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Rechtsprechung
   BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43576
BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11 (https://dejure.org/2012,43576)
BFH, Entscheidung vom 18.09.2012 - VII R 41/11 (https://dejure.org/2012,43576)
BFH, Entscheidung vom 18. September 2012 - VII R 41/11 (https://dejure.org/2012,43576)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung

  • openjur.de

    Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Anwesenheit Dritter bei der Prüfungsberatung zur Steuerberaterprüfung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Anwesenheit Dritter bei der Beratung über das Ergebnis des mündlichen Teils der Steuerberaterprüfung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Anwesenheit Dritter bei Prüfungsberatung

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Steuerberaterprüfung: Anfechtung des Prüfungsergebnisses erfolgreich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 239, 280
  • BStBl II 2013, 452
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 34.73

    Antrag eines Wehrpflichtigen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - …

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11
    Rn. 6 Ferner trägt das Staatsministerium unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Münster vom 30. August 2001 7 K 2090/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1622) die Ansicht vor, aus den §§ 193 und 175 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ergebe sich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Juli 1974 VI C 34.73, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1975, 65).

    Nichts anderes ergibt sich in dieser Hinsicht aus dem Urteil des BVerwG in DÖV 1975, 65, das übrigens nicht die Teilnahme Dritter an der Entscheidungsberatung, sondern an dem Prüfungsgespräch (mit einem Wehrpflichtigen) betrifft.

  • BVerwG, 25.03.2009 - 6 P 8.08

    Beteiligungsrecht des Personalrats bei Prüfungen; Beratungen der …

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11
    Die vom Staatsministerium zitierte abweichende Auffassung einzelner Instanzgerichte sei durch die Entscheidung des BVerwG vom 25. März 2009 6 P 8/08 (BVerwGE 133, 289) überholt.
  • BVerwG, 31.01.1979 - 6 P 19.78
    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11
    Hierfür hat der Kläger mit Recht auch auf § 28 Abs. 1 Satz 1 DVStB hingewiesen, in dem diese Trennung ebenfalls deutlich zum Ausdruck kommt und welche Vorschriften es zusammengenommen vollends ausschließen, unter Prüfung das gesamte Prüfungsverfahren zu verstehen (vgl. zu der in diesem Zusammenhang gebotenen Differenzierung auch BVerwG-Beschluss vom 31. Januar 1979 6 P 19/78, BVerwGE 57, 264).
  • FG Münster, 30.08.2001 - 7 K 2090/01

    Teilnahme einer zukünftigen Prüferin als Zuhörerin an einer Steuerberaterprüfung …

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11
    Rn. 6 Ferner trägt das Staatsministerium unter Bezugnahme auf das Urteil des FG Münster vom 30. August 2001 7 K 2090/01 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 1622) die Ansicht vor, aus den §§ 193 und 175 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ergebe sich ein allgemeiner Rechtsgrundsatz (Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 17. Juli 1974 VI C 34.73, Die öffentliche Verwaltung --DÖV-- 1975, 65).
  • VG München, 19.07.2010 - M 3 K 09.3426

    Mündlich-praktischer Teil der ärztlichen Prüfung; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 18.09.2012 - VII R 41/11
    Entsprechendes ergebe sich auch aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 19. Juli 2000 M 3 K 09.3426.
  • VG Karlsruhe, 04.03.2013 - 7 K 3335/11

    Entziehung des Doktorgrades - Plagiat - Promotionsausschuss - Rechtmäßigkeit der …

    Die strengen prüfungsrechtlichen Vorgaben - auf die die Klägerin wiederholt hingewiesen hat und nach denen die Teilnahme eines Dritten an der Beratung einer Prüfungskommission zu einem Verfahrensfehler führt, der die Prüfungswiederholung erfordert (vgl. dazu SächsFG, Urteil vom 31.05.2011, - 2 K 243/10 -, DVBl. 2012, 64-66; BFH, Urteil vom 18.09.2012 - VII R 41/11 -, DStR 2013, 430) - finden somit hier keine Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2014 - 9 S 885/13

    Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats; Rechtmäßigkeit der Wahl des …

    Damit wird der Besonderheit dieses Verwaltungsverfahrens Rechnung getragen, welches durch die Unabhängigkeit der Prüfer, den ihnen zuerkannten Beurteilungsspielraum und die Vertraulichkeit ihrer Beratungen geprägt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.03.2009 - 6 P 8/08 -, BVerwGE 133, 289; BFH, Urteil vom 18.09.2012 - VII R 41/11 -, Juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.01.1995 - 14 S 2867/93 -).
  • BFH, 16.01.2024 - VII R 24/22

    Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der Steuerberaterprüfung

    Deren Anwesenheit bei der Prüfungsberatung, die als erheblicher Verfahrensfehler eine Wiederholung der mündlichen Prüfung bedungen hätte (dazu Senatsurteil vom 18.09.2012 - VII R 41/11, BFHE 239, 280, BStBl II 2013, 452, Rz 18 ff.), hat das FG nicht festgestellt und der Kläger auch nicht behauptet.
  • BVerwG, 11.07.2023 - 6 B 38.22

    Anwesenheit prüfungskommissionsfremder Personen bei der mündlichen Prüfung

    Durch diese grundsätzliche Exklusivität wird der Besonderheit des Prüfungsverfahrens Rechnung getragen, welche durch die Unabhängigkeit der Prüfer, den diesen zuerkannten Beurteilungsspielraum und die Vertraulichkeit ihrer Beratung geprägt ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. März 2009 - 6 P 8.08 - BVerwGE 133, 289 Rn. 35 zu der bis zum 14. Juni 2021 geltenden Fassung des § 80 BPersVG; BFH, Urteil vom 18. September 2012 - VII R 41/11 - BFHE 239, 280 Rn. 18 ff.).

    Danach kann der zuständige Normgeber die Exklusivität der Beratung einer Prüfungskommission in Ausübung des ihm insoweit zustehenden Regelungsspielraums modifizieren und gestalten (BVerwG…, Beschluss vom 25. März 2009 a. a. O; im Ergebnis ebenso BFH, Urteil vom 18. September 2012 a. a. O.), sofern ihm dafür ein sachlicher Grund zur Seite steht.

  • FG München, 25.02.2015 - 4 K 743/13

    Gasthörer bei mündlicher Steuerberaterprüfung

    Da die Vorschrift des § 14 Abs. 2 DVStB nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung in der Weise zu verstehen ist, dass die Anwesenheit Dritter durch den Vorsitzenden allenfalls während der Prüfung, keinesfalls aber während der Beratung der Prüfer über die Leistungsbewertung der Bewerber gestattet werden darf (BFH Urteil vom 18. September 2012 VII R 41/11, BFHE 239, 280, BFH/NV 2013, 481), sind in der Niederschrift auch die genauen Anwesenheitszeiten des Gasthörers im Verlauf des gesamten Prüfungsgeschehens festzuhalten.

    Ebenso wie für den Personenkreis nach § 14 Abs. 2 Satz 2 DVStB gilt auch für die ausnahmsweise an Einzelpersonen ausgesprochene Erlaubnis des Vorsitzenden nach § 14 Abs. 2 Satz 3 DVStB, dass die Anwesenheit der betreffenden Personen während der Prüfung nur den Zeitraum der Leistungserbringung durch den Bewerber, nicht hingegen den Zeitraum der Beratung der Prüfer über die Prüfungsleistung des Prüflings umfassen darf (BFH Urteil vom 18. September 2012, a.a.O.; FG München Urteil vom 4. Juli 2012, 4 K 688/11, EFG 2012, 2066).

  • FG München, 04.07.2012 - 4 K 688/11

    Steuerberatungsrecht: Teilnahme von Gasthörern an der mündlichen …

    Der Senat schließt sich der Meinung des Sächsischen FG an, wonach § 14 Abs. 2 Satz 2 DVStB keine Regelung enthält, dass andere Personen als die Mitglieder des Prüfungsausschusses an der Beratung teilnehmen, und dass etwas anderes auch nicht aus § 175 Abs. 2 bzw. § 193 des Gerichtsverfassungsgesetzes folgt (Urteil vom 31. Mai 2011 2 K 243/10, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2012, 367, Revision eingelegt, Aktenzeichen des BFH: VII R 41/11, a. A. Draf, Deutsches Verwaltungsblatt -DVBl 2012, 66ff.).

    Rn. 80 6. Die Zulassung der Revision erfolgt im Hinblick auf das beim BFH bereits zur selben Problematik anhängigen Revisionsverfahren VII R 41/11 zur Sicherung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung (§ 115 Abs. Abs. 2 Nr. 2 FGO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2022 - 19 A 295/21

    Berufungsantra; Staatsprüfung; Anwesenheit; Dritter bei Beratung; Unabhängigkeit …

    Rn. 47 Vgl. BFH, Urteil vom 18. September 2012 - VII R 41/11 -, BFHE 239, 280, juris, Rn. 20; OVG NRW, Beschluss vom 19. Dezember 2016, a. a. O., Rn. 8; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10. April 2019 - 9 S 1724/18 -, juris, Rn. 11; Fischer/Jeremias/Dieterich, a. a. O., Rn. 373, 452.
  • BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 2/22

    Notarielle Fachprüfung: Besetzung der Aufgabenkommission; Auswirkungen einer …

    Rn. 30 (2) Um die Teilnahme Dritter an der Beratung der Prüfungskommission, die zu einer Wiederholung des davon betroffenen Prüfungsverfahren führt (vgl. dazu etwa BFHE 239, 280, Rn. 18 f, 27), geht es nicht.
  • KG, 25.11.2021 - AR 2/17

    Anfechtungsklage gegen das Nichtbestehen der notariellen Fachprüfung: …

    Damit soll eine Einflussnahme Dritter auf die Prüfungsentscheidung ausgeschlossen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Februar 2014 - 9 S 885/13 - juris; BFH, DStRE 2013, 380, 382).
  • VG Regensburg, 24.01.2019 - RO 5 K 17.335

    Bewertung von Präimplantationsdiagnostik

    Diese Argumentation findet sich so jedenfalls in Entscheidungen zur Anwesenheit von Vertretern in Prüfungskommissionen bei der Beratung über Prüfungsergebnisse wider (BFH, Urteil vom 18. September 2012 - VII R 41/11, VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 10. Dezember 2002 - 12 A 818/01, VG Frankfurt, Beschluss vom 04. April 1979 - II 2 G 783/79).
  • VG Berlin, 01.06.2015 - 12 K 773.13

    Endgültiges Nichtbestehen der Prüfung zur Diätassistentin; fehlerhafte …

  • VG Gelsenkirchen, 02.12.2020 - 4 K 1177/19
  • VG Regensburg, 18.04.2019 - RO 5 K 18.370

    Endgültiges Nichtbestehen der staatlichen Prüfung für Physiotherapeuten

  • BFH, 20.02.2013 - VII R 30/12
  • VG Halle, 20.09.2019 - 6 A 231/17

    Schulprüfungs- und Versetzungsrecht einschl. Nichtschülerprüfungen

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