Rechtsprechung
| BFH, 09.10.1952 - IV 244/52 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ordnungsmäßigkeit der kaufmännischen Buchführung - Versagung der Vergünstigung des nicht entnommenen Gewinns bei buchführenden Kaufleuten nach dem Einkommensteuergesetz
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 414
- BStBl III 1954, 71
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 21.02.1990 - X R 54/87
Rechtmäßige Schätzung der Einkommenssteuer - Fehlerhafte Barkassettenführung …
Das FA bzw. das FG können in freier Beweiswürdigung über sie hinwegsehen (vgl. BFH-Urteile vom 9. Oktober 1952 IV 244/52 U, BFHE 58, 414, 416, BStBl III 1954, 71; vom 10. Juni 1954 IV 68/53 U, BFHE 59, 227, 231, BStBl III 1954, 298). - BFH, 24.11.1959 - I 47/58 U
Gewinnermittlung durch die Angehörigen der freien Berufe - Gewinnermittlung durch …
Ein Kassenbuch, das dem Kassenbuch des Kaufmanns vergleichbar ist (Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 68/53 U vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 298, Slg. Bd. 59 S. 227) und die jederzeitige Kontrolle der Kassensoll- und Kassenistbestände ermöglicht (Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952, BStBl 1954 III S. 71, Slg. Bd. 58 S. 414), ist nicht geführt worden. - BFH, 10.05.1961 - IV 101/60 U
Nahezu unveränderte Übernahme des Buchergebnisses des Steuerpflichtigen als …
Die nicht zeitgerechte Verbuchung dieser Eingänge und Ausgänge bedeutet nicht nur einen formalen, sondern auch einen sachlichen Mangel der Buchführung (Urteile des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952 und IV 63/53 U vom 10. Juni 1954, BStBl 1954 III S. 71 bzw. 298, Slg. Bd. 58 S. 414 bzw. Bd. 59 S. 227). - BFH, 08.11.1956 - IV 378/55 U
Lohnsteuerpflichtigkeit von pauschalen Beträgen für Reisespesen und …
nicht von der Verpflichtung, die Aufwendungen für Geschäftsreisen und Spesen ordnungsgemäß zu verbuchen (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952, Slg. Bd. 58 S. 414, BStBl 1954 III S. 71). - BFH, 08.05.1958 - IV 115/57 U
Ermittlung eines steuerrechtlich abzugsfähigen Verlustes
Es ist beim Vorliegen eines Systemmangels auch unerheblich, daß bei der Veranlagung das Ergebnis der Buchführung der Besteuerung zugrunde gelegt worden ist (siehe Urteil des Bundesfinanzhofs IV 244/52 U vom 9. Oktober 1952, Slg. Bd. 58 S. 414, BStBl 1954 III S. 71).
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