Rechtsprechung
| BFH, 30.10.1952 - IV 173/52 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines Einkommensteuervorauszahlungsbescheids - Zurechnung von Wareneinkäufen ohne Belege auf den erklärten Gewinn - Gleichstellung einer Nichtveranlagungsverfügung mit der Aufhebung des Vorauszahlungsbescheides - Konstitutive Wirkung einer ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 57, 75
- BStBl III 1953, 250
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 22.10.1986 - I R 254/83
Rechtsnatur und verfahrensrechtliche Bedeutung einer Nichtveranlagungsverfügung - …
Im Urteil vom 12. Dezember 1963 IV 171/62 S, BFHE 78, 567, BStBl III 1964, 215 hat der IV. Senat unter ausdrücklicher Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung (Urteil vom 30. Oktober 1952 IV 173/52 U, BFHE 57, 75, BStBl III 1953, 30) hierzu ausgeführt, daß ein Steuerbescheid (Freistellungsbescheid) einen entsprechenden Willensakt der Behörde voraussetze, mit der Nichtveranlagungsverfügung aber das FA bewußt entschieden habe, daß vom Erlaß eines den Vertrauensschutz des Steuerpflichtigen begründenden, auf null DM lautenden Steuerbescheides (Freistellungsbescheids) abgesehen werde. - BFH, 20.08.1971 - VI R 176/69
Erhebung von Kirchensteuern - Einspruchsentscheidung - Zuständige Stelle - …
Denn der Freistellungsbescheid steht dem typischen Steuerbescheid gleich (vgl. BFH-Entscheidungen IV 173/52 U vom 30. Oktober 1952, BFH 57, 75, BStBl III 1953, 30; II 113/53 U vom 10. Juni 1953, BFH 57, 558, BStBl III 1953, 214).
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