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Rechtsprechung
   BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,777
BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U (https://dejure.org/1955,777)
BFH, Entscheidung vom 15.02.1955 - I 54/54 U (https://dejure.org/1955,777)
BFH, Entscheidung vom 15. Februar 1955 - I 54/54 U (https://dejure.org/1955,777)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bilanzmäßige Behandlung der Kosten für unterlassene Instandhaltung - Festgestellung des Aufwands durch den Verzehr bei den aktiven Wirtschaftsgütern und die Entstehung passiver Wirtschaftsgüter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 60, 448
  • DB 1955, 547
  • BStBl III 1955, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BFH, 26.06.1951 - I 54/51 S

    Abraumvorrat als ein selbständiges aktivierungsfähiges Wirtschaftsgut, …

    Auszug aus BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U
    Den Verzehr durch Entstehung einer bilanzierungsfähigen Last hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 54/51 S vom 26. Juni 1951, Bundessteuerblatt - BStBl. - III S. 211, Slg. Bd. 55 S. 517, im einzelnen dargestellt.

    Die unterlassene Instandhaltung stellt, wie in der Entscheidung des Bundesfinanzhofs I 54/51 S vom 26. Juni 1951 ausgeführt worden ist, keine selbständige bilanzierungsfähige Last dar.

  • BFH, 28.01.1954 - IV 255/53 U

    Vorbereitende Betriebsausgaben (Organisationsaufwendungen) - Aktivierung der …

    Auszug aus BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U
    Siehe auch Entscheidung des Bundesfinanzhofs IV 255/53 U vom 28. Januar 1954, Slg. Bd. 58 S. 516, BStBl. III S. 109.
  • OFH, 28.02.1948 - I 10/47

    Unterbliebene Instandhaltung

    Auszug aus BFH, 15.02.1955 - I 54/54 U
    Mit ihm hat sich die Entscheidung des Obersten Finanzgerichtshofs I 10/47 U vom 28. Februar 1948, Steuerrechtskartei EStG § 4 Rechtsspruch 4, eingehend auseinandergesetzt.
  • BFH, 08.11.2000 - I R 6/96

    Keine Rückstellung für Abfallentsorgung

    In der Obliegenheit der Klägerin zur Abfallentsorgung könnte allenfalls eine "selbständig bewertbare Last betrieblicher Art" erblickt werden, für die die überkommene Rechtsprechung Rückstellungen für künftigen Aufwand ohne Schuldcharakter zugelassen hat (BFH-Urteile vom 26. Juni 1951 I 54/51 S, BFHE 55, 517, BStBl III 1951, 211 - betr. Abraumrückstand; vom 15. Februar 1955 I 54/54 U, BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172 - betr.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.06.2013 - 4 KS 3/08

    Drittanfechtung einer Genehmigung für atomares Zwischenlager; Schutz vor …

    Die internationale Gemeinschaft geht in Expertenberichten seit 1997 jedoch grundsätzlich von einer großen, vielfach bereits realisierten Gefahr der Verbreitung sämtlicher Arten sog. "light weapons", als welche von den Vereinten Nationen ausdrücklich auch panzerbrechende Waffen eingeordnet werden, über illegalen Handel in allen Erdteilen auch an nichtstaatliche Akteure aus (…vgl. etwa Berman/Leff, a.a.O. S. 31); eine qualitative Einschränkung der Verfügbarkeit für bestimmte Waffensysteme oder -kategorien etwa aufgrund finanzieller oder regulativer Aspekte wird dabei von Experten nicht gemacht (instruktiv und umfassend s. hierzu die folgenden Dokumente der Generalversammlung der Vereinten Nationen: UNGA A/52/298 - 27 August 1997 -: Report of the Panel of Governmental Experts on Small Arms, hier v.a. Abs. 4, 40, 47 f., 58 f.; UNGA A/54/258 - 19 August 1999 -, Report of the Group of Governmental Experts on Small Arms, hier v.a. Abs. 18 ff., 110 ff.; UNGA A/CONF.192/2 - 11 May 2001 -, Report of Governmental Experts established pursuant to General Assembly resolution 54/54 of 15 December 1999, entitled "Small arms", hier v.a. Abs. 28 ff. - alle im Internet verfügbar).
  • BFH, 23.11.1983 - I R 216/78

    Rückstellung - Unterlassene Instandhaltung - Steuerbilanz

    Der Senat kann offenlassen, ob es sich bei den von der Klägerin geltend gemachten Rückstellungen zumindest teilweise um solche für unterlassene Aufwendungen für Instandhaltung (vgl. § 152 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 des Aktiengesetzes 1965 - AktG - Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 15. Februar 1955 I 54/54 U, BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172; Abschn. 31 a Abs. 5 EStR 1969 f.) handelt.

    Dementsprechend hat auch schon die Rechtsprechung des Obersten Finanzgerichtshofs (OFH) und die ursprüngliche Judikatur des BFH, welche in besonderem Maße der dynamischen Bilanzauffassung zuneigte, die Zulässigkeit dieser Rückstellungen nicht wegen des Bestehens eines Grundsatzes ordnungsmäßiger Buchführung bejaht, sondern nur im Interesse einer "Vereinfachung der Buchführung" (OFH-Urteil vom 28. Februar 1948 I 10/47, Ministerialblatt des Bundesministers der Finanzen 1949/1950 S. 329, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz, § 4, Rechtsspruch 4; Urteil in BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172).

    Sie hat für Fälle unterlassener Instandhaltung das Vorliegen einer selbständig bewertungsfähigen Last sogar ausdrücklich verneint (BFH-Urteile vom 26. Juni 1951 I 54/51 S, BFHE 55, 517, BStBl III 1951, 211, und in BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172).

    An diese zurückhaltende Beurteilung knüpfte der BFH in dem Urteil in BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172 an, beschränkte aber im Hinblick auf den Ausnahmecharakter die Zulässigkeit der Rückstellung auf den Fall, daß die Instandhaltungsarbeiten innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt worden sind.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 25.88

    Ansprüche auf Unterbringung und Versorgung - Voraussetzungen für die …

    Der Hinweis der Beklagten auf § 7 G 131 in ihrem Schriftsatz vom 6. Mai 1980 vermag - wie keiner weiteren Erörterung bedarf - einen derartigen Verwaltungsakt der obersten Dienstbehörde gemäß § 7 Abs. 2 G 131 nicht zu ersetzen (vgl. auch VGH Freiburg, Urteil vom 14. Dezember 1955 - 54/54 - ).
  • BFH, 16.05.1973 - I R 186/71

    Anzahlungen - Vorleistungen auf schwebende Verträge - Bilanzstichtag - …

    Der Beklagte, Revisionskläger und Revisionsbeklagte (das FA) erkannte die Rückstellung nicht als gewinnmindernd an, da die Arbeiten nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Bilanzstichtag abgeschlossen gewesen seien (Urteil des BFH vom 15. Februar 1955 I 54/54 U, BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172).
  • BFH, 19.03.1975 - I R 182/73

    Handelsrechtliches Wahlrecht - Bildung von Rückstellungen - Rückstellungen - …

    Erst der Oberste Finanzgerichtshof (OFH) und der BFH haben es für vertretbar gehalten, eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung zu bilden, wenn sich die Ausführung unaufschiebbarer Instandsetzungsarbeiten nur kurze Zeit, d. h. drei Monate nach dem Bilanzstichtag, verzögert (BFH-Urteil vom 15. Februar 1955 I 54/54 U, BFHE 60, 448, BStBl III 1955, 172; OFH-Urteil vom 28. Februar 1948 I 10/47 U, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz § 4, Rechtsspruch 4).
  • BFH, 26.02.1964 - I 139/62 U
    Zu der naheliegenden Frage der Rechnungsabgrenzungsposten sagt das Urteil des Bundesfinanzhofs I 54/54 U vom 15. Februar 1955 (BStBl 1955 III S. 172, Slg. Bd. 60 S. 448), daß sie nur dort gebildet werden können, wo bestimmte Voraussetzungen im Verhältnis zum Bilanzstichtag erfüllt sind, wie dies bei der vorausbezahlten oder nachzuzahlenden Miete der Fall ist.
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