Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,34484
BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
BFH, Entscheidung vom 09.10.2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
BFH, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - IX R 25/12 (https://dejure.org/2013,34484)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,34484) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • openjur.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 17 Abs 2 S 1, EStG § 50 Abs 1, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e, DBA USA 1989 Art 25
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • rechtsinformationen.bund.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17 Abs 2 S 1 EStG 1997, § 50 Abs 1 EStG 1997, § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst e EStG 1997, Art 25 DBA USA 1989
    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • IWW
  • cpm-steuerberater.de

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Betriebs-Berater

    Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    EStG § 17
    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht (§ 17 EStG)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 17 Abs. 2
    Berücksichtigung von Aufwendungen im Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA als Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Aufwendungen im Verständigungsverfahren zwischen Deutschland und den USA als Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren bei Anteilsveräußerung

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Veräußerungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für ein Verständigungsverfahren mindern den Veräußerungsgewinn nicht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren mindern Veräußerungsgewinn nicht

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren nicht als Veräußerungskosten abziehbar

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Beratungskosten für Verständigungsverfahren bei einer Anteilsveräußerung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 17 Abs 2
    Veräußerungskosten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 242, 513
  • BB 2013, 3029
  • DB 2013, 2774
  • BStBl II 2014, 102
  • NZG 2014, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 16.04.2013 - IX R 5/12

    Strafverteidigungskosten

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    So sind etwa Strafverteidigungskosten nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar, wenn der strafrechtliche Vorwurf, gegen den sich der Steuerpflichtige zur Wehr setzt, durch sein berufliches Verhalten veranlasst gewesen ist (BFH-Urteil vom 16. April 2013 IX R 5/12, BFHE 241, 355, BFH/NV 2013, 1683).
  • BFH, 13.04.2010 - VIII R 27/08

    Prozesskosten aus finanzgerichtlichen Verfahren als Werbungskosten? - …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Sind etwa die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (BFH-Urteil vom 13. April 2010 VIII R 27/08, BFH/NV 2010, 2038).
  • BFH, 08.02.2011 - IX R 15/10

    Veräußerungsgewinn i. S. von § 17 Abs. 1 und 2 EStG

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Rn. 10 1. Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520;… Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, …sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 26/09

    Anteilsveräußerung gegen Aktien - Steuerbarkeit - Bestimmung des Übergangs des …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Rn. 10 1. Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (…vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520;… Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • BFH, 01.12.1992 - VIII R 43/90

    Geltendmachung von Aufwendungen für eine anwaltliche Tätigkeit im Zusammenhang …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Rn. 10 1. Veräußerungskosten i.S. von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Aufwendungen in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 1. Dezember 1992 VIII R 43/90, BFH/NV 1993, 520;… Schmidt/ Weber-Grellet, EStG, 31. Aufl., § 17 Rz 150; vgl. auch § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG n.F.), d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen (BFH-Urteile vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, …sowie vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067).
  • FG Köln, 26.04.2012 - 10 K 2440/11

    RA/StB-Kosten eines Verständigungsverfahrens Veräußerungskosten i. S. des § 17 …

    Auszug aus BFH, 09.10.2013 - IX R 25/12
    Das Finanzgericht (FG) hat der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1550 veröffentlichten Urteil stattgegeben.
  • BFH, 18.09.2019 - XI R 19/17

    Vorsteuerabzug aus Rechtsanwaltskosten zur Prüfung von Haftungsansprüchen in der …

    Sind z.B. die Aufwendungen, die Gegenstand eines finanzgerichtlichen Verfahrens waren, einkommensteuerrechtlich als Werbungskosten zu beurteilen, gilt das gleichermaßen für die damit in Zusammenhang stehenden Prozesskosten (BFH-Urteil vom 09.10.2013 - IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, Rz 11).
  • FG Niedersachsen, 26.08.2025 - 12 K 250/11

    Verfassungsrechtliche Konsequenzen aus der Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze …

    Der BFH hat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 (IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102) zu Aufwendungen für ein zwischenstaatliches Verständigungsverfahren wegen des Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ausgeführt, dass derartige Rechtsverfolgungskosten nicht als Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG abgezogen werden können.

    Gegen dieses Ergebnis kann nicht eingewandt werden, dass der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. ohne auf die neue Rechtsprechungsentwicklung einzugehen auf den früheren Begriff des "unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs" abgestellt hat.

    Deshalb hat der I. Senat des BFH in zwei weiteren Urteilen vom 12. März 2014 (…I R 45/13, BFHE 245, 25, BStBl II 2014, 719, Rz. 13 bei juris) und vom 9. April 2014 (…I R 52/12, BFHE 245, 59, BStBl II 2014, 861, Rz. 14 bei juris) die Auffassung vertreten, dass nicht erkennbar sei, dass sich der IX. Senat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. von der Rechtsprechungsentwicklung der letzten Jahre habe distanzieren wollen.

    Vielmehr habe der IX. Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. die BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 (…IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, Rz. 33 bei juris) und vom 8. Februar 2011 (…IX R 15/10, BFHE 233, 100, BStBl II 2011, 684, Rz. 12 bei juris) zitiert, die beide bei der Bestimmung der Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG auf den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang abgestellt haben.

    Daraus sei zu schließen, dass der IX. Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. bei seiner Sachverhaltswürdigung zwar das allgemeine Veranlassungsprinzip zugrunde gelegt habe, dass die wertende Beurteilung des konkreten Einzelfalls aber zur Verneinung eines ausreichenden Veranlassungszusammenhangs geführt habe (so auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 12. November 2024 13 K 196/12, EFG 2025, 697.

    Darauf weist der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. in Randziffer 11 auch ausdrücklich hin, wenn er ausführt, dass der objektive Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung bestehen muss.

  • FG Niedersachsen, 12.11.2024 - 13 K 196/12

    Absenkung; Aktien; Anteile; Beteiligung; Beteiligungsgrenze; Bewertung; …

    aa) Der BFH hat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 (IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102) zu Aufwendungen für ein zwischenstaatliches Verständigungsverfahren wegen des Gewinns aus der Veräußerung einer GmbH-Beteiligung ausgeführt, dass derartige Rechtsverfolgungskosten nicht als Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG abgezogen werden können.

    bb) Gegen dieses Ergebnis kann nicht eingewandt werden, dass der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. unter Verkennung der neueren Rechtsprechungsentwicklung auf den früheren Begriff des "unmittelbaren sachlichen Zusammenhangs" abgestellt hat.

    Deshalb hat der I. Senat des BFH in zwei weiteren Urteilen vom 12. März 2014 (…I R 45/13, BFHE 245, 25, BStBl II 2014, 719, Rz. 13 bei juris) und vom 9. April 2014 (…I R 52/12, BFHE 245, 59, BStBl II 2014, 861, Rz. 14 bei juris) die Auffassung vertreten, dass nicht erkennbar sei, dass sich der IX. Senat mit seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. von der Rechtsprechungsentwicklung der letzten Jahre habe distanzieren wollen.

    Vielmehr habe der IX. Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. die BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 (…IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067, Rz. 33 bei juris) und vom 8. Februar 2011 (…IX R 15/10, BStBl II 2011, 684, Rz. 12 bei juris) zitiert, die beide bei der Bestimmung der Veräußerungskosten gemäß § 17 Abs. 2 EStG auf den wirtschaftlichen Veranlassungszusammenhang abgestellt haben.

    Daraus sei zu schließen, dass der IX. Senat in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. bei seiner Sachverhaltswürdigung zwar das allgemeine Veranlassungsprinzip zugrunde gelegt habe, dass die wertende Beurteilung des konkreten Einzelfalls aber zur Verneinung eines ausreichenden Veranlassungszusammenhangs geführt habe.

    Darauf weist der IX. Senat des BFH in seinem Urteil vom 9. Oktober 2013 a.a.O. in Randziffer 11 auch ausdrücklich hin, wenn er ausführt, dass der objektive Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung bestehen muss.

  • BFH, 12.03.2014 - I R 45/13

    Abziehbarkeit von Veräußerungskosten bei einer Anteilsveräußerung nach § 8b Abs. …

    Rn. 13 Das gilt auch in Anbetracht des neuerlichen Urteils des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102).
  • BFH, 09.04.2014 - I R 52/12

    Verluste aus Termingeschäften als Veräußerungskosten nach § 8b Abs. 2 Satz 1 KStG …

    Rn. 14 Das gilt auch im Hinblick auf das neuerliche Urteil des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102).
  • FG Hessen, 22.02.2024 - 10 K 1208/23

    Berücksichtigung von Steuerberatungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen

    Da nur ein mittelbarer sachlicher Zusammenhang mit der Veräußerung der Anteile bestehe, erfüllten die Aufwendungen nicht die Definition der Veräußerungskosten nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 09.10.2012 IX R 25/12.

    Seien - wie im Streitfall - diese Voraussetzungen nicht gegeben, sei ein Abzug nicht möglich, da § 17 EStG einen über den Begriff der Veräußerungskosten hinausgehenden Abzug von Aufwendungen nicht kenne (so BFH-Urteil vom 09.10.2013 IX R 25/12).

    Einen darüber hinausgehenden Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) sieht § 17 EStG - anders als andere Einkunftsarten - nicht vor (vgl. BFH-Urteil vom 09.10.2013 IX R 25/12, Amtliche Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFHE - 242, 513, Bundessteuerblatt - B StBl - II 2014, 102).

    Rn. 22 a) Wie der Beklagte zu Recht ausführt, hat der IX. Senat in seinem Urteil vom 09.10.2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, Rdnr. 10) unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 01.12.1992 VIII R 43/90 (…BFH/NV 1993, 520) sowie eigene Senatsurteile vom 11.05.2010 IX R 26/09 (…BFH/NV 2010, 2067) und vom 08.02.2011 IX R 15/10 (BStBl II 2011, 684) entschieden, dass Veräußerungskosten im Sinne des § 17 EStG Aufwendungen in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang (Beziehung) mit der Veräußerung sind, d. h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasste Aufwendungen.

    Rn. 32 Das vom Beklagten angeführte Urteil des IX. Senats vom 09.10.2013 IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102) vermag keine andere Entscheidung zu begründen.

  • FG Niedersachsen, 06.07.2017 - 6 K 150/16

    Körperschaftsteuer 2008

    Rn. 106 Das gilt auch im Hinblick auf das Urteil des IX. Senats des BFH vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, BStBl II 2014, 102.
  • FG Baden-Württemberg, 05.02.2014 - 4 K 2523/09

    Stellen Anwaltskosten, die für die Vertretung in einem finanzgerichtlichen …

    Rn. 20 Nachdem der erkennende Senat die Beteiligten mit Kurzmitteilung vom 6. Dezember 2013 auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 hingewiesen hatte, ließ die Klin mit Schriftsatz ihrer Prozessbevollmächtigten vom 30. Januar 2014 ausführen, sie sehe in der genannten Entscheidung des BFH eine weitere Untermauerung ihres Standpunktes, wonach die geltend gemachten Steuerberatungskosten in einem unmittelbaren sachlichen Zusammenhang mit dem Entstrickungsgewinn des Jahres 2004 stünden.

    Rn. 26 Nach der Rechtsprechung des BFH sind Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichem Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, d.h. durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind (…BFH-Urteile vom 11. Mai 2010 IX R 26/09, BFH/NV 2010, 2067; vom 8. Februar 2011 IX R 15/10, BStBl II 2011, 684 und vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2013, 2613).

    Diese steht indes nur in einem mittelbaren Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft (ebenso zur Frage der Behandlung von Kosten der Rechtsberatung im Zusammenhang mit einem Verständigungsverfahren: BFH-Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 a.a.O.;… a.A. L. Schmidt-Wacker, EStG, 32. Aufl. 2013, § 16 Rn. 301).

    Denn die vom BFH mit Urteil vom 9. Oktober 2013 IX R 25/12 , a.a.O., zu den Veräußerungskosten i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG entwickelten Grundsätze sind aufgrund des engen inhaltlichen Zusammenhangs der Regelungen des § 17 EStG und des § 21 UmwStG gleichermaßen auf den Begriff der Veräußerungskosten i.S.d. § 21 Abs. 1 UmwStG anzuwenden.

  • BFH, 09.09.2025 - IX R 12/24

    Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 EStG

    Rn. 16 c) Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 09.10.2013 - IX R 25/12 (BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102) die Kosten eines abkommensrechtlichen Verständigungsverfahrens nicht als Veräußerungskosten im Sinne von § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG eingeordnet.

    Denn diese Aufwendungen sind Folge der sachlichen Steuerpflicht der Veräußerung und dem hierauf beruhenden Entschluss der Kläger, für die Erfüllung ihrer steuerlichen Erklärungspflichten einen Steuerberater zu beauftragen (vgl. auch Senatsurteil vom 09.10.2013 - IX R 25/12, BFHE 242, 513, BStBl II 2014, 102, Rz 12).

  • FG Köln, 01.10.2014 - 10 K 3593/12

    Veräußerungsgewinn nach § 8b KStG - Veräußerungskosten, wenn alleiniger …

    Hiervon ausgehend hat der BFH in jüngster Zeit beispielsweise die Veranlassung der Kosten eines DBA-Verständigungsverfahrens durch eine Anteilsveräußerung mit der Begründung verneint, dass derartige Aufwendungen - im Gegensatz zu Notarkosten, Maklerprovisionen oder Grundbuchgebühren - nicht durch die Veräußerung selbst, sondern lediglich durch die Folgefrage der Besteuerungszuständigkeit veranlasst seien (vgl. BFH-Urt. v. 09.10.2013 - IX R 25/12, BStBl II 2014, 102).

    Andernfalls hätte der BFH die Tantiemezahlung in seinem Urteilsfall I R 45/13 bzw. die Kosten des DBA-Verständigungsverfahrens in dem Urteilsfall IX R 25/12 ebenfalls als Veräußerungskosten qualifizieren müssen, da auch diese Aufwendungen zumindest mittelbar auf eine Veräußerung zurückgeführt werden konnten bzw. ein Veräußerungsvorgang "kausal-auslösendes" Moment für die jeweiligen Aufwendungen war.

  • BFH, 07.05.2015 - IX B 146/14

    Prozesskosten wegen Einlagenrückgewähr bei vermögensverwaltender …

  • FG Baden-Württemberg, 14.11.2014 - 13 K 3713/12

    Abziehbarkeit von Rechtsanwaltskosten als Sonderwerbungskosten bei …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BFH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht