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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.1952 - IV 6/52 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,278
BFH, 20.11.1952 - IV 6/52 U (https://dejure.org/1952,278)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1952 - IV 6/52 U (https://dejure.org/1952,278)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1952 - IV 6/52 U (https://dejure.org/1952,278)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einordnung von Lebensversicherungprämien als abzugsfähige Sonderausgaben - Maßgeblichkeit der Person des Versicherungsnehmers für die Einstufung als abzugsfähige Sonderausgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 57, 91
  • DB 1953, 118
  • BStBl III 1953, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BFH, 11.10.1974 - VI R 173/71

    Arbeitgeber - Gruppenlebensversicherung - Gewinnreserve - Ausschüttung - …

    Insofern besteht eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß Aufwendungen für eine begünstigte Versicherung nur von dem Versicherungsnehmer als Sonderausgaben geltend gemacht werden können (BFH-Urteile vom 20. November 1952 IV 6/52 U, BFHE 57, 91, BStBl III 1953, 36, und vom 9. Mai 1974 VI R 137/72, BFHE 112, 484, BStBl II 1974, 633).
  • BFH, 09.05.1974 - VI R 147/71

    Pflichtbeiträge - Studentische Krankenversicherung - Sonderausgabe - Aufwendungen …

    Mit Urteil vom 20. November 1952 IV 6/52 U (BFHE 57, 91, BStBl III 1953, 36) wurde für das Gebiet der Lebensversicherung entschieden, daß nur der Versicherungsnehmer berechtigt ist, die Prämien steuerlich als Sonderausgaben geltend zu machen.
  • BFH, 06.10.1961 - VI 220/60 U

    Aufdeckung einer Tatsache, die eine höhere und niedrigere Veranlagung …

    Aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV 6/52 U vom 20. November 1952 (BStBl 1953 III S. 36, Slg. Bd. 57 S. 91), nach dem durch einen steuerbegünstigten Versicherungsvertrag auch ein anderer als der Steuerpflichtige und seine Angehörigen versichert oder begünstigt sein könne, sei für den Streitfall nichts herzuleiten.
  • BFH, 09.05.1974 - VI R 233/71

    Aufwendungen - Gesetzliche freiwillige Rentenversicherung - Sonderausgaben - …

    Der Kläger hätte zwar einen Lebensversicherungsvertrag als Versicherungsnehmer abschließen und seine Tochter als Bezugsberechtigte einsetzen können, ohne den Anspruch auf Berücksichtigung der Prämien als Sonderausgaben zu verlieren (BFH-Urteil vom 20. November 1952 IV 6/52 U, BFHE 57, 91, BStBl III 1953, 36).
  • BFH, 23.07.1969 - I R 58/67

    Beurteilung von Aufwendungen - Betriebsausgaben - Freiwillige Zuwendungen - …

    Zwar ist es -- für die Berücksichtigung einer solchen Leistung als Sonderausgabe -- unerheblich, auf wessen Leben die Versicherung genommen wurde, wer der Versicherungsnehmer und wer der Bezugsberechtigte ist (BFH-Urteil IV 6/52 U vom 20. November 1952, BFH 57, 91, BStBl III 1953, 36).
  • BFH, 28.11.1968 - I R 66/67

    Aufwendungen eines im sog. Ehegatten-Arbeitsverhältnis beschäftigten …

    Zwar ist es - für die Berücksichtigung einer solchen Leistung als Sonderausgabe - unerheblich, auf wessen Leben die Versicherung genommen wurde, wer der Versicherungsnehmer und wer der Bezugsberechtigte ist (BFH-Urteil IV 6/52 U vom 20. November 1952, BFH 57, 91, BStBl III 1953, 36).
  • BFH, 20.10.1961 - VI 137/61 U

    Abzugsfähigkeit der durch einen Arbeitgeber für Beschäftigung einer Hausgehilfin …

    Die Bf. könnten sich daher nicht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs IV 6/52 U vom 20. November 1952 (BStBl 1953 III S. 36, Slg. Bd. 57 S. 91) berufen, das einem Versicherungsnehmer den Sonderausgabenabzug zugestehe.
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