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| BFH, 30.04.1954 - III 169/53 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Wirtschaftliches Eigentum an einem Gebäude, das nicht vom Eigentümer des Grundstücks errichtet wurde
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 58, 736
- BStBl III 1953, 194
- BStBl III 1954, 194
Wird zitiert von ... (5)
- BFH, 27.02.1991 - XI R 14/87
Bei Ermittlung des Veräußerungsgewinns - Abbruchkosten im Zusammenhang mit der …
Sie ist erst recht erfüllt, wenn dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer überhaupt kein Herausgabeanspruch zusteht, weil der Nutzungsberechtigte berechtigt oder - wie im Streitfall - sogar verpflichtet ist, das entsprechende Wirtschaftsgut nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zu beseitigen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs vom 30. November 1933 III A 131/33, RStBl 1934, 166, und BFH-Urteile vom 30. April 1954 III 169/53 U, BFHE 58, 736, BStBl III 1954, 194, und vom 22. August 1984 I R 198/80, BFHE 142, 370, BStBl II 1985, 126). - BFH, 22.08.1984 - I R 198/80
Wirtschaftliches Eigentum und AfA-Berechtigung für ein Gebäude, das auf Grund …
Sie ist erst recht erfüllt, wenn dem bürgerlich-rechtlichen Eigentümer überhaupt kein Herausgabeanspruch zusteht, weil der Nutzungsberechtigte berechtigt oder - wie im Streitfall - sogar verpflichtet ist, das entsprechende Wirtschaftsgut nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer zu beseitigen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - vom 30. November 1933 III A 131/33, RStBl 1934, 166, und BFH-Urteil vom 30. April 1954 III 169/53 U, BFHE 58, 736, BStBl III 1954, 194). - BFH, 18.06.1971 - III R 10/69
Bebautes Grundstück - Umbauten - Bestandteil - Einheitsbewertung nach …
Hieraus ergibt sich weiter, daß der Kläger rechtsirrtümlich aus dem BFH-Urteil III 169/53 U vom 30. April 1954 (BFH 58, 736, BStBl III 1954, 194) für seinen Fall Folgerungen zieht. - FG München, 11.09.1989 - 15 K 2152/89
§ 10e EStG nicht anwendbar bei Bau auf fremdem Grund und Boden
Daß der Gebäudeerbauer selbst die Herstellungskosten des Gebäudes trägt, liegt regelmäßig im Wesen der Gestaltung zum Bau auf fremdem Grund und Boden und liefert kein Argument für die Annahme wirtschaftlichen Eigentums (vgl. schon BFH-Urteil vom 30.4.1954 III 169/53 U BStBl III 1954, 194). - BFH, 09.02.1962 - VI 219/61 U
Auslegung des Begriffs der "werkeigenen Wohnung"
Das Steuerrecht kenne aber keinen besonderen Eigentumsbegriff; mit dem Begriff "wirtschaftliches Eigentum" werde nur eine von dem rechtlichen Eigentum abweichende Vermögenszugehörigkeit bezeichnet; wirtschaftliches Eigentum sei eine aus § 11 Ziff. 4 des Steueranpassungsgesetzes (StAnpG) sich ergebende Form der Zurechnung (Urteil des Bundesfinanzhofs III 169/53 U vom 30. April 1954, BStBl 1954 III S. 194, Slg. Bd. 58 S. 736).
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