Rechtsprechung
| BFH, 26.06.1951 - I 40/51 U |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Lohnsummensteuerpflicht bzgl. Kriegsgefangenenlöhne - Überschreitung der zur Antragstellung gesetzten Frist des § 27 Absatz 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG) und Auswirkung auf Fälle der Steuerhinterziehung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 55, 397
- DB 1951, 754
- BStBl III 1951, 157
- BStBl III 1961, 157
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 28.01.1976 - IV R 168/73
Lohnsteuer-Außenprüfer - Lohnsummensteuerprüfung - Anerkennungserklärung - …
Sie hat nicht nur verfahrensrechtliche, sondern auch materiell-rechtliche Bedeutung in dem Sinne, daß, sofern kein schuldhaftes Verhalten des Steuerpflichtigen i. S. des § 27 Abs. 2 Satz 2 GewStG vorliegt, der Anspruch auf die Lohnsummensteuer mit Fristablauf erlischt, wenn der Steuerpflichtige keine Lohnsummensteuererklärung abgegeben hat und die Gemeinde keinen Antrag auf Festsetzung des Steuermeßbetrags gestellt hat (Urteil des BVerwG vom 16. Oktober 1964 VII C 99.63, Kommunale Steuer-Zeitschrift 1965 S. 54 -- KStZ 1965, 54 -- mit Nachweisen; Urteil des BFH vom 26. Juni 1951 I 40/51 U, BFHE 55, 397, BStBl III 1951, 157). - BVerwG, 16.10.1964 - VII C 99.63
Rechtsmittel
Diese Frist wird allgemein als eine Ausschlußfrist angesehen (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 1951 [BStBl. 1951 III S. 157]; Müthling, Gewerbesteuergesetz, Anm. zu § 27;… Blümich-Boyens-Stelnbring-Klein, Gewerbesteuergesetz [6. Auflage], Anm. 6 zu § 27).
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