Rechtsprechung
| BFH, 04.03.1953 - II 242/52 S |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Teilung einer Erbschaft bei Grundstücken die unter die Höfeordnung fallen - Voraussetzungen der Teilbarkeit eines Nachlasses
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 57, 275
- BStBl III 1953, 108
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 29.09.2015 - II R 23/14
Grundstückserwerb zur Abgeltung eines auf Geld gerichteten …
Überträgt der Hofübernehmer --wie im Streitfall-- nach dem Erwerb des Hofes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein ihm allein gehörendes Hofgrundstück zur Abgeltung von Abfindungsansprüchen an einen anderen Abkömmling des Hofübergebers, ist die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 3 Satz 1 GrEStG nicht anzuwenden (vgl. BFH-Urteile vom 5. März 1953 II 242/52 S, BFHE 57, 275, BStBl III 1953, 108, und vom 26. Januar 1971 II 86/65, BFHE 102, 123, BStBl II 1971, 462; OFD Rheinland in GrESt-Kartei NW § 3 GrEStG, Karte 6, Tz. 3.1.; a.A. OFD Hannover vom 19. März 2008 S 4505-24-StO 261, GrESt-Kartei ND 1983 § 3 GrEStG Karte 8, jeweils zu Grundstückserwerben nach einem Hofübergang von Todes wegen). - BFH, 05.07.1961 - II 246/58 U
Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei nachträglicher Übertragung der Erbschaft …
Demgemäß hat auch der Senat in dem Urteil II 242/52 S vom 4. März 1953 (BStBl 1953 III S. 108, Slg. Bd. 57 S. 275) ausgesprochen, daß die Befreiungsvorschrift des § 3 Ziff. 3 GrEStG nicht anwendbar ist, wenn der Hoferbe einem Miterben zur Abgeltung der Abfindungsansprüche aus § 12 und § 13 HO Parzellen des Hofs überträgt; denn diese Parzellen gehörten ihm, nicht aber der Gemeinschaft der Miterben.
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