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Rechtsprechung
   BFH, 22.07.1954 - V 26/52 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,923
BFH, 22.07.1954 - V 26/52 S (https://dejure.org/1954,923)
BFH, Entscheidung vom 22.07.1954 - V 26/52 S (https://dejure.org/1954,923)
BFH, Entscheidung vom 22. Juli 1954 - V 26/52 S (https://dejure.org/1954,923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Behandlung von Finanzierungskosten im Rahmen von Abzahlungsgeschäften - Vorliegen eines echten Kreditkaufes - Leistungsanspruch ebenfalls an ihre Lieferfirma - Zurechnung von Teilzahlungszuschlägen und Nebenkosten zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt - Einordnung als Teil ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 59, 178
  • BStBl III 1954, 276
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • RFH, 26.06.1936 - V A 236/35
    Auszug aus BFH, 22.07.1954 - V 26/52 S
    Das Finanzgericht hat außer den bereits erwähnten Ausführungen hierzu noch bemerkt, daß insoweit, als sich das Finanzamt auf das Urteil des Reichsfinanzhofs V A 236/35 vom 26. Juni 1936 (Reichssteuerblatt - BStBl. - S. 854) stütze, nicht einzusehen sei, daß die Forderungsabtretung nicht zu einem festen Preise erfolgt sein solle.
  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von …

    RFH und BFH haben diese Rechtsprechung aus dem bereits dargestellten Gesichtspunkt, es liege ein einheitliches Entgelt vor, weitergeführt und demgegenüber die Frage der Einheitlichkeit oder Mehrheit der Leistungen vernachlässigt (vgl. RFH-Urteil vom 23. Juni 1939 V 421/37, RFHE 47, 88, und BFH-Urteile vom 22. Juli 1954 V 26/52 S, BFHE 59, 178, BStBl III 1954, 276; vom 29. November 1955 V 79/55 S, BFHE 62, 143, BStBl III 1956, 53, und vom 16. Dezember 1971 V R 2/69, BFHE 105, 178, BStBl II 1972, 508).

    Im Urteil in BFHE 59, 173, BStBl III 1954, 276 hat der BFH maßgeblich darauf abgestellt, daß eine einheitliche Leistung des Verkäufers deshalb vorliege, weil die Kreditgewährung erst den Kaufvertrag ermögliche.

    Der Gesichtspunkt, daß die Kreditgewährung erst den Kaufvertrag ermögliche, so daß hieraus eine einheitliche Leistung des Verkäufers abzuleiten sei (BFHE 59, 178, BStBl III 1954, 276), kann angesichts dieser Entwicklung zur rechtlich zwingenden vertraglichen Ausgestaltung des sog. Konsumentenkredits in Form des Abzahlungsgeschäfts in dieser Allgemeinheit nicht mehr aufrechterhalten werden.

  • BFH, 09.04.1970 - V R 139/66

    Teilzahlungsgeschäfte - Einschaltung eines Finanzierungsunternehmens - …

    RFH (vgl. z. B. Urteil V 197/40 vom 15. Mai 1942, RStBl 1942, 814) und zunächst auch BFH (vgl. Urteile V 26/52 S und V 202/53 S vom 22. Juli 1954, BFH 59, 178 und 182, BStBl III 1954, 276 und 278) hatten bei den sogenannten Fremdfinanzierungen einen Kreditkauf stets dann angenommen, wenn das Kaufgeschäft ohne das Kreditgeschäft nicht zustande gekommen wäre und der Verkäufer den Kredit bei einem Kreditinstitut beschafft und (z. B. durch Auftreten als Gesamtschuldner oder Bürge) das Wagnis der Finanzierung übernommen hatte.
  • BFH, 22.02.1962 - V 66/59 U

    Heranziehung zur Umsatzsteuer für Teilzahlungszuschläge eines Fabrikanten bei …

    Die Vorinstanz hat ihrer Entscheidung die frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - Urteile V 26/52 S und V 202/53 S, beide vom 22. Juli 1954, BStBl 1954 III S. 276 und 278, Slg. Bd. 59 S. 178 und 182 - zugrunde gelegt, nach der bei Kreditkäufen der hier vorliegenden Art die Finanzierungskosten als Teile des vom Einzelhändler bzw. Großhändler vereinnahmten Entgelts der Umsatzsteuer unterworfen werden.
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