Rechtsprechung
| BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02 I |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Deutsches Notarinstitut
- Simons & Moll-Simons
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
GewSt bei gewerblich geprägten Personengesellschaften - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewStG § 2 Abs. 1; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2
Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft - datenbank.nwb.de
Beginn und Ende der Steuerpflicht einer gewerblich geprägten PersGes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Fiktion des Gewerbebetriebs; Übertragbarkeit der einkommensteuerrechtlichen Fiktion auf das Gewerbesteuerrecht; Verfassungsrechtliche Vereinbarkeit der Einbeziehung gewerblich geprägter Personengesellschaften in die ...
- kommunen.nrw (Zusammenfassung)
Gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
- kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)
Gewerblich geprägte Personengesellschaft gewerbesteuerpflichtig
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Gewerblich tätige Personengesellschaften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Hessen, 08.11.2001 - 8 K 2822/00
- BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02 I
Papierfundstellen
- BFHE 204, 471
- BB 2004, 924
- DB 2004, 1021
- BStBl II 2004, 464
- BStBl II 2004, 719
- NZG 2004, 1080 (Ls.)
- NZG 2005, 364
Wird zitiert von ... (81) Zitiert selbst (28)
- BFH, 05.03.1998 - IV R 23/97
Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei Leasingunternehmen
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Danach beginnt die sachliche Gewerbesteuerpflicht erst, wenn der Gewerbebetrieb in Gang gesetzt worden ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 5. März 1998 IV R 23/97, BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745).Entscheidend ist in einem solchen Fall, wann die Voraussetzungen für die erforderliche Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr tatsächlich erfüllt sind, so dass das Unternehmen sich mit eigenen gewerblichen Leistungen beteiligen kann (Senatsurteil in BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745, mit zahlreichen Rechtsprechungshinweisen).
Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, folgt etwas anderes nicht aus den BFH-Urteilen vom 22. November 1994 VIII R 44/92 (BFHE 176, 138, BStBl II 1995, 900) und in BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745.
- BFH, 17.03.1966 - IV 233/65
Tätigkeit einer sogenannten GmbH & Co. KG als Gewerbebetrieb - Eintragung einer …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Die Geprägerechtsprechung hatte ursprünglich gerade zum Ziel gehabt, "die auf den Betrieb durch die Komplementär-GmbH angelegte" Personengesellschaft gewerbesteuerlich ebenso zu behandeln wie eine Kapitalgesellschaft (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 17. März 1966 IV 233, 234/65, BFHE 84, 471, BStBl III 1966, 171, und vom 22. November 1972 I R 252/70, BFHE 108, 208, BStBl II 1973, 405).Dem lag die Überlegung zugrunde, dass die Wahl dieser Gesellschaftsform das Ziel habe, das Unternehmen durch die in der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen begrenzte GmbH führen zu lassen und dass sich die GmbH & Co. KG wirtschaftlich gesehen ebenso gut als Kapitalgesellschaft einordnen lasse (BFH-Urteil in BFHE 84, 471, BStBl III 1966, 171).
- BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen) …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
b) Mit beiden Argumenten hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits in seinem Beschluss vom 25. Oktober 1977 1 BvR 15/75 (BVerfGE 46, 224, BStBl II 1978, 125) auseinander gesetzt.c) Was das Objektsteuerprinzip angeht, so hat das BVerfG mehrfach darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zu einer "reinen" Verwirklichung dieses Prinzips bei der Gewerbesteuer nicht verpflichtet sei (Beschluss in BVerfGE 46, 224, BStBl II 1978, 125; zuvor bereits im Beschluss in BVerfGE 26, 1, 8).
- BVerfG, 13.05.1969 - 1 BvR 25/65
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung von Dauerschulden und Dauerschuldzinsen …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Nach dem GG kommt es auf dieses Prinzip schon deshalb nicht mehr an, weil Art. 106 Abs. 6 GG i.d.F. des Einundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Finanzreformgesetz) vom 12. Mai 1969 (BGBl 1, 359) --wie vorher Art. 105 Abs. 2 a.F. GG-- das Nebeneinander von Einkommen- und Realsteuern ausdrücklich und unabhängig von besonderen finanzpolitischen Rechtfertigungsgründen vorsieht (BVerfG-Beschluss vom 13. Mai 1969 1 BvR 25/65, BVerfGE 26, 1, 8) und damit die Gewerbesteuer in ihrer üblichen Ausgestaltung billigt.c) Was das Objektsteuerprinzip angeht, so hat das BVerfG mehrfach darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber zu einer "reinen" Verwirklichung dieses Prinzips bei der Gewerbesteuer nicht verpflichtet sei (Beschluss in BVerfGE 46, 224, BStBl II 1978, 125; zuvor bereits im Beschluss in BVerfGE 26, 1, 8).
- BFH, 20.10.1976 - I R 148/74
Die Vorschrift, nach der Kapitalgesellschaften Gewerbebetriebe kraft Rechtsform …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Der BFH hat mehrfach entschieden, dass diese Entscheidung des Gesetzgebers nicht als willkürlich anzusehen ist (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1976 I R 148/74, BFHE 120, 265, BStBl II 1977, 10, und vom 8. Juni 1977 I R 40/75, BFHE 122, 318, BStBl II 1977, 668).e) Die gegen die Entscheidungen in BFHE 120, 265, BStBl II 1977, 10 und in BFHE 122, 318, BStBl II 1977, 668 eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse des BVerfG vom 21. März 1977 1 BvR 1/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, Nr. 264, und vom 23. Dezember 1977 1 BvR 715/77, HFR 1978, Nr. 78).
- BFH, 08.06.1977 - I R 40/75
Gewerbebetrieb - Vereinbarkeit mit Grundgesetz - Tätigkeit einer …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Der BFH hat mehrfach entschieden, dass diese Entscheidung des Gesetzgebers nicht als willkürlich anzusehen ist (BFH-Urteile vom 20. Oktober 1976 I R 148/74, BFHE 120, 265, BStBl II 1977, 10, und vom 8. Juni 1977 I R 40/75, BFHE 122, 318, BStBl II 1977, 668).e) Die gegen die Entscheidungen in BFHE 120, 265, BStBl II 1977, 10 und in BFHE 122, 318, BStBl II 1977, 668 eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse des BVerfG vom 21. März 1977 1 BvR 1/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1977, Nr. 264, und vom 23. Dezember 1977 1 BvR 715/77, HFR 1978, Nr. 78).
- BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 2861/93
Umsatzsteuerbefreiung
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
f) Nach Auffassung des Senats ergeben sich aus dem BVerfG-Beschluss vom 10. November 1999 2 BvR 2861/93 (BVerfGE 101, 151, BStBl II 2000, 160) keine durchgreifenden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gewerbesteuerpflicht kraft Rechtsform (anders aber FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19. August 2003 4 V 108/02, EFG 2003, 1640). - BVerfG, 29.10.1999 - 2 BvR 1264/90
Heileurythmisten
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
In ähnlicher Weise hat das BVerfG in zwei weiteren Beschlüssen entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, der Unternehmer übe mangels beruflicher Qualifikation keinen freien Beruf aus (Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90, BVerfGE 101, 132, BStBl II 2000, 155, und vom 10. November 1999 2 BvR 1820/92, BStBl II 2000, 158). - BVerfG, 10.11.1999 - 2 BvR 1820/92
Umsatzsteuerbefreiung für medizinische Fußpfleger
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
In ähnlicher Weise hat das BVerfG in zwei weiteren Beschlüssen entschieden, dass eine Umsatzsteuerbefreiung nicht mit der Begründung versagt werden dürfe, der Unternehmer übe mangels beruflicher Qualifikation keinen freien Beruf aus (Beschlüsse vom 29. Oktober 1999 2 BvR 1264/90, BVerfGE 101, 132, BStBl II 2000, 155, und vom 10. November 1999 2 BvR 1820/92, BStBl II 2000, 158). - BFH, 22.11.1994 - VIII R 44/92
Die sachliche Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten …
Auszug aus BFH, 20.11.2003 - IV R 5/02
Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, folgt etwas anderes nicht aus den BFH-Urteilen vom 22. November 1994 VIII R 44/92 (BFHE 176, 138, BStBl II 1995, 900) und in BFHE 186, 142, BStBl II 1998, 745. - BFH, 19.09.2002 - IV R 45/00
Fußreflexzonenmasseur als Gewerbetreibender
- BFH, 29.11.2001 - IV R 65/00
EStG §§ 15, 18 Abs. 1 Nr. 1; GewStG § 2 Abs. 1
- BFH, 18.07.1990 - I R 98/87
Gewerbesteuerpflicht einer Kapitalgesellschaft beginnt nicht schon bei Verwaltung …
- FG Sachsen-Anhalt, 19.08.2003 - 4 V 108/02
Verfassungswidrigkeit der Gewerbesteuerpflicht von Kapitalgesellschaften allein …
- BFH, 08.04.1960 - III 129/57 U
Beginn der Steuerpflicht einer GmbH, die noch nicht im Handelsregister …
- BFH, 13.03.1981 - III R 132/79
Gründergesellschaft ist mit der später entstandenen Aktiengesellschaft bei der …
- BVerfG, 09.07.2003 - 1 BvR 2317/02
- BFH, 18.04.2000 - VIII R 68/98
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Grundstücksunternehmen
- BFH, 15.06.2004 - VIII R 7/01
Gewinn aus Beteiligungsveräußerung versteuern
- BFH, 26.10.1995 - IV R 35/94
Grundbesitz, der zum Deckungsstock eines die Lebensversicherung betreibenden …
- BFH, 25.10.1995 - IV B 9/95
Verpächterwahlrecht bei einer GmbH & Co. KG
- FG Hessen, 08.11.2001 - 8 K 2822/00
Gewerblich geprägte Personengesellschaft; Gewerbesteuerpflicht; …
- FG Berlin, 16.02.2000 - 6 K 4411/97
Veräußerungsgewinn gewerbesteuerpflichtig?
- BFH, 22.11.1972 - I R 252/70
Kapitalgesellschaften - Beteiligung an OHG - Gewerbliche Einkünfte - Vermietung …
- FG München, 27.05.1998 - 9 K 2400/95
- BVerfG, 21.03.1977 - 1 BvR 1/77
- FG Köln, 11.03.1998 - 6 K 5903/93
Kürzung des Gewerbeertrags bei Grundbesitzverwaltung
- BVerfG, 23.12.1977 - 1 BvR 715/77
- BFH, 13.07.2017 - IV R 42/14
Gewerbliche Prägung einer "Einheits-GmbH & Co. KG"
Rn. 29 § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG sollte --wie bereits dargestellt-- bewusst für die Zukunft die sog. Gepräge-Rechtsprechung wiederherstellen, beispielsweise um eine zweifache Ergebnisermittlung zu vermeiden (…BTDrucks 10/3663, S. 6) oder um sinnvolle Gestaltungen zu erhalten (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.1.d). - BFH, 12.05.2016 - IV R 1/13
Beginn des Gewerbebetriebs der Obergesellschaft einer doppelstöckigen …
Wie sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 2003 IV R 5/02 (BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464) ergebe, begründeten bei einer originär gewerblich tätigen Gesellschaft --anders als bei gewerblich geprägten, vermögensverwaltenden Gesellschaften-- bloße Vorbereitungshandlungen noch keinen Beginn der Gewerbesteuerpflicht.Allerdings handelt es sich insoweit lediglich um ein Indiz; letztlich maßgebend ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (z.B. BFH-Urteile in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, und vom 22. Januar 2015 IV R 10/12, Rz 28).
Rn. 30 b) Auch die Tätigkeit einer i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägten, vermögensverwaltenden Personengesellschaft führt zu einem stehenden Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG, obwohl diese Gesellschaft keine originär gewerblichen Einkünfte erzielt (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
Vielmehr ist hier für den Beginn des Gewerbebetriebs (nur) auf den Beginn der werbenden Tätigkeit abzustellen (näher hierzu und zum Folgenden BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464), so dass die (sachliche) Gewerbesteuerpflicht einer gewerblich geprägten Personengesellschaft mit der Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit beginnt.
Rn. 31 Diese Grundsätze gelten indes --worauf der erkennende Senat in seinem Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 ausdrücklich hingewiesen hat-- nicht für eine GmbH & Co. KG mit originär gewerblichen Einkünften, denn diese ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG.
Insoweit hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 (unter II.3. der Gründe, m.w.N.) ausgeführt, dass eine GmbH & Co. KG, deren Gegenstand die Ausübung einer originär gewerblichen Tätigkeit ist, nicht für die Zeit, in der sie ihre werbende Tätigkeit lediglich vorbereitet, als gewerblich geprägte Personengesellschaft anzusehen ist.
Dass die Einbeziehung der gewerblich geprägten Personengesellschaft in die Gewerbesteuerpflicht auf einer eigenständigen, verfassungsrechtlich unbedenklichen Entscheidung des Gesetzgebers beruht, hat der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 deutlich gemacht.
- BFH, 30.08.2012 - IV R 54/10
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei Mitunternehmerschaften - Keine …
Das gilt auch dann, wenn die Personengesellschaft (Mitunternehmerschaft) nicht originär gewerblich tätig, sondern gewerblich geprägt ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter II. der Gründe).Rn. 41 bb) Nach ständiger, vom BVerfG nicht beanstandeter Rechtsprechung des BFH liegt in der an die Rechtsform anknüpfenden unterschiedlichen gewerbesteuerrechtlichen Behandlung von Kapitalgesellschaften einerseits und Mitunternehmerschaften andererseits keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung (…u.a. BVerfG-Beschluss vom 24. März 2010 1 BvR 2130/09, BFH/NV 2010, 1231, unter III.2.b der Gründe; BFH-Urteile in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe; in BFHE 196, 293, BStBl II 2002, 155, unter II.2.
Grund dafür ist, dass Kapitalgesellschaften gegenüber natürlichen Personen und Personengesellschaften in wesentlichen Punkten Besonderheiten aufweisen, die es als sachlich gerechtfertigt erscheinen lassen, sie ohne Rücksicht auf ihre Tätigkeit als Gewerbebetrieb zu behandeln (u.a. BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe).
Damit erweisen sie sich als Gebilde mit eigener wirtschaftlicher Kraft und der damit verbundenen Bestimmung zu wirtschaftlicher Betätigung (BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.d der Gründe).
- BFH, 14.03.2007 - XI R 15/05
Gewerbliche Prägung durch ausländische Kapitalgesellschaft
Denn mit der Einfügung des § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG wurde die vom BFH durch Beschluss des Großen Senats vom 25. Juni 1984 GrS 4/82 (BFHE 141, 405, BStBl II 1984, 751) aufgegebene Gepräge-Rechtsprechung ohne Beschränkung auf inländische Kapitalgesellschaften gesetzlich verankert, um sicherzustellen, dass gleichartige und in vergleichbarer Rechtsform ausgeübte Tätigkeiten steuerrechtlich nicht unterschiedlich behandelt werden, und um sinnvolle steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erhalten (…vgl. Vorbemerkung und Begründung der Bundesregierung zum Gesetzentwurf, BTDrucks 10/3663, S. 1 f. und S. 6 ff.;… Stellungnahme des Bundesrats hierzu, BTDrucks 10/3663, S. 10;… Bericht des Finanzausschusses, BTDrucks 10/4513, S. 22; BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464). - BFH, 17.03.2010 - IV R 41/07
Keine Gewerbesteuerfreiheit des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. KG bei …
Dies gilt ungeachtet der Frage, ob die KG originär gewerblich tätig oder ein Gewerbebetrieb nur auf Grund der Fiktion in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG anzunehmen ist (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).Eine GmbH & Co. KG mit originär gewerblichen Einkünften ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft i.S. des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG (BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
Rn. 30 Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des Senats in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464.
Der Sachverhalt in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 unterscheidet sich schon insoweit von dem vorliegenden Sachverhalt, als dort sämtliche betrieblich genutzten Wirtschaftsgüter (Grundstücke) veräußert worden sind und deshalb keine Fortführung einer wesentlichen Betriebsgrundlage in dem "neuen" (ebenfalls vermögensverwaltenden) fiktiven Gewerbebetrieb vorlag.
- BFH, 22.01.2009 - IV R 90/05
Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei Wechsel von unmittelbarer zu mittelbarer …
In der Entscheidung vom 20. November 2003 IV R 5/02 (BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464) habe der BFH zudem selber ausgeführt, dass die einkommensteuerliche Fiktion des Gewerbebetriebs in § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG in vollem Umfang für die Gewerbesteuer gelte.Von dieser Entscheidung ist der Senat, anders als die Klägerin meint, auch nicht mit der Entscheidung in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 wieder abgerückt.
In der Entscheidung in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 ging es ausschließlich um die Frage, ob die vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft als Gewerbebetrieb i.S. des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG zu beurteilen ist.
- BFH, 23.02.2011 - I R 52/10
Besteuerung eines Immobilienfonds mit Einkünften aus Kapitalvermögen und aus …
Ihre Tätigkeit gilt aber gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes in dessen --für die Streitjahre geltender-- Fassung durch das Steueränderungsgesetz 1992 vom 25. Februar 1992 (BGBl I 1992, 297, BStBl I 1992, 146) --EStG 1990/1997-- als Gewerbebetrieb, was auch für das Gewerbesteuerrecht maßgeblich ist (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).Dass die Kapitalanlage als solche --jenseits der gewerblichen Prägung-- zum Bereich der Vermögensverwaltung gehört, ist insoweit unschädlich (ebenso BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464; Selack in Deloitte, Gewerbesteuergesetz, § 2 Rz 414).
- BFH, 03.04.2014 - IV R 12/10
Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen …
Allerdings handelt es sich lediglich um ein Indiz; letztlich maßgeblich ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit (z.B. BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).Erfüllt die Personengesellschaft die rechtsformunabhängigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG, kommt es für die Frage, ob sie nach Aufgabe des bisherigen einen neuen Betrieb betreibt, nicht darauf an, ob die neue Tätigkeit die Voraussetzungen des § 15 Abs. 2 EStG erfüllt (z.B. BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
Es liegt jedoch nahe, in einem solchen Fall davon auszugehen, dass nur der auf die Übernahme der Bauaufsicht entfallende Teil des Veräußerungserlöses der Gewerbesteuer unterliegt, und nicht auch der auf die Veräußerung der Rechte aus dem Bauvertrag entfallende Teil, da letzterer der Abwicklung der aufgegebenen Tätigkeit zuzurechnen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter III.1. der Gründe).
- FG Schleswig-Holstein, 30.06.2011 - 1 K 73/06
Bestimmung des Ortes der geschäftlichen Oberleitung - Zerlegung eines …
Auch die rein vermögensverwaltende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft unterliegt der Gewerbesteuer (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).Rn. 42 Wie bei anderen Unternehmen ist auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft bei der Ermittlung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht auf den Beginn ihrer werbenden Tätigkeit abzustellen (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464 m.w.N.).
Was als werbende Tätigkeit anzusehen ist, richtet sich nach dem von der Gesellschaft verfolgten Gegenstand ihrer Tätigkeit, wobei insbesondere auch auf den im Gesellschaftsvertrag beschriebenen Gegenstand des Unternehmens zurückgegriffen werden kann, dem insoweit indizielle Wirkung zukommt; maßgeblich ist allerdings die von der Gesellschaft tatsächlich ausgeübte Tätigkeit, sofern diese von dem in dem Gesellschaftsvertrag niedergelegten Unternehmensgegenstand abweicht (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
Die werbende Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft beginnt nämlich mit der Aufnahme ihrer vermögensverwaltenden Tätigkeit (BFH-Urteil vom 20.11.2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464).
- BFH, 25.09.2008 - IV R 80/05
Prüfung der gewerblichen Prägung einer Personengesellschaft - …
Gewerbesteuerpflichtig sind deshalb nicht nur Personengesellschaften, die originär gewerblich tätig sind (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 EStG), sondern auch solche, die diese Voraussetzung zwar nicht erfüllen, aber nach Maßgabe der Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG gewerblich geprägt sind (BFH-Urteil vom 20. November 2003 IV R 5/02, BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, m.w.N.).Im Rahmen des anhängigen Rechtsstreits ist deshalb auch nicht darauf einzugehen, ob der Senat den Ausführungen der Vorinstanz zum Beginn der gewerbesteuerpflichtigen Tätigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft folgen könnte (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter II. der Gründe, m.w.N; Abschn. 18 Abs. 1 Sätze 5 f. der Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 --GewStR 1998--).
(6) Eine abweichende Beurteilung ist schließlich nicht deshalb geboten, weil die Wiedereinführung der Gepräge-Rechtsprechung durch das StBereinG 1986 (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) auch darauf zielt, gewerblich geprägte Personengesellschaften gewerbesteuerlich wie Kapitalgesellschaften zu behandeln (vgl. dazu BFH-Urteil in BFHE 204, 471, BStBl II 2004, 464, unter I.2.g der Gründe).
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- FG Köln, 19.01.2011 - 7 K 4997/06
Abgrenzung von Aufgabegewinn und laufendem Gewinn
- BFH, 26.06.2007 - IV R 9/05
GewStG § 9 Nr. 1 Sätze 2 und 5
- BFH, 01.09.2022 - IV R 13/20
Zum Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht eines gewerblichen …
- BFH, 07.08.2008 - IV R 86/05
Wegfall des anteiligen Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung
- BFH, 04.05.2017 - IV R 2/14
Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
- BFH, 25.05.2023 - IV R 33/19
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer grundbesitzverwaltenden …
- BFH, 13.04.2017 - IV R 49/15
Abgrenzung gewerbesteuerrechtlich unbeachtlicher Vorbereitungshandlungen vom …
- FG Baden-Württemberg, 28.09.2015 - 10 K 2178/12
Keine Vorverlagerung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht bei einer rein …
- BFH, 22.01.2015 - IV R 10/12
Gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit einer Einschiffsgesellschaft nach Aufgabe der …
- BFH, 15.06.2023 - IV R 30/19
Mitunternehmerschaft und sachliche Gewerbesteuerpflicht für eine juristische …
- FG Hamburg, 16.02.2016 - 2 K 54/13
Gewerbesteuer: Sonderbetriebseinnahmen als Bestandteil des inländischen …
- BFH, 07.08.2008 - IV R 36/07
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags für grundstücksverwaltende …
- BFH, 20.08.2015 - IV R 26/13
Betriebsaufspaltung - Gewerbesteuerbefreiung einer Besitzpersonengesellschaft in …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 3/05
Gewerbesteuerpflicht des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer …
- BFH, 15.04.2004 - IV R 54/02
Grundstückshandel mit schadstoffbelastetem Grundstück?
- FG Hamburg, 18.09.2012 - 6 V 102/12
Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der Abwicklung eines - nicht aufgenommenen - …
- BFH, 05.04.2005 - IV B 96/03
Gewerbliche Prägung bei Kreditaufnahme durch Gesellschafter
- FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 185/11
Gewerbesteuer: Abgrenzung zwischen der "Abwicklung" eines nicht begonnenen, …
- BFH, 15.06.2023 - IV R 6/20
Keine erweiterte Kürzung bei geringfügiger gewerblicher Nebentätigkeit auf einem …
- BFH, 07.04.2005 - IV R 34/03
Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags, wenn der das Grundstück gewerblich …
- FG Niedersachsen, 23.03.2012 - 1 K 275/09
Gewerbesteuerpflichtigkeit einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (hier: …
- FG Niedersachsen, 19.11.2015 - 5 K 286/12
Einkommensteuerliche Zurechnung von Anteilen einer GmbH zum …
- FG Niedersachsen, 28.06.2016 - 10 K 285/15
Körperschaftsteuerliche Erfassung einer dem Steuerpflichtigen zugewendeten …
- FG Berlin, 06.04.2005 - 6 K 6386/00
Gewerbesteuerpflicht gewerblich geprägter Personengesellschaften
- FG Hamburg, 16.04.2010 - 5 K 114/08
Vermietungseinkünfte eines geschlossenen Immobilienfonds in den Niederlanden
- BFH, 12.06.2025 - IV R 28/22
Korrespondierende Bilanzierung und Wertberichtigung von Darlehensforderungen im …
- BFH, 10.02.2022 - IV R 6/19
Gewerbesteuerrechtliche Nichterfassung des Veräußerungsgewinns einer GmbH & Co. …
- BFH, 20.02.2025 - IV R 23/22
Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer …
- BFH, 12.05.2016 - IV R 29/13
Wegfall des gewerblichen Verlustvortrags bei Verschmelzung der Ober- auf die …
- FG Hamburg, 12.12.2011 - 6 K 150/10
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht bzgl. des Gewinns aus der Veräußerung eines …
- FG Bremen, 15.09.2022 - 1 K 20/20
Unterliegen des durch die Veräußerung eines Kommanditanteils einer als GmbH & Co. …
- FG Hamburg, 15.09.2008 - 2 K 40/08
Gewerbesteuer: Gewerbesteuerpflicht einer GmbH & Co KG
- BFH, 30.08.2022 - X R 17/21
Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener …
- BFH, 14.12.2006 - IV R 35/05
Anteile an Grundstückshandelsgesellschaft; Veräußerungsgewinn
- FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4153/16
Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der …
- BFH, 18.12.2014 - IV R 59/11
Gewerbesteuerpflicht eines nach § 16 Abs. 2 Satz 3 EStG als laufender Gewinn zu …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2010 - 7 K 1993/06
Anlaufverluste im Gewerbesteuerrecht
- BFH, 19.04.2010 - IV B 38/09
Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche …
- FG Münster, 16.08.2007 - 3 K 5382/04
Gewährung von Steuerbefreiungen nach §§ 13a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, Abs. 4 Nr. 1 …
- BFH, 27.07.2009 - IV B 122/08
Betriebsverpachtung - Gewerbesteuer - gewerblich geprägte Personengesellschaft
- FG Bremen, 18.10.2017 - 3 K 36/17
- BFH, 19.10.2006 - VIII B 159/05
Ansparrücklage; Betriebseröffnung
- FG Düsseldorf, 20.10.2017 - 4 K 3022/16
Erbschaftsteuer: Keine Verrechnung des positiven Kapitalkontos des Erblassers mit …
- FG Sachsen-Anhalt, 23.05.2019 - 1 K 462/15
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht beim gewerblichen Grundstückshandel
- FG Berlin-Brandenburg, 06.09.2021 - 10 K 10009/19
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes
- FG Hamburg, 10.02.2009 - 2 K 124/07
Gewerbesteuer für den Bau und den Betrieb eines Schiffsneubaus; Ausübung einer …
- FG Hessen, 23.06.2010 - 4 K 2258/09
Gemeinnützige Körperschaft unterhält keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb …
- FG Köln, 27.01.2006 - 14 K 6539/98
- FG Köln, 25.03.2020 - 12 K 1954/18
Ausnehmen der Sondervergütungen und der an die GmbH gezahlten Haftungsvergütung …
- BFH, 20.10.2011 - IV B 146/10
Beginn der Betriebsaufgabe, Teilbetriebsveräußerung, Darlegung der …
- FG Münster, 06.11.2008 - 3 K 2155/04
Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Begünstigung des Erwerbs von …
- BFH, 04.08.2005 - II B 145/04
Nichtzulassungsbeschwerde: grundsätzliche Bedeutung
- FG Hessen, 19.01.2021 - 8 K 1612/17
Ablaufhemmung bei Verfahrensfehlern in der Außenprüfung
- BFH, 28.11.2012 - IV B 11/12
Nichtzulassungsbeschwerde: Anfechtung einer Einspruchsentscheidung, mit der …
- FG Niedersachsen, 28.05.2015 - 1 K 91/13
Beginn der sachlichen Gewerbesteuerpflicht bei gewerblich geprägten …
- FG Hamburg, 15.02.2008 - 2 K 225/06
Finanzgerichtsordnung, Einkommensteuer: Zur Bildung gewillkürten …
- BFH, 07.09.2005 - VIII R 99/03
Veräußerung einer Beteiligung als Gewerbeertrag
- FG München, 22.11.2005 - 12 K 2318/04
Zur Anrechnung von Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer
- FG Hamburg, 15.09.2016 - 2 K 223/13
Zurechnung der von einer inländischen Personengesellschaft an ihre Gesellschafter …
- FG Berlin, 24.08.2005 - 6 K 6080/02
Wechsel von einer unmittelbaren atypisch stillen Beteiligung zu einer mittelbaren …
- FG Niedersachsen, 19.08.2008 - 8 K 183/07
Abzug von in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Altenteilleistungen nach § 10 …
- FG Nürnberg, 29.02.2012 - 5 K 1555/08
Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft bei gewerblicher Prägung - Keine …
- FG Hamburg, 29.10.2008 - 1 K 56/07
Einkommensteuer: Gewerbliche Prägung bei einer GmbH & Co. GbR
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 13/11
Beginn der Gewerbesteuerpflicht bei einer gewerblich geprägten Gesellschaft - …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.03.2017 - 4 K 4155/16
Fertigstellung einer Windkraftanlage als Voraussetzung für den Beginn der …
- FG Berlin, 20.01.2006 - 6 K 6080/02
Auswirkung eines Wechsels im Bestand der atypisch stillen Gesellschafter einer …
- FG Hamburg, 11.04.2013 - 6 K 113/12
Keine Feststellung vortragsfähiger Gewerbeverluste in der Vorbereitungsphase
- FG Berlin, 21.04.2004 - 6 K 6360/00
Vorweggenommene Betriebsausgaben bei der Gewerbesteuer
- FG Nürnberg, 03.07.2013 - 3 K 1635/12
Maßgeblichkeit des Unternehmensgegenstands für den Beginn der …
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