Rechtsprechung
| BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, § 116 Abs. 3 Satz 3; ZK Art. 12 Abs. 2 (vZTA)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; ZK Art. 12 Abs. 2 (vZTA)
- Wolters Kluwer
Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung - Einreihung von Waren - Nichtzulassungsbeschwerde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 115, 116 FGO
Finanzgerichtsordnung; Darlegungsanforderungen an die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache in Zolltarifsachen
Papierfundstellen
- BFHE 198, 242
- BB 2002, 982
- DB 2002, 1035
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BFH, 17.10.2001 - III B 65/01
Beschwerde - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulassungsgrund - …
Auszug aus BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
An diesen hergebrachten Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und deren Darlegung hat das seit 1. Januar 2001 geltende neue Revisionszulassungsrecht der §§ 115, 116 FGO nichts geändert; lediglich das Darlegungserfordernis ist nunmehr (statt wie bisher in § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.) inhaltsgleich in § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO geregelt (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Oktober 2001 III B 65/01, BFH/NV 2002, 217, m.w.N.). - BFH, 30.03.1983 - I B 9/83
Begründungserfordernis - Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Beschwerde wegen …
Auszug aus BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Dazu ist erforderlich, dass der Beschwerdeführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 30. März 1983 I B 9/83, BFHE 138, 152, BStBl II 1983, 479). - BFH, 27.06.1985 - I B 23/85
Grundsätzliche Bedeutung - Betriebsausgaben - Körperschaftsteuer - Zinsen - …
Auszug aus BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Es muss sich um eine aus rechtssystematischen Gründen bedeutsame und auch für die einheitliche Rechtsanwendung wichtige Frage handeln (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 1985 I B 23/85, BFHE 144, 133, BStBl II 1985, 605), die klärungsbedürftig und im konkreten Streitfall auch klärungsfähig ist (…ständige Rechtsprechung, vgl. die Hinweise bei Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 23). - BFH, 09.05.1988 - IV B 35/87
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01
Bereits in der Rechtsprechung zu § 115 FGO a.F. war anerkannt, dass auf die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung ausnahmsweise verzichtet werden kann, wenn diese offenkundig ist, denn das Gesetz ist nicht darauf angelegt, dem Rechtsuchenden unnötige Förmeleien aufzubürden (vgl. den BFH-Beschluss vom 9. Mai 1988 IV B 35/87, BFHE 153, 378, BStBl II 1988, 725;… Gräber/Ruban, a.a.O., § 116 Rz. 32, m.w.N.).
- FG Berlin-Brandenburg, 16.01.2019 - 11 K 11160/18
Zurechnung von Sterbegeld - Steuerfreiheit des Bezugs von Sterbegeld nach …
Die Hilfsbedürftigkeit des Bezügeempfängers wird dann typisierend nicht aus seiner wirtschaftlichen Situation, sondern aus dem Anlass der konkreten Zuwendung abgeleitet (so BFH, Urteile vom 27. April 1973 - VI R 154/69, BFHE 198, 242, BStBl II 1973, 588, vom 18. Mai 2004 - VI R 128/99, BFH/NV 2004, 1321).Rn. 37 Ausgehend von diesen Grundsätzen stellen nach ganz überwiegender Auffassung die Beihilfen und Unterstützungen nach Beamtenrecht, die an öffentliche Bedienstete im Krankheits-, Geburts- und Todesfällen gewährt werden, nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreie Einnahmen dar (jeweils im Rahmen eines obiter dictums: BFH, Urteile vom 13. August 1971 - VI R 171/68, BFHE 103, 350, BStBl II 1972, 57, und vom 27. April 1973 - VI R 154/69, BFHE 198, 242, BStBl II 1973, 588, …und vom 18. Mai 2004 - VI R 128/99, BFH/NV 2004, 1321, weiterhin Bergkemper, in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, a.a.O., § 3 Nr. 11 Rn. 6, Levedag, in Schmidt, 37. Aufl. 2018, § 3 Nr. 42, Tormöhlen, in Korn, EStG, a.a.O., § 3 Nr. 11 Rn. 5, kritisch lediglich v. Beckerath, in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, a.a.O., § 3 Nr. 11 B 11/80, ders., in Kirchhof, EStG, 17. Aufl. 2018, § 3 Rn. 28).
- BFH, 30.03.2015 - VII B 117/14
Verbindliche Zolltarifauskunft: Zulässigkeit der Erhebung von abweichenden …
Der Beschwerdeführer muss unter Heranziehung der zu dieser Frage ggf. vorhandenen Literatur und Rechtsprechung der europäischen und der nationalen Gerichte sowie der einschlägigen Zolltarifmaterialien (Avise, Erläuterungen u.a.) Zweifel an der Einreihung der Ware durch das Finanzgericht (FG) wecken und aufzeigen, aus welchen Gründen seiner abweichenden Tarifauffassung möglicherweise der Vorzug vor derjenigen des FG gegeben werden könnte (Senatsbeschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01, BFHE 198, 242, ZfZ 2002, 229). - BFH, 04.11.2010 - VII B 60/10
Tarifierung von TFT-Farbmonitoren als solche "von der hauptsächlich in einem …
Rn. 10 1. Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242, ZfZ 2002, 229) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer Klärungsfähigkeit entscheidende Bedeutung zu.
- BFH, 22.12.2005 - VII B 62/05
Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung von Vitamin E-Kapseln und …
Geht es in einer Zolltarifsache allein darum, ob eine von der Zollverwaltung erteilte vZTA die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif (HS oder KN) eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) eingehend ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 23.09.2009 - VII B 37/09
Feststellung der "wesentliche Beschaffenheitsmerkmale" eines Mediaplayers bei …
Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 12.03.2008 - VII B 137/07
Merkmal der Erkennbarkeit bei der zolltariflichen Einreihung
Geht es in einer Zolltarifsache allein darum, ob eine von der Zollverwaltung erteilte vZTA die betreffende Ware zutreffend in die KN eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) eingehend ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 21.06.2010 - VII B 239/09
Tarifierung eines Molkereierzeugnisses
Rn. 9 1. Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2002, 229) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09
Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems
Rn. 5 Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2002, 229) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 12.05.2009 - VII B 136/08
Zolltarif: Einreihung sog. Aloe Vera-Filets - Begriff der Zubereitung - …
Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 29.05.2009 - VII B 233/08
Darlegungsanforderungen für Revisionszulassung in einer Tarifierungssache
Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu. - BFH, 08.12.2006 - VII B 334/05
Tarifierung: Bildschirme mit Plasma-Display
- BFH, 05.06.2013 - VII B 165/12
Zolltarif: Einreihung eines Aufnahmemoduls einer digitalen Kamera
- BFH, 07.04.2010 - VII B 158/09
Tarifierung von "Hundedecken" als Sattlerware
- BFH, 02.09.2009 - VII B 77/09
Tarifierung von modifizierten Plasmiden - Darlegungsanforderungen in …
- BFH, 03.04.2009 - VII B 123/08
Zolltarif: Einreihung von Nagelschraube mit Kunststoffdübel
- BFH, 04.07.2007 - VII B 202/06
Zolltarifliche Einreihung von Teilen eines Verblendsystems zur Herstellung von …
- BFH, 24.05.2007 - VII B 146/06
Tarifierung von LCD-Monitoren
- BFH, 20.09.2002 - VII B 224/02
Grundsätzliche Bedeutung in Zolltarifsachen; Tarifierung von Elektro-Laufbändern
- BFH, 25.10.2012 - VII B 63/12
Zolltarifliche Einreihung von Ernährungspumpen - Grundsätzliche Bedeutung einer …
- BFH, 22.04.2002 - VII B 142/01
Tarifierung von "Reispapier"
- BFH, 12.07.2007 - VII B 344/06
Einreihung einer Erektionshilfe
- BFH, 29.03.2007 - VII B 203/06
Tarifierung: Metallrohre als Schrott
- BFH, 05.03.2007 - VII B 194/06
Tarifierung; aus Schrott gewonnene Metallblöcke als Ferro-Legierung
- BFH, 14.10.2009 - VII B 86/09
Zolltarif: Zollfreiheit für pharmazeutische Erzeugnisse (Betacaroten); Darlegung …
- BFH, 11.04.2002 - VII B 134/01
Tarifierung; Wälzlager - sog. Profilschienenführung
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