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Rechtsprechung
   BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,945
BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
BFH, Entscheidung vom 04.03.2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
BFH, Entscheidung vom 04. März 2008 - IX R 78/06 (https://dejure.org/2008,945)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EStG § 17 Abs. 1 und 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung; verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft in Form einer Bürgschaft

  • Judicialis

    EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 2; ; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 17 Abs. 1 und 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 17 Abs. 1; EStG § 17 Abs. 2; HGB § 255 Abs. 1 Satz 2
    Eigenkapitalersetzende Bürgschaften bei mittelbaren Beteiligungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 1, 2; HGB § 255 Abs. 1 S. 2
    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung; verdeckte Einlage in eine Kapitalgesellschaft in Form einer Bürgschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übernahme eigenkapitalersetzender Bürgschaften für eine Gesellschaft durch einen nur mittelbar über eine andere Gesellschaft Beteiligten als nachträgliche Anschaffungskosten der unmittelbaren Beteiligung; Voraussetzungen für ein Vorliegen nachträglicher ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaft und mittelbarer Beteiligung

  • rechtsanwaelte-klose.com (Kurzinformation)

    Eigenkapitalersetzende Bürgschaften für Tochtergesellschaften

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare Beteiligung

Sonstiges (3)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, GmbHG § 32a
    Bürgschaft; Nachträgliche Anschaffungskosten; Veräußerungsverlust

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2, GmbHG § 32a
    Bürgschaft; Nachträgliche Anschaffungskosten; Veräußerungsverlust

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 220, 446
  • NJW-RR 2008, 1583
  • DB 2008, 1129
  • BStBl II 2008, 575
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (14)

  • BFH, 06.07.1999 - VIII R 9/98

    Bürgschaftsinanspruchnahme als nachträgliche Anschaffungskosten

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG: BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).

    Maßgebend dafür ist, ob ein Gesellschafter der Gesellschaft in einem Zeitpunkt, in dem ihr die Gesellschafter als ordentliche Kaufleute Eigenkapital zugeführt hätten (Krise der Gesellschaft), stattdessen ein Darlehen gewährt oder eine dem Darlehen wirtschaftlich entsprechend andere Rechtshandlung ausführt (BFH-Urteil in BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817).

  • BFH, 09.06.1997 - GrS 1/94

    Personengesellschaften - Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber …

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    d) Entgegen der Auffassung des FG sind im Streitfall die Aufwendungen aus der Inanspruchnahme der Bürgschaften auch nicht deshalb als nachträgliche Anschaffungskosten zu beurteilen, weil ein Verzicht des Klägers auf seine Rückgriffsforderung gegen die F-GmbH (vgl. § 774 Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches) zu zwei mittelbaren verdeckten Einlagen geführt hätte; denn diese wären nur in Höhe des Teilwerts der Forderungen erfolgt (vgl. BFH-Beschluss vom 9. Juni 1997 GrS 1/94, BFHE 183, 187, BStBl II 1998, 307).
  • BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 2/99

    Tarifbegrenzung gewerblicher Einkünfte

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Diese Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern bewirkt, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre eine eigenständige und objektive Leistungsfähigkeit entsteht, die von der individuellen und subjektiven Leistungsfähigkeit der hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Personen getrennt und unabhängig von ihr besteuert werden darf (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 21. Juni 2006 2 BvL 2/99, BVerfGE 116, 164, unter C. III. 1. b).
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 277/03

    Voraussetzungen des Sanierungsprivilegs

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Der Gesellschafter-Gesellschafter wird jedenfalls dann einem Gesellschafter gleichgestellt, wenn er einen beherrschenden Einfluss auf die Gesellschafterin ausüben kann, etwa aufgrund einer qualifizierten Anteilsmehrheit (vgl. BGH-Urteil vom 21. November 2005 II ZR 277/03, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2006, 1283, m.w.N., unter III. 2. a;… Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., §§ 32a, 32b Rz 151).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Bürgschaft - Besitzpersonengesellschaft - Betriebskapitalgesellschaft - …

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Auch der Ausfall der Regressforderung aus einer eigenkapitalersetzenden Bürgschaft führt nicht zu einer verdeckten Einlage (vgl. BFH-Urteil vom 18. Dezember 2001 VIII R 27/00, BFHE 197, 483, BStBl II 2002, 733).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 36/97

    Bürgschaftsverluste als nachträgliche AK der Beteiligung

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Weder durch die Übernahme der Bürgschaft noch durch die Leistung des Bürgen an den Gläubiger wird das bilanzierungsfähige Vermögen der Gesellschaft vermehrt (BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 36/97, BFH/NV 2001, 761, m.w.N.).
  • BFH, 09.05.2000 - VIII R 41/99

    Wesentliche Beteiligung im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Eine mittelbare Beteiligung hat allein für die Frage des Erreichens der Wesentlichkeitsgrenze Bedeutung, da unmittelbare und mittelbare Beteiligungen --nach Maßgabe der rein kapitalmäßig zu bestimmenden Anteilsquoten-- zusammenzurechnen sind (vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 2000 VIII R 41/99, BFHE 192, 273, BStBl II 2000, 686, m.w.N.).
  • BFH, 27.03.2007 - VIII R 64/05

    Einkünfte aus Kapitalvermögen: kein Abzug von Finanzierungskosten als …

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Der Anteilseigner hat unmittelbar keinen Gewinn aus der Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern (BFH-Urteil vom 27. März 2007 VIII R 64/05, BFHE 217, 497, BStBl II 2007, 639, m.w.N.).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 52/93

    GmbH-Gesellschafter: Darlehensverlust eines Angehörigen

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Dazu rechnen Finanzierungshilfen, z.B. durch Übernahme einer Bürgschaft oder durch andere Rechtshandlungen i.S. des § 32a Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), wenn sie eigenkapitalersetzenden Charakter haben (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 6. Juli 1999 VIII R 9/98, BFHE 189, 383, BStBl II 1999, 817; zu § 32a Abs. 3 Satz 1 GmbHG: BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 52/93, BFHE 194, 120, BStBl II 2001, 286).
  • BFH, 16.04.1991 - VIII R 100/87

    Nachträgliche Anschaffungskosten für GmbH-Beteiligung durch Ausfall eines …

    Auszug aus BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. April 1991 VIII R 100/87, BFHE 165, 31, BStBl II 1992, 234; zu Einlagen und Nachschüssen vgl. BFH-Urteil vom 12. Dezember 2000 VIII R 62/93, BFHE 194, 130, BStBl II 2001, 234; siehe zum Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten auch Döllerer, Finanz-Rundschau 1992, 233, 234).
  • BFH, 12.12.2000 - VIII R 62/93

    Verdeckte Einlage nach vGA bei Darlehen

  • BFH, 09.09.1986 - VIII R 159/85

    Verdeckte Einlage - Betriebsaufspaltung - Betriebsvermögen - …

  • FG Köln, 24.08.2006 - 10 K 4703/02

    Bürgschaftsinanspruchnahme als Beteiligungsverlust bei nur mittelbarer …

  • FG München, 21.04.2006 - 8 K 1923/04

    Kapitalersatz durch Darlehen des GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführers an seine …

  • BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).
  • BFH, 29.05.2008 - IX R 77/06

    Kein Gestaltungsmissbrauch bei Veräußerung von GmbH-Anteilen an …

    Diese Abschirmung der Vermögenssphäre einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihren Anteilseignern bewirkt, dass in der abgeschirmten Vermögenssphäre eine eigenständige Leistungsfähigkeit entsteht, die von derjenigen der hinter der Kapitalgesellschaft stehenden Personen getrennt und unabhängig von ihr besteuert werden darf (BFH-Urteil vom 4. März 2008 IX R 78/06, zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt, BFH/NV 2008, 1039).
  • BFH, 19.08.2008 - IX R 63/05

    Verlorenes Sanierungsdarlehen erhöht Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung

    Das ist bei einem Darlehen des Gesellschafters an die Kapitalgesellschaft der Fall, wenn und insoweit es Eigenkapital ersetzt (vgl. § 32a Abs. 1 GmbHG), weil der Gesellschafter es in einem Zeitpunkt gewährt, in dem er als ordentlicher Kaufmann Eigenkapital zugeführt hätte (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 4. März 2008 IX R 80/06, BStBl II 2008, 577, und IX R 78/06, BStBl II 2008, 575).
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