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Rechtsprechung
   BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,108
BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
BFH, Entscheidung vom 25.06.2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
BFH, Entscheidung vom 25. Juni 2009 - IX R 42/08 (https://dejure.org/2009,108)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    EStG § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Darlehensgewährung durch nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär an AG; Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 40; ; EStG § 3c Abs. 2 S. 1; ; EStG § 17 Abs. 1; ; EStG § 17 Abs. 4; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 1; ; HGB § 255 Abs. 1 S. 2

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EStG § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 Satz 1, § 17, § 20 Abs. 1 Nr. 1

  • Betriebs-Berater

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • Betriebs-Berater

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 3 Nr. 40; EStG § 3c Abs. 2 Satz 1; EStG § 17; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1
    Kein Halbabzugsverbot: Auflösungsverlust bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung aufgrund der Gewährung eines Darlehens durch einen nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär; Abzugfähigkeit von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlende Beteiligungseinkünften und das Halbabzugsverbot

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachträgliche Anschaffungskosten einer Beteiligung aufgrund der Gewährung eines Darlehens durch einen nicht unternehmerisch beteiligten Aktionär; Abzugfähigkeit von Erwerbsaufwand im Zusammenhang mit Einkünften aus Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei ...

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kritik an Praxis der Nichtanwendungserlasse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Abzugsverbot von Erwerbsaufwendungen bei Aufgabeverlust einer wesentlichen Beteiligung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Keine Beschränkung des Abzugs von Erwerbsaufwendungen auf eine wesentliche Beteiligung (Halbabzugsverbot) bei fehlenden Einnahmen

  • axisrechtsanwaelte.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Einkünften

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Halbabzugsverbot bei fehlenden Beteiligungseinkünften - Auflösungsverlust in vollem Umfang abziehbar

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kein Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlust

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Halbabzugsverbot bei Auflösungsverlusten nach § 17 EStG kann vermieden werden

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 225, 445
  • NJW-RR 2009, 1630
  • BB 2009, 1947
  • BB 2009, 2128
  • DB 2009, 1965
  • BStBl II 2010, 220
  • NZG 2009, 1104
  • NZG 2009, 1359
 
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Wird zitiert von ... (86)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 02.04.2008 - IX R 76/06

    Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung: Nachträgliche Anschaffungskosten bei …

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Gewährt ein nicht unternehmerisch beteiligter Aktionär der AG ein Darlehen, so führt dies nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten seiner Beteiligung (Anschluss an BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706).

    Die Grundsätze des Eigenkapitalersatzes sind auf Finanzierungshilfen eines Aktionärs in der Regel nur dann sinngemäß anzuwenden, wenn er mehr als 25% der Aktien der Gesellschaft hält (BFH-Urteil vom 2. April 2008 IX R 76/06, BFHE 221, 7, BStBl II 2008, 706, m.w.N.).

  • BFH, 04.03.2008 - IX R 78/06

    Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Bürgschaftsübernahme für mittelbare …

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Zu den nachträglichen Anschaffungskosten einer Beteiligung zählen neben (verdeckten) Einlagen auch nachträgliche Aufwendungen auf die Beteiligung, wenn sie durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind und weder Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch Veräußerungskosten sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. März 2008 IX R 78/06, BFHE 220, 446, BStBl II 2008, 575, m.w.N.).
  • BFH, 06.07.2005 - XI R 61/04

    Abzug von Betriebsausgaben bei Ausbleiben von erwarteten Aufwandsentschädigungen

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Bei steuerfreien Einnahmen soll kein doppelter steuerlicher Vorteil durch den zusätzlichen Abzug von unmittelbar mit diesen zusammenhängenden Aufwendungen erzielt werden (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 XI R 61/04, BFHE 210, 332, BStBl II 2006, 163).
  • FG Rheinland-Pfalz, 23.07.2008 - 2 K 2628/06

    Anerkennung kapitalersetzender Finanzierungsmittel für eine GmbH (Darlehen und …

    Auszug aus BFH, 25.06.2009 - IX R 42/08
    Das Finanzgericht (FG) entschied, dass keine nachträglichen Anschaffungskosten i.S. von § 17 EStG vorlägen und die nur hälftige Berücksichtigung der Auflösungsverluste der Klägerin nach dem Halbabzugsverbot (§ 3c Abs. 2 EStG) verfassungsgemäß sei (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 1602).
  • FG Münster, 14.04.2011 - 6 K 2973/09

    Weiterhin ungeklärt: Betriebsausgabenkürzung bei Pachtminderungen im Rahmen einer …

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, …und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

    Wie der BFH bereits in seinem Urteil vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) entschieden habe, komme mangels ausschüttungsfähiger Erträge bei einer Verlustsituation das hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 EStG nicht in Betracht.

    Das von den Klägern genannte Urteil des BFH vom 25. Juni 2009 (IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445) sei hier nicht anwendbar, weil im dortigen Fall ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang erforderlich gewesen sei, es im Streitfall aber um einen bloßen mittelbaren Zusammenhang gehe.

    Neuere Rechtsprechung des BFH (z.B. BFH-Urteil vom 25.06.2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445), die darauf abstelle, ob durch die Beteiligung Einnahmen vermittelt würden und bei Verneinung dieses Umstandes § 3c Abs. 2 EStG nicht anwendet, sondern einen vollen Betriebsausgabenabzug zulasse, sei nicht maßgebend, weil diese speziell zu Einkünften aus wesentlicher Beteiligung (§ 17 Abs. 1 und 4 EStG) ergangen sei.

    Entschieden wurde dieses zur Frage des Abzuges von Erwerbsaufwendungen im Zusammenhang mit Einkünften aus § 17 Abs. 1 und Abs. 4 EStG (BFH-Urteil vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445).

    Das hat den BFH dazu bewogen, im Rahmen der Ermittlung von Einkünften nach § 17 Abs. 1 und 4 EStG das Halbabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG nicht anzuwenden, wenn keine Einnahmen aus der Beteiligung erzielt werden (BFH-Urteile vom 25. Juni 2009, IX R 42/08, BStBl. II 2010, 220, BFHE 225, 445, …und vom 14. Juli 2009, IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399, sowie BFH-Beschluss vom 18. März 2010, IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl. II 2010, 627).

  • BFH, 28.02.2013 - IV R 49/11

    Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende …

    Rn. 5 Das FG weiche mit seiner Entscheidung von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 (BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220) ab.

    Rn. 10 Das angegriffene Urteil weiche auch nicht von dem BFH-Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220 ab.

    Fehle es vollständig an Einnahmen, sei § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG nicht anzuwenden und der Erwerbsaufwand in vollem Umfang abziehbar (z.B. BFH-Urteile in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220;… vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; vom 6. April 2011 IX R 61/10, BFHE 233, 446, BStBl II 2012, 8, und IX R 28/10, BFHE 233, 439, BStBl II 2011, 814; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627).

  • BFH, 02.09.2014 - IX R 43/13

    Teilabzugsverbot bei Auflösungsverlust - Verfassungsmäßigkeit des § 3c Abs. 2 …

    Rn. 15 Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 25. Juni 2009 IX R 42/08, BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220;… bestätigt durch Urteil vom 14. Juli 2009 IX R 8/09, BFH/NV 2010, 399; BFH-Beschluss vom 18. März 2010 IX B 227/09, BFHE 229, 177, BStBl II 2010, 627) kommt eine Steuerbefreiung zu 40 % nach § 3 Nr. 40 EStG nicht in Betracht, wenn keine Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen anfallen.

    Zur näheren Begründung verweist der Senat auf sein Urteil in BFHE 225, 445, BStBl II 2010, 220.

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