Rechtsprechung
| BFH, 16.05.2002 - III R 17/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
InvZulG 1996 § 2 Satz 2 Nr. 3
- Judicialis
InvZulG 1996 § 2 Satz 2 Nr. 3
- IWW
- Simons & Moll-Simons
InvZulG 1996 § 2 Satz 2 Nr. 3
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behindertentransporter nicht investitionszulagenbegünstigt
- Wolters Kluwer
Revision - Investitionszulage - Einkommensteuer - Behindertentransporter - Umgebautes Fahrzeug - PKW - Personenkraftwagen - Zulage - Ursprünglicher Zustand - Beträchtlicher Arbeitsaufwand - Beträchtlicher Kostenaufwand - Personenbeförderung - Umgestaltung auf Dauer - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG (1996) § 2 S. 2 Nr. 3
Keine Investitionszulage für Behindertentransporter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 2 Satz 2 Nr. 3 InvZulG 1996
Investitionszulage; Behindertentransporter eines Taxiunternehmers als Pkw im zulagenrechtlichen Sinne
Sonstiges
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG § 2 S 2 Nr 3 J: 1996, InvZulG § 2 S 1 J: 1996
Behindertentransporter; Ford Transit; Investitionszulage; Krankenwagen
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
- BFH, 16.05.2002 - III R 17/00
Papierfundstellen
- BFHE 198, 280
- BB 2002, 1850
- DB 2002, 1978
- BStBl 2002, 667
- BStBl II 2002, 667
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BFH, 11.11.1999 - III R 22/98
Investitionszulage für umgebauten VW-Bus
Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 17/00
Ob ein Fahrzeug den Zweck der Personenbeförderung erfüllen kann, ist allerdings nicht nach der theoretischen Möglichkeit dieser Nutzungsart zu entscheiden, vielmehr ist in diesem Zusammenhang auch die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (Senatsurteil vom 11. November 1999 III R 22/98, BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501, m.w.N.).Ähnlich wie im Fall des Senatsurteils in BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501, dem ein zum Werkstattwagen umgebauter VW-Bus zu Grunde lag, handelt es sich im Streitfall um ein Fahrzeug, das nach seiner Bauart und Einrichtung dem Nutzer für verschiedene Zwecke zur Verfügung steht.
b) Anders als im Fall des Senatsurteils in BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501 hat das Fahrzeug des Klägers durch die Umrüstung zum Behindertentransporter die Eignung als PKW für den üblichen Personentransport nicht verloren.
Entscheidend ist nicht der konkrete Einsatz eines Kfz im Betrieb des Investors, sondern ob ein Fahrzeug objektiv nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt ist, (laufend) Personen zu befördern (Senatsurteile in BFHE 185, 335, BStBl II 1999, 498, und in BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501).
- BFH, 17.12.1997 - III R 12/97
Keine Investitionszulage für vermietete Wohnmobile
Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 17/00
Nur wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes mit einem nicht unbeträchtlichen Aufwand an Arbeit und Kosten verbunden ist, kann die Möglichkeit der Beförderung von Personen und damit auch einer privaten Nutzung, die vom Zweck der Zulagenbegünstigung nicht erfasst wird (Senatsurteil vom 17. Dezember 1997 III R 12/97, BFHE 185, 335, BStBl II 1999, 498), praktisch ausgeschlossen werden.Entscheidend ist nicht der konkrete Einsatz eines Kfz im Betrieb des Investors, sondern ob ein Fahrzeug objektiv nach Bauart und Einrichtung geeignet und bestimmt ist, (laufend) Personen zu befördern (Senatsurteile in BFHE 185, 335, BStBl II 1999, 498, und in BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501).
- FG Brandenburg, 11.01.2000 - 3 K 1888/98
Investitionszulage 1996
Auszug aus BFH, 16.05.2002 - III R 17/00
Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 579 veröffentlichtem Urteil statt.
- BFH, 12.08.2004 - V R 45/03
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG für Beförderungsleistungen …
Umbauten, die eine Nutzung des Fahrzeugs auch zu anderen Zwecken nicht ausschlössen und die mit relativ geringem Aufwand wieder rückgängig zu machen seien, reichten hingegen nicht aus, um ein Serienfahrzeug als besonders eingerichtet i.S. des § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG zu qualifizieren (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Mai 2002 III R 17/00, BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667 "zu einem vergleichbaren Fall im Rahmen der Investitionszulage").bb) Aus dem zum Investitionszulagenrecht ergangenen Urteil des BFH in BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667 ergibt sich --entgegen der Auffassung des FG-- nichts anderes.
Den Finanzbehörden soll die zügige Bearbeitung der Investitionszulagenanträge dadurch erleichtert werden, dass nicht in jedem Fall der Umfang der privaten Nutzung ermittelt zu werden braucht (vgl. § 2 Nr. 3 InvZulG 1996; BFH-Urteile vom 17. Dezember 1997 III R 12/97, BFHE 185, 335, BStBl II 1999, 498; in BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667).
- BFH, 15.07.2011 - III B 13/11
Abgrenzung Pkw/Lkw im Investitionszulagenrecht
Nach dem Senatsurteil vom 16. Mai 2002 III R 17/00 (BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667) sei ein Fahrzeug dann als PKW im investitionszulagenrechtlichen Sinne einzuordnen, wenn es objektiv nach Bauart und Einrichtung dazu geeignet und bestimmt sei, Personen zu befördern.Ob ein Fahrzeug den Zweck der Personenbeförderung erfüllen kann, ist allerdings nicht allein nach der theoretischen Möglichkeit dieser Nutzungsart zu entscheiden, vielmehr ist in diesem Zusammenhang auch die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (Senatsurteile in BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501; in BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667;… vom 23. Oktober 2002 III R 7/01, BFH/NV 2003, 509, jeweils m.w.N.).
- BFH, 23.10.2002 - III R 7/01
InvZul; Abgrenzung Pkw-Lkw
Ob ein Fahrzeug den Zweck der Personenbeförderung erfüllen kann, ist allerdings nicht allein nach der theoretischen Möglichkeit dieser Nutzungsart zu entscheiden, vielmehr ist in diesem Zusammenhang auch die Lebenserfahrung in Betracht zu ziehen (Senatsurteile vom 11. November 1999 III R 22/98, BFHE 190, 547, BStBl II 2000, 501, und vom 16. Mai 2002 III R 17/00, BFHE 198, 280, BStBl II 2002, 667, jeweils m.w.N.). - FG Hessen, 17.06.2003 - 6 K 428/02
Besonders eingerichtetes Fahrzeug als Voraussetzung einer steuerfreien …
Umbauten, die eine Nutzung des Fahrzeugs auch zu anderen Zwecken nicht ausschließen und die mit relativ geringem Aufwand wieder rückgängig zu machen sind, reichen nach der Überzeugung des Senates nicht aus, um ein Serienfahrzeug als im Sinne von § 4 Nr. 17b UStG "besonders eingerichtet" zu qualifizieren (vgl. BFH-Urteil vom 16.5.2002 III R 17/00, BFH/NV 2002, 1399 zu einem vergleichbaren Fall im Rahmen der Investitionszulage). - FG Hessen, 15.10.2002 - 6 K 5527/99
Beförderung von körperlich und geistig Behinderten; Steuerfreiheit bei …
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