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Rechtsprechung
   BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3089
BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04 (https://dejure.org/2006,3089)
BFH, Entscheidung vom 28.03.2006 - VII R 50/04 (https://dejure.org/2006,3089)
BFH, Entscheidung vom 28. März 2006 - VII R 50/04 (https://dejure.org/2006,3089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BranntwMonG § 144 Abs. 1, § 130 Abs. 2; BierStG 1993 § 1 Abs. 2; ZK Art. 12 Abs. 2

  • Judicialis

    BranntwMonG § 130 Abs. 2; ; BranntwMonG § 144 Abs. 1; ; BierStG 1993 § 1 Abs. 2; ; ZK Art. 12 Abs. 2

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zwischenprodukt zur Herstellung eines alkoholischen Mischgetränkes ist kein Bier; in anderen EG-Mitgliedsländern erteilte verbindliche Zolltarifauskunft entfaltet keine Bindungswirkung hinsichtlich der Festsetzung einer nationalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Was ist Bier?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Biersteuerliche Einordnung eines im Brauverfahren hergestellten Erzeugnisses; Herstellung eines alkoholhaltigen Mischgetränkes auf der Basis einer "malt beer base"; Bestimmung der Kriterien für die Einordnung eines gebrauten Getränkes als Bier; Bestimmung der ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bier oder kein Bier - das ist hier die Frage - Wie viel Steuer hat der Produzent eines alkoholhaltigen Mischgetränks zu zahlen?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Was ist Bier?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur Besteuerung von alkoholischen Mischgetränken - Ultrafiltriertes Bier unter liegt der Branntwein- und nicht mehr der Biersteuer

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Was ist Bier?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BranntwMonG § 130 Abs 2, BranntwMonG § 144 Abs 1 S 1 Nr 1, BierStG § 1 Abs 2, KN Pos 2203, KN Pos 2206, KN Pos 2208
    Biersteuer; Branntweinsteuer; Einreihung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 169
  • BB 2006, 1786
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BFH, 11.03.2004 - VII R 20/01

    Verbindliche Zolltarifauskunft - Widerruf

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Hierzu müsse es nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (Urteil vom 11. März 2004 VII R 20/01, BFH/NV 2004, 1305) in derselben, identischen Beschaffenheit ohne weitere Behandlung oder Zusätze unmittelbar dem Verbraucher zum Verzehr angeboten werden.

    Das vom HZA angeführte Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1305 könne auf den Streitfall nicht übertragen werden, da es andere Positionen der KN und ein Erzeugnis betroffen habe, das aufgrund der mangelnden Stabilität nicht vermarktungsfähig gewesen sei.

    Die Eignung und Bestimmung eines Erzeugnisses zum menschlichen Genuss und die damit verbundene Zuordnung als Getränk i.S. des Kap. 22 KN stellen Eigenschaften dar, die zur Bestimmung der objektiven Beschaffenheit der Ware herangezogen werden können (Senatsurteil in BFH/NV 2004, 1305, 1308).

  • BVerwG, 24.02.2005 - 3 C 5.04

    Bier; Herstellen von Bier; Bereitung von Bier; Inverkehrbringen von Bier; …

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Sollte die "malt beer base" als Branntwein einzureihen sein, würde dies in Anlehnung an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Februar 2005 3 C 5.04 (BVerwGE 123, 82) eine gegen Art. 12 des Grundgesetzes (GG) und damit verfassungsrechtlich unzulässige Berufsausübungsregelung darstellen.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin lässt sich aus dem Urteil des BVerwG in BVerwGE 123, 82, nach dem für die Herstellung und das Inverkehrbringen von mit Invertzucker versetztem Bier eine Genehmigung nach § 9 Abs. 7 des Vorläufigen Biergesetzes zu erteilen ist, für die Einreihung des streitgegenständlichen Erzeugnisses nichts entnehmen.

  • EuGH, 07.02.2002 - C-276/00

    Turbon International - "Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von …

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des erkennenden Senats (…Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309, und vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.

    Daneben stellen die vom Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens für das Harmonisierte System (HS) bzw. die von der Europäischen Kommission für die KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (vgl. EuGH-Urteil in EuGHE 2002, I-1389 Rz. 22).

  • EuGH, 26.03.1981 - 114/80

    Ritter / Oberfinanzdirektion Hamburg

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    22.02 des Gemeinsamen Zolltarifs --GZT-- (jetzt Pos. 2202 KN) sind als Getränke solche Flüssigkeiten anzusehen, die zum menschlichen Genuss geeignet und bestimmt sind, ohne dass es auf die eingenommene Menge oder die besonderen Zwecke ankommt, denen die verschiedenen Arten genießbarer Flüssigkeiten dienen (EuGH-Urteil vom 26. März 1981 Rs. 114/80, EuGHE 1981, 895, 903).
  • BFH, 20.06.1995 - VII R 17/95

    Verbindliche Zolltarifauskunft

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Auch aus diesem Grund kann den von einem anderen Mitgliedstaat erteilten vZTA hinsichtlich der Festsetzung einer nationalen Verbrauchsteuer keine Bindungswirkung zuerkannt werden (vgl. zur Umsatzsteuer BFH-Urteil vom 20. Juni 1995 VII R 17/95, BFHE 178, 262).
  • BFH, 08.01.2003 - VII R 11/02

    Ermäßigter Steuersatz für Originalerzeugnisse der Bildhauerkunst auch bei …

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (…vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des erkennenden Senats (…Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309, und vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • BFH, 14.01.1997 - VII R 47/96

    Einzelkomponenten für Hüft- und Kniegelenkprothesen für Menschen unterliegen dem …

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Ebenso wenig wie eine vZTA für reine Umsatzsteuerzwecke erteilt werden kann (…vgl. Senatsentscheidungen vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727, und vom 14. Januar 1997 VII R 47/96, BFHE 182, 466, BStBl II 1997, 481), kann sie für reine Verbrauchsteuerzwecke erteilt werden.
  • BFH, 11.03.2004 - VII R 43/03

    Tarifierung von Medaillenrohlingen

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- (…vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 Rs. C-276/00, EuGHE 2002, I-1389 Rdnr. 21) und des erkennenden Senats (Senatsurteile vom 11. März 2004 VII R 43/03, BFH/NV 2004, 1309, und vom 8. Januar 2003 VII R 11/02, BFHE 201, 352, 355) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • EuGH, 18.04.1991 - C-219/89

    WeserGold / Oberfinanzdirektion München

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Auf den Verwendungszweck einer Ware darf nur dann abgestellt werden, wenn im Wortlaut der Position oder in den Erläuterungen dazu ausdrücklich auf dieses Kriterium Bezug genommen wird (EuGH-Urteil vom 18. April 1991 Rs. C-219/89, EuGHE 1991, I-1895 Rdnr. 9).
  • BFH, 06.05.1997 - VII R 99/96

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft über Reizstromgeräte

    Auszug aus BFH, 28.03.2006 - VII R 50/04
    Ebenso wenig wie eine vZTA für reine Umsatzsteuerzwecke erteilt werden kann (vgl. Senatsentscheidungen vom 6. Mai 1997 VII R 99/96, BFH/NV 1997, 727, und vom 14. Januar 1997 VII R 47/96, BFHE 182, 466, BStBl II 1997, 481), kann sie für reine Verbrauchsteuerzwecke erteilt werden.
  • BVerfG, 11.01.2008 - 2 BvR 1812/06

    Biersteuer/Branntweinsteuer: Zur Frage, ob Bier ein Zwischenprodukt zur …

    gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. März 2006 - VII R 50/04 - und Antrag auf Zulassung eines Beistands .
  • BFH, 10.02.2014 - VII R 39/12

    Tarifierung zur Stromversorgung dienender Adapter eines Videospielgeräts - …

    Rn. 21 Die Zugehörigkeit des Zubehörs eines Videospielgeräts zu diesem Kap. 95 KN ergibt sich in Anwendung der AV 1. Danach sind der Wortlaut der Positionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln entscheidend für die Einreihung von Waren (vgl. dazu ständige Rechtsprechung des EuGH, Urteil vom 7. Februar 2002 C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Rz 21, und des erkennenden Senats z.B. Senatsbeschluss in BFHE 240, 465; Senatsurteil vom 28. März 2006 VII R 50/04, BFHE 213, 169, m.w.N., Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2006, 293).
  • BFH, 06.03.2013 - VII R 26/11

    Tarifierung eines thermisch behandelten Naturphosphats - Widerruf einer …

    Rn. 17 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- (vgl. Urteil vom 7. Februar 2002 C-276/00, Slg. 2002, I-1389, Rz 21) und des erkennenden Senats (z.B. Senatsurteil vom 28. März 2006 VII R 50/04, BFHE 213, 169, m.w.N., Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2006, 293) ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind.
  • FG Düsseldorf, 07.04.2010 - 4 K 2615/09

    Einreihung von Getränken auf der Basis von gegorenem Alkohol; Abgrenzung von …

    Rn. 27 Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. März 2006 VII R 50/04 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Band 213, Seite 169) entschieden, dass es sich bei der "malt beer base" um ein Erzeugnis der Position 2208 KN, nämlich um Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol.
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