrieb i.S. des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 1991 III R 74/89 (BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932) gewesen.

    Wenn der Unternehmer daraufhin die Ausrichtung seines Unternehmens ändere, führe dies jedoch nicht dazu, dass er Investitionszulagen zurückzugewähren habe, solange ein operatives Geschäft weiterhin existiere (BFH in BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932).

    Dass nur ein werbender Betrieb für eine Förderung durch Investitionszulagen in Betracht kommt, hat der erkennende Senat zunächst im Urteil in BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932 für die §§ 1, 4a des Investitionszulagengesetzes 1979 (InvZulG 1979) entschieden.

  • BFH, 12.04.1994 - III R 64/91

    Keine Investitionszulage für Wirtschaftsgüter, die vor Ablauf des …

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Insbesondere betriebswirtschaftliche Gründe, also vornehmlich Erwägungen der Rentabilität, rechtfertigen keine Ausnahme von der gesetzlichen Verbleibfrist (…BFH-Urteile vom 5. Mai 1988 III R 181/83, BFH/NV 1988, 741; vom 12. April 1994 III R 64/91, BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711).
  • BFH, 05.05.1988 - III R 181/83

    Anspruch auf eine Regionalzulage für neu angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Insbesondere betriebswirtschaftliche Gründe, also vornehmlich Erwägungen der Rentabilität, rechtfertigen keine Ausnahme von der gesetzlichen Verbleibfrist (BFH-Urteile vom 5. Mai 1988 III R 181/83, BFH/NV 1988, 741; vom 12. April 1994 III R 64/91, BFHE 175, 173, BStBl II 1994, 711).
  • BFH, 09.05.1996 - III B 242/95

    Anforderungen an die Verbleibvoraussetzungen bei Transportmitteln für die …

    Auszug aus BFH, 19.09.2001 - III R 84/97
    Dies hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 9. Mai 1996 III B 242/95 (BFH/NV 1996, 932) hervorgehoben und in seinem Urteil vom 7. September 2000 III R 44/96 (BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37) erneut bekräftigt.
  • FG Schleswig-Holstein, 20.04.2004 - 5 K 244/00
    Bei Eintritt eines Betriebs in das Abwicklungsstadium vor Ablauf der Verbleibensfrist sind daher die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt (BFH BStBl II 2002, 106 m.w.N.).

    Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte kann nur dann ausnahmsweise unschädlich sein, wenn die Gründe hierfür im Wirtschaftsgut selbst liegen (z B BFH BStBl II 2002, 106 [BFH 19.09.2001 - III R 84/97] m.w.N.; 582).

    Als zulagenunschädlich wird das vorzeitige Ausscheiden eines Wirtschaftsguts aus der Betriebsstätte des Investors aufgrund eines vom Willen des Anspruchsberechtigten unabhängigen Ereignisses angesehen, wenn das Wirtschaftsgut infolge des Ereignisses technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht ist und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert hat (z.B. BFH BStBl II 1977, 59 [BFH 15.10.1976 - III R 139/74] und 793 [BFH 01.07.1977 - III R 74/76] ; 2002, 106 [BFH 19.09.2001 - III R 84/97] und 582 [BFH 07.03.2002 - III R 41/98] ) oder wenn es infolge höherer Gewalt wie Brand, Diebstahl oder Unfall (z.B. FG Berlin EFG 1967, 440) aus dem Anlagevermögen ausscheidet.

    Dabei ist sowohl bei der Gewährung der InvZul als auch bei deren Rückforderung auf die einzelnen Wirtschaftsgüter abzustellen (z.B. BFH BStBl II 2002, 106).

    Außerdem erfolgte der Verkauf im Zusammenhang mit der Entscheidung, die Schweineproduktion wegen der Gefahr der Übertragung der Schweinepest auf die Tierbestände (vorläufig) einzustellen und damit aus allgemeinen betriebswirtschaftlichen Erwägungen, die in diesem Zusammenhang keine Berücksichtigung finden können (z.B. BFH BStBl II 2001, 37 [BFH 07.09.2000 - III R 44/96] ; 2002, 106 [BFH 19.09.2001 - III R 84/97] und 312 [BFH 07.02.2002 - III R 14/00] ).

  • FG Münster, 23.04.2013 - 11 K 1214/10

    Rückforderung einer aus Anlass der Anschaffung eines Wirtschaftsguts festgesetzte …

    Dies ist aus der jeder Investitionszulage grundsätzlich eigenen Zielsetzung der Stärkung der Wirtschaftskraft mit allen ihren Auswirkungen, insbesondere für die Arbeitsplatzbeschaffung und -sicherung hergeleitet (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl II 2002, 106 unter II 2 m.w.N.).

    Diese sind aber nur in eng begrenzten Fällen möglich (vgl. BFH-Urteile vom 27.04.1999 III R 32/98, BStBl II 1999, 615, und vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl II 2002, 106 jeweils m.w.N., sowie BFH-Beschlüsse vom 29.03.2006 III B 180/05, BFH/NV 2006, 1512, …und vom 04.12.2009 III B 120/08, BFH/NV 2010, 685).

    Insbesondere vermögen betriebswirtschaftliche Gründe, also vornehmlich Erwägungen der Rentabilität, keine Ausnahme rechtfertigen (BFH-Urteil vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl II 2002, 106, sowie BFH-Beschluss vom 05.05.1988 III R 181/83, BFH/NV 1988, 741).

    Ob ein Wirtschaftsgut technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist, beurteilt sich nach den Verhältnissen des Einzelfalles (vgl. BFH-Urteile vom 27.04.1999 III R 32/98, BStBl II 1999, 615, und vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl II 2002, 106).

    Rn. 39 Soweit in der Rechtsprechung der Gesichtspunkt eines unvorhersehbaren und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, angesprochen ist, (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2001 III R 84/97, BStBl. II 2002, 106, unter II 4b a. E.), handelt es sich um eine speziell aufgeführte mögliche Ursache im Zusammenhang mit dem Merkmal eines technischen/wirtschaftlichen Verbrauchs, die abzugrenzen ist von allgemeinen Abschätzungen über den rentablen Einsatz des betreffenden Wirtschaftsguts im Unternehmen des Investors.

  • BFH, 18.12.2013 - III R 56/12

    Investitionszulagenrechtliche Zugehörigkeitsvoraussetzungen bei Untergang …

    Entsprechend erfüllt ein Betrieb oder eine Betriebsstätte, der oder die vor Ablauf des Bindungszeitraums in das Abwicklungsstadium eintritt, die Fördervoraussetzungen nicht (vgl. hierzu Senatsurteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

    Insoweit wurde zu früheren Fassungen des InvZulG entschieden, dass zwar betriebswirtschaftliche Gründe, insbesondere Gründe der Rentabilität, keine Ausnahmen von der Einhaltung des Bindungszeitraums rechtfertigen, indessen ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte dann unschädlich ist, wenn die Gründe hierfür im Wirtschaftsgut selbst liegen, weil es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht ist und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert hat (Senatsurteil in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, m.w.N.).

  • BFH, 22.07.2008 - VIII R 47/07

    Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei Übertragung einer …

    Zu Recht ist das FG davon ausgegangen, dass die vom BFH für das Investitionszulagenrecht entwickelten Rechtsgrundsätze, nach denen für eine Förderung durch Investitionszulagen nur ein werbender, aktiv am Verkehrsleben teilnehmender und nicht ein nur abzuwickelnder Betrieb ohne werbende Tätigkeit in Betracht kommt (vgl. BFH-Urteile vom 28. Juni 1991 III R 74/89, BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932; vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37; vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615; vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106), dem Grunde nach auch für die Förderung nach den §§ 2, 4 FördG gelten (…BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 2101).

    Die Übernahme eines solchen neuen Mandats weist einen erheblichen Unterschied zu den vom FG in Bezug genommenen BFH-Urteilen auf, die den Anspruch auf Investitionszulage bei stillgelegten Betrieben zum Gegenstand hatten (BFH-Urteile in BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932; in BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37; in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615; in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

  • BFH, 07.03.2002 - III R 41/98

    InvZulG : Verbleibensvoraussetzungen bei Betriebsunterbrechung

    Bei Eintritt eines Betriebs in das Abwicklungsstadium vor Ablauf der Verbleibensfrist sind daher die Förderungsvoraussetzungen nicht erfüllt (Senatsurteil vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, m.w.N.).

    Ein vorzeitiges Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betrieb bzw. der Betriebsstätte erkennt der Senat ausnahmsweise dann als unschädlich an, wenn die Gründe hierfür im Wirtschaftsgut selbst liegen, weil es technisch abgenutzt oder wirtschaftlich verbraucht ist und auch für Dritte keinen oder nur noch einen sehr geringen Wert hat (Senatsurteil in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, m.w.N.).

  • BFH, 31.08.2006 - III R 26/04

    Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen des § 2 Satz 1 InvZulG

    Betriebe bzw. Betriebsstätten im Sinne des Investitionszulagenrechts liegen nach ständiger Rechtsprechung des Senats nur vor, wenn sie aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen (z.B. Senatsurteile vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37, und vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, jeweils m.w.N.).

    Die Gründe für den wirtschaftlichen Verbrauch dürfen aber nicht darauf zurückzuführen sein, dass der Investor aus betriebswirtschaftlichen Gründen seinen Betrieb einstellt oder umstellt (Senatsurteile in BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615, und in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

  • BFH, 14.11.2013 - III R 17/12

    Rückforderung von Investitionszulage nach Produktionsverlagerung

    Eine Ausnahme von den Bindungsvoraussetzungen kommt nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, vorzeitig technisch oder wirtschaftlich verbraucht ist (Senatsurteile vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106, …sowie vom 29. Mai 2008 III R 45/05, BFH/NV 2008, 1878).
  • BFH, 20.07.2007 - XI S 32/06

    Verbleibensvoraussetzung nach Betriebsveräußerung

    Die vom FG zur Begründung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen BFH-Urteile betreffen sämtlich Betriebe, die stillgelegt wurden und deren Anlagevermögen veräußert oder verschrottet wurde (s. BFH-Urteile vom 28. Juni 1991 III R 74/89, BFHE 165, 432, BStBl II 1991, 932; vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37; vom 27. April 1999 III R 32/98, BFHE 188, 475, BStBl II 1999, 615; vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

    Es lässt sich daher bislang nicht feststellen, dass nur noch Tätigkeiten entfaltet wurden, die darauf abzielten, bereits angebahnte oder künftige Geschäfte über andere Betriebsstätten des Unternehmens "abzuwickeln" (so z.B. BFH-Urteil in BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106).

  • BFH, 29.05.2008 - III R 45/05

    Investitionszulagenschädliche Übertragung von Wirtschaftsgütern auf …

    Wie der Senat in dem Urteil vom 19. September 2001 III R 84/97 (BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106) ausgeführt hat, kommt eine Ausnahme von der Bindungsfrist allenfalls in Betracht, wenn die Zugehörigkeitsvoraussetzungen vom Investor deshalb nicht erfüllt werden können, weil das Wirtschaftsgut aufgrund eines unvorhergesehenen und unabwendbaren Ereignisses, das dem üblichen unternehmerischen Bereich nicht zugeordnet werden kann, vorzeitig wirtschaftlich oder technisch verbraucht ist.
  • BFH, 20.02.2003 - III R 7/02

    Erhöhte Zulage bei Nutzungsüberlassung innerhalb des Verbleibenszeitraums

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 7. September 2000 III R 44/96, BFHE 193, 182, BStBl II 2001, 37, und vom 19. September 2001 III R 84/97, BFHE 196, 447, BStBl II 2002, 106) setzt die Begünstigung einer Investition u.a. voraus, dass das Wirtschaftsgut mindestens drei Jahre nach seiner Anschaffung oder Herstellung zum Anlagevermögen eines Betriebes oder einer Betriebsstätte gehört, die aktiv am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen.
  • FG Sachsen, 12.10.2006 - 4 K 1442/01

    Erfüllung der Verbleibensvoraussetzung des § 2 Nr. 2 FördG bei abwickelnder …

  • FG Sachsen, 11.04.2002 - 2 K 400/96

    Sanierungsbedingte Betriebsunterbrechung von mehr als 18 Monaten …

  • FG Nürnberg, 10.03.2008 - I 305/05

    Verbleibensvoraussetzung für die Gewährung von Investitionszulage für …

  • FG Berlin-Brandenburg, 29.05.2008 - 13 K 2037/05

    Verletzung der Bindefristen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG durch …

  • FG Sachsen, 18.04.2012 - 6 K 1340/10

    Kein Investitionszulagenanspruch bei 18-monatiger Unterbrechung der Produktion …

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