Rechtsprechung
| BFH, 02.07.1951 - II 21/51 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berechnung der Grunderwerbsteuer für einen Grundstückstauschvertrag - Ansetzen des Einheitswertes oder des gemeinen Wertes bei Berechnung des Grundstücks, das die jeweilige Gegenleistung bildet
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Papierfundstellen
- BFHE 55, 390
- DB 1951, 695
- BStBl III 1951, 154
- BStBl III 1961, 154
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 31.07.2024 - II R 30/21
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer …
Der Tauschvertrag wird danach in zwei steuerbare Erwerbsvorgänge zerlegt (BFH-Urteil vom 02.07.1951 - III 21/51 S, BFHE 55, 390, BStBl III 1951, 154;… vgl. BFH-Urteil vom 07.09.2011 - II R 68/09, BFH/NV 2012, 62, Rz 9). - BFH, 17.09.1975 - II R 42/70
Grundstücksschenkung - Auflage - Gegenleistung - Minderung der Bereicherung - …
§ 12 GrEStG, der davon abweichend auf den Einheitswert des Grundstücks Bezug nimmt, gilt für die Besteuerungsgrundlage nur im Fall des § 10 Abs. 2 GrEStG, nicht aber bei der Berechnung des Wertes der Gegenleistung gemäß § 10 Abs. 1 GrEStG (vgl. für den Tausch Urteile vom 2. Juli 1951 II 21/51 S, BFHE 55, 390, BStBl III 1951, 154, und vom 18. Dezember 1963 II 87/60 U, BFHE 78, 256, BStBl III 1964, 102). - BFH, 18.12.1963 - II 87/60 U
Wertansetzung bei der Besteuerung eines Grundstückstauschvertrags durch das …
Die Ausführungen des Bf. geben dem Senat keinen Anlaß, von seiner ständigen Rechtsprechung im Anschluß an die des Reichsfinanzhofs und des Obersten Finanzgerichtshofs abzuweichen, wie sie im einzelnen bereits in dem Urteil II 21/51 S vom 2. Juli 1951 (BStBl 1951 III S. 154, Slg. Bd. 55 S 390) begründet und in späteren, zum Teil amtlich nicht veröffentlichten Urteilen fortgesetzt worden ist (…siehe auch Boruttau-Klein, Kommentar zum Grunderwerbsteuergesetz, 7. Aufl., 1963, § 11 Tz. 47/48).
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