Rechtsprechung
| BFH, 08.03.1956 - V 298/55 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einordnung einer Ware in die Freiliste 2 - Maßgeblichkeit der der zolltariflichen Einordnung der Ware - Anwendung des geltenden Zolltarifs - Auswirkungen der Änderung des geltenden Zolltarifs
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 62, 433
- BStBl III 1956, 160
Wird zitiert von ... (4)
- BFH, 28.09.1988 - X R 49/81
Ermäßigter Steuersatz - Fremdenverkehrsprospekte - Faltprospekte - Werbezwecke - …
Durch die Verweisung auf den ZT sind die zur Tarifierung erlassenen Vorschriften zu den ZT unmittelbar für die Zuordnung des betreffenden Gegenstandes zu der bezeichneten Tarifnummer verbindlich (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 8. März 1956 V 298/55 S, BFHE 62, 433, BStBl III 1956, 160, und vom 10. Dezember 1974 VII K 2/73, BFHE 114, 519). - BFH, 18.12.1957 - V 42/56 S
Steuerliche Behandlung einer Einfuhr von Schwefelkies zum Entzug und zur …
Denn entscheidend kann nicht sein, daß das Zollrecht keine Gehaltslieferungen kennt; es ist nach § 20 Abs. 1 Ziff. 1 UStDB 1938 (§ 21 Abs. 1 Ziff. 1 UStDB 1951) nur zu prüfen, ob der gelieferte Gegenstand in der Freiliste 2 steht (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 298/55 S vom 8. März 1956, Slg. Bd. 62 S. 433, BStBl 1956 III S. 160). - BFH, 07.11.1963 - V 35/61 U
Gewährung einer Umsatzsteuerbefreiung für als Förderbänder verwendete Stahlbänder …
Bestehen im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Senats hiernach keine Zweifel, daß es sich um Bandstahl (Bandeisen) nach § 29 Abs. 2 Ziff. 9 Buchst. b UStDB 1951 handelt, so ist für eine Abgrenzung nach den Merkmalen des ZT kein Raum (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 298/55 S vom 8. März 1956, BStBl 1956 III S. 160, Slg. Bd. 62 S. 433), zumal da die zolltarifliche Behandlung der hier zu beurteilenden Ware bis 1951 eine andere war und ab 1. Januar 1961 für Stahlbänder wiederum Kapitel 73 des ZT maßgebend ist. - BFH, 14.11.1968 - V 138/65
Steuerbefreiung für die Reinigung von Seeschiffen und im Zusammenhang stehender …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) und des BFH ist in Zweifelsfällen die zolltarifliche Einordnung einer Ware grundsätzlich auch für das Gebiet der Umsatzsteuer maßgebend, vorausgesetzt, daß der Zolltarif (ZT) und die zu seiner Handhabung erlassenen Vorschriften zu einer vergleichsweisen Heranziehung geeignete Begriffsbestimmungen enthalten (RFH-Urteil V 212/40 vom 16. Mai 1941, RStBl 1941, 661; BFH-Urteile V 298/55 S vom 8. März 1956, BFH 62, 433, BStBl III 1956, 160; V 211/55 U vom 30. Januar 1958, BFH 66, 364, BStBl III 1958, 139; V 165/57 U vom 30. Januar 1958, BFH 66, 561, BStBl III 1958, 214).
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