Rechtsprechung
| BFH, 14.10.2020 - II R 30/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesfinanzhof
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 3
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
- rechtsinformationen.bund.de
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 3 ErbStG 1997
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten - IWW
- Wolters Kluwer
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von durch den Erblasser hinterzogenen Steuern; Abzugsfähigkeit der Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Erblasserwohnung
- Betriebs-Berater
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1, Nr. 3
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten des Erben für die Nacherklärung von durch den Erblasser hinterzogenen Steuern - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
- famrz.de (Kurzinformation)
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Abzug von Steuernacherklärungs-Steuerberatungskosten als Nachlassregelungskosten
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Sonstige Nachlassverbindlichkeiten bei der Erbschaftsteuer - Abzugsfähigkeit von Steuerberaterkosten und Räumungskosten
- rosepartner.de (Kurzinformation)
Nacherklärung von Steuern auf geerbtes Schwarzgeld - Abzugsfähigkeit der Kosten
- haufe.de (Kurzinformation)
Nachlassregelung: Wann das Finanzamt sich an den Kosten beteiligt
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerberatungskosten, Kosten der Haushaltsauflösung (Entrümpelung) im Erbfall sind bei der Steuer abzugsfähig
- haufe.de (Kurzinformation)
Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Nachlassregelungskosten: Was kann steuerlich abgesetzt werden?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Steuerberatungskosten für Nacherklärung von Steuern
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
- Berücksichtigung von Schulden
- Steuerberatungskosten
Sonstiges (3)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
Erbschaftsteuer, Nachlassverbindlichkeit, Steuerberatungskosten - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1
- Bundesfinanzhof (Terminmitteilung)
Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeit
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - 7 K 2712/18
- FG Baden-Württemberg, 16.07.2019 - 7 K 2712/18
- BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Papierfundstellen
- BFHE 272, 93
- FamRZ 2021, 893
- DB 2021, 715
- BStBl II 2022, 216
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BFH, 06.11.2019 - II R 29/16
Vergebliche Prozesskosten können bei der Erbschaftsteuer abgezogen werden
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Er umfasst die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich von Bewertungskosten, aber auch alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen (BFH-Urteile vom 11.01.1961 - II 155/59 U, BFHE 72, 273, BStBl III 1961, 102; vom 19.06.2013 - II R 20/12, BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11, und vom 06.11.2019 - II R 29/16, BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 17, jeweils m.w.N.).Rn. 15 c) Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (BFH-Urteile in BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11; in BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 18, sowie vom 06.11.2019 - II R 6/17, BFHE 267, 193, BStBl II 2020, 509, Rz 22).
Kosten, die dem Erben in der Folgezeit zum Zwecke der Erhaltung, Mehrung, Nutzung oder Verwertung des Nachlassvermögens entstehen, sind keine Nachlassverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 19, sowie in BFHE 267, 193, BStBl II 2020, 509, Rz 23).
- BFH, 11.07.2019 - II R 36/16
Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Rn. 11 2. Nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG sind von dem Erwerb, soweit sich nicht aus § 10 Abs. 6 bis 9 ErbStG etwas anderes ergibt, als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig u.a. die vom Erblasser herrührenden Schulden, soweit sie nicht bereits in einer betrieblichen Bewertungseinheit aufgegangen sind und im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben (vgl. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 11.07.2019 - II R 36/16, BFHE 265, 430, BStBl II 2020, 391, Rz 16 bis 20, m.w.N.).Auf die Frage, ob diese Steuerschulden selbst möglicherweise nach Maßgabe des BFH-Urteils in BFHE 265, 430, BStBl II 2020, 391 mangels wirtschaftlicher Belastung --ausnahmsweise-- nicht abziehbar sein würden, käme es möglicherweise im Rahmen von § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG an, nicht hingegen bei § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG.
- BFH, 19.06.2013 - II R 20/12
Sachverständigenkosten zur Ermittlung des Grundstückswerts als …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Er umfasst die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich von Bewertungskosten, aber auch alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen (BFH-Urteile vom 11.01.1961 - II 155/59 U, BFHE 72, 273, BStBl III 1961, 102; vom 19.06.2013 - II R 20/12, BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11, und vom 06.11.2019 - II R 29/16, BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 17, jeweils m.w.N.).Rn. 15 c) Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (BFH-Urteile in BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11; in BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 18, sowie vom 06.11.2019 - II R 6/17, BFHE 267, 193, BStBl II 2020, 509, Rz 22).
- BFH, 06.11.2019 - II R 6/17
Zustellung finanzgerichtlicher Urteile - Abziehbarkeit vergeblicher …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Rn. 15 c) Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (BFH-Urteile in BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11; in BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 18, sowie vom 06.11.2019 - II R 6/17, BFHE 267, 193, BStBl II 2020, 509, Rz 22).Kosten, die dem Erben in der Folgezeit zum Zwecke der Erhaltung, Mehrung, Nutzung oder Verwertung des Nachlassvermögens entstehen, sind keine Nachlassverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteile in BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 19, sowie in BFHE 267, 193, BStBl II 2020, 509, Rz 23).
- FG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - 7 K 2712/18
Nachlassverbindlichkeit: Steuerberatungskosten für Erstellung von …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15.05.2019 - 7 K 2712/18 wird als unbegründet zurückgewiesen.Auf die Anschlussrevision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 15.05.2019 - 7 K 2712/18 aufgehoben.
- BFH, 11.01.1961 - II 155/59 U
Abzug von Erblassersteuerschulden und Nachlaßregulierungskosten bei beschränkter …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Er umfasst die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich von Bewertungskosten, aber auch alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen (BFH-Urteile vom 11.01.1961 - II 155/59 U, BFHE 72, 273, BStBl III 1961, 102; vom 19.06.2013 - II R 20/12, BFHE 241, 416, BStBl II 2013, 738, Rz 11, und vom 06.11.2019 - II R 29/16, BFHE 267, 433, BStBl II 2020, 505, Rz 17, jeweils m.w.N.).Bei der Mehrzahl der Kosten, die der BFH in seinem Urteil in BFHE 72, 273, BStBl III 1961, 102 als Kosten der Regelung des Nachlasses verstanden hat, war dies der Fall (Vergütung eines Bevollmächtigten, Kosten der Anfertigung der Erbschaftsteuererklärung, Vergütung für die Umschreibung im Grundbuch).
- BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Der Steuerberater wurde beauftragt, um Steuererklärungen für solche Steuerverbindlichkeiten abzugeben, die vom Erblasser herrühren und damit dem Grunde nach Nachlassverbindlichkeiten darstellten (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790). - BFH, 28.06.1995 - II R 89/92
Kosten im Zusammenhang mit Erfüllung eines Vermächtnisses als …
Auszug aus BFH, 14.10.2020 - II R 30/19
Im Zusammenhang mit einer durch den Erblasser angeordneten Regelung des Nachlasses ist anerkannt, dass es auf kostengünstigere Optionen nicht ankommt (BFH-Urteil vom 28.06.1995 - II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, unter II.2.).
- BFH, 11.10.2023 - II R 34/20
Jastrowsche Klausel im Berliner Testament - Besteuerung eines betagten …
Die Vermächtnisse stellten erst im Zeitpunkt des Todes des überlebenden Ehegatten --vorliegend der Mutter-- die für den Abzug notwendige wirtschaftliche Belastung dar, da sie erst zu diesem Zeitpunkt fällig wurden (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 11). - BFH, 21.08.2024 - II R 43/22
Kosten im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft als …
In diesem Falle ist der durch das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" gekennzeichnete Veranlassungszusammenhang unterbrochen (BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 16 f.).Rn. 30 f) Es ist für den Abzug unschädlich, sondern vielmehr für die Nachlassabwicklungs-, Nachlassregelungs- und Nachlassverteilungskosten typisch, dass der Erbe selbst die Kosten ausgelöst hat (BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 14).
Rn. 31 g) Unerheblich ist schließlich, ob eine kostengünstigere Lösung möglich gewesen wäre (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 16 f.).
- BFH, 02.12.2020 - II R 17/18
Vorfälligkeitsentschädigung als Nachlassverbindlichkeit
In diesem Falle ist der durch das Tatbestandsmerkmal "unmittelbar" gekennzeichnete Veranlassungszusammenhang unterbrochen (BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93).
- BFH, 26.07.2023 - II R 5/21
Nachträgliche Berücksichtigung von Nachlassverbindlichkeiten
Er umfasst die Kosten der tatsächlichen und rechtlichen Feststellung des Nachlasses einschließlich von Bewertungskosten, aber auch alle Kosten, die aufgewendet werden müssen, um die Erben in den Besitz der ihnen aus der Erbschaft zukommenden Güter zu setzen (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 13, m.w.N.).Die Kosten müssen in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 15, m.w.N.).
Kosten, die dem Erben in der Folgezeit zum Zwecke der Tilgung der Verbindlichkeiten entstehen, sind ihrerseits keine Nachlassverbindlichkeiten (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 20).
- FG Köln, 18.08.2022 - 7 K 2127/21
Anerkennung von Nachlassabwicklungs- und Nachlassregelungskosten als abzusfähige …
Das seien die Kosten, die dem Erwerber in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes entstünden und nicht durch eine spätere Verwaltung des Nachlasses anfielen (Hinweis auf BFH-Urteil vom 14.10.2020 Az. II R 30/19).(BFH-Urteil vom 28.06.1995 II R 89/92, BFHE 178, 214, BStBl II 1995, 786, unter II.2.; BFH-Urteil vom 14. Oktober 2020 II R 30/19, BStBl II 2022, 216).
(BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19, BStBl II 2022, 216).
- FG Münster, 07.04.2022 - 3 K 785/20
Abziehbarkeit von Rechtsverfolgungskosten als Nachlassverbindlichkeiten
Rn. 48 Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19, BStBl. II 2022, 216, m. w. N.).Die Abgrenzung zwischen Kosten der Nachlassregelung und Kosten der Nachlassverwaltung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls (BFH-Urteile vom 06.11.2019 II R 6/17, BStBl II. 2020, 509; vom 14.10.2020 II R 30/19, BStBl. II 2022, 216).
Kosten, die dem Erben in der Folgezeit zum Zwecke der Erhaltung, Mehrung, Nutzung oder Verwertung des Nachlassvermögens entstehen, sind keine Nachlassverbindlichkeiten (BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19, BStBl. II 2022, 216).
- BFH, 11.03.2026 - II R 10/23
Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit einer Erbauseinandersetzung als …
Zu den Nachlassregelungskosten können danach auch Kosten zählen, die dem Erben durch die gerichtliche Geltendmachung von (vermeintlichen) zum Nachlass gehörenden Ansprüchen des Erblassers entstehen (BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216). - FG Köln, 09.02.2023 - 7 K 1362/21
Berücksichtigung von Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der …
Demnach wurden vom BFH Kosten der Auflösung des Haushalts des Erblassers und damit verbundener Räumung der Wohnung als Kosten der Nachlassregelung angesehen (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216 unter 4.b.bb.; s. aber FG Baden-Württemberg vom 18.12.2014 7 K 1377/14, EFG 2015, 658 unter I. reine Entmüllungskosten als Nachlassverwaltungskosten), ebenso wie Abfindungszahlungen an den weichenden Erbprätendenten (vgl. BFH-Urteil vom 15.06.2016 II R 24/15, BFHE 254, 60, BStBl II 2017, 128); hingegen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Erfüllung laufender Verpflichtungen als Nachlassverwaltungskosten eingeordnet (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216 unter 3.c.aa. m.w.N.). - BFH, 26.07.2023 - II R 4/21
Antrag auf Terminaufhebung trotz Möglichkeit der Video-Zuschaltung
Wie der in § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG verwendete Begriff "unmittelbar" zeigt, müssen die Kosten in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen und dürfen nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 3 ErbStG) anfallen (vgl. BFH-Urteil vom 14.10.2020 - II R 30/19, BFHE 272, 93, BStBl II 2022, 216, Rz 13, 15, m.w.N.).
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