Rechtsprechung
| BFH, 04.09.1952 - V 19/51 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerbefreiung von Gebühren im Rahmen einer Kreditgewährung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 56, 724
- BStBl III 1952, 277
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- RFH, 22.12.1933 - V A 395/32
Auszug aus BFH, 04.09.1952 - V 19/51 U
Die Befreiungsvorschrift des § 4 Ziff. 8 UStG, soweit sie sich auf Kreditgewährung bezieht, hat nicht die Hingabe des Darlehns zum Gegenstand; denn diese ist ohnehin keine sonstige Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und mangels Leistungsaustausches überhaupt nicht steuerbar (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs V A 395/32 vom 22. Dezember 1933, Reichssteuerblatt 1934 S. 636, Slg. Bd. 35 S. 104).
- BFH, 13.02.1969 - V R 68/67
Darlehnsgebühr - Kontogebühr - Bausparkasse
Die Vorinstanz hat unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats V 19/51 U vom 4. September 1952 (BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277) die Voraussetzungen des § 4 Nr. 8 UStG 1951 nicht als erfüllt angesehen, weil die der Darlehnsgebühr zugrunde liegenden Leistungen nicht die Kapital nutzung, sondern die Kapital sicherung bezweckten.Der Senat hat zwar durch Urteil V 19/51 U vom 4. September 1952 (a. a. O.) entschieden, daß auf Gebühren, die ein Kreditinstitut anläßlich der Kreditgewährungen für die Schätzung des Wertes von Grundstücken zwecks Ermittlung der Beleihungsgrenzen erhebt, § 4 Nr. 8 UStG 1951 keine Anwendung findet.
- BFH, 10.11.1966 - V 103/64
Voraussetzungen der Freistellung von Gebühren für die Wertschätzung von …
Da in diesen Fällen entsprechend den Ausführungen im Urteil des Bundesfinanzhofs V 19/51 U vom 4. September 1952 (BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277) zwischen der (steuerfreien) Nutzung und der (steuerpflichtigen) dinglichen Sicherung des Kapitalkredits zu unterscheiden sei, komme für die Schätzungsgebühren Umsatzsteuerfreiheit nach § 4 Ziff. 8 UStG nicht in Betracht.Die Stpfl. bezweifelt, ob die Entscheidung des Senats V 19/51 U vom 4. September 1952 (a. a. O.), auf die das FA seine Rechtsauffassung stützt, heute noch voll aufrechterhalten werden kann.
- BFH, 09.07.1970 - V R 32/70
Unkostenvergütungen - Pfandleiher - Steuerfreie Kreditgewährung - Kosten der …
d) Der Senat hat sich in mehreren Entscheidungen mit der Frage befaßt, ob die Schätzung eines Sicherungsobjekts in unmittelbarem Zusammenhang mit der Kreditgewährung steht, und ihn verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil V 19/51 U vom 4. September 1952, BFH 56, 724, BStBl III 1952, 277), ihn hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U vom 30. August 1962, BFH 75, 764, BStBl III 1962, 544), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64 vom 10. November 1966, BFH 87, 444, BStBl III 1967, 190), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67 vom 13. Februar 1969, BFH 95, 302, BStBl II 1969, 449).
- BFH, 23.06.1977 - V R 96/72
Parteivereinbarung - Kreditgewährung - Verschaffung von …
Dies wurde verneint für die Schätzung eines zu beleihenden Grundstücks durch ein allgemeines Kreditinstitut (Urteil vom 4. September 1952 V 19/51 U, BFHE 56, 724, BStBl III 1952, 277), hingegen bejaht für die Schätzungstätigkeit der Hypothekenbank (Urteil V 29/60 U), eines Versicherungsunternehmens, sofern die Hypothekendarlehen ausschließlich zur Anlage von Deckungsstockvermögen verwandt werden (Urteil V 103/64), und einer Bausparkasse (Urteil V R 68/67). - BFH, 30.08.1962 - V 29/60 U
Umsatzsteuerfreiheit der Gebühren für die Schätzung des Wertes der …
für die Schätzung des Wertes der Beleihungsgrundstücke erhobenen Gebühren nicht nach § 4 Ziff. 8 UStG umsatzsteuerfrei sind, im wesentlichen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs V 19/51 U vom 4. September 1952 (BStBl 1952 III S. 277, Slg. Bd. 56 S. 724). - BFH, 20.06.1962 - V 248/59 U
Definition der Provisionen aus Bankumsätzen aller Art
Der Fall liege hier völlig dem des Urteils des Bundesfinanzhofs V 19/51 U vom 4. September 1952 (BStBl 1952 III S. 277, Slg. Bd. 56 S. 724) gleich, insbesondere im Hinblick darauf, daß es sich bei der Steuerpflichtigen um eine gemischte Hypothekenbank handele, die also auch reine Bankgeschäfte betreibe, somit Darlehen als Kreditbank wie als Hypothekenbank gewähren könne. - FG Schleswig-Holstein, 13.06.1972 - III 115/70
Anfall von Umsatzsteuer für die entgeltliche Beschaffung einer …
Der BFH habe nämlich von seinem anfangs ausgesprochenen Grundsatz, Maßnahmen der Kreditversicherung seien umsatzsteuerpflichtig (Urteil vom 4. Sept. 1952, BStBl 1952 III S. 277), wesentliche Ausnahmen gemacht, und zwar für Hypothekenbanken (Urteil vom 30. Aug. 1962, BStBl 1962 III S. 544), Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit im Rahmen der Anlegung von Deckungsstock-Vermögen (Urteil vom 10. Nov. 1966, BStBl 1967 III S. 190), Bausparkassen (Urteil vom 13. Febr. 1969, BStBl II S. 499) und gewerbliche Pfandleiher (Urteil vom 9. Juli 1970, BStBl II S. 645).
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