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Rechtsprechung
   BFH, 11.07.1956 - V 83/56 S   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1245
BFH, 11.07.1956 - V 83/56 S (https://dejure.org/1956,1245)
BFH, Entscheidung vom 11.07.1956 - V 83/56 S (https://dejure.org/1956,1245)
BFH, Entscheidung vom 11. Juli 1956 - V 83/56 S (https://dejure.org/1956,1245)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen - Verjährung eines solchen Rückforderungsanspruchs - Zeitpunkt der Entstehung der Rückzahlungsschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 63, 164
  • BStBl III 1956, 259
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 12.05.1955 - V 190/54 U

    Zurechnung von zusätzlichen DM-Erlösen zur Bemessungsgrundlage für die …

    Auszug aus BFH, 11.07.1956 - V 83/56 S
    Die Vorinstanz folgt dem oben angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs, das durch Urteil V 190/54 U vom 12. Mai 1955 (Slg. Bd. 61 S. 52, BStBl 1955 III S. 217) bestätigt worden ist, nur insoweit, als der Rückforderungsanspruch nach § 76 Abs. 2 der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz (UStDB) 1951 ein selbständiger Anspruch ist, der nach § 144 Satz 2 der Reichsabgabenordnung (AO) der einjährigen Verjährungsfrist unterliegt.
  • BFH, 07.12.1978 - V R 22/74

    Personengesellschaft des Handelsrechts - Organschaftsähnliches Verhältnis - …

    Entgegen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 1. Juli 1954 V 27/54 U, BFHE 59, 118, BStBl III 1954, 254; vom 11. Juli 1956 V 83/56 S, BFHE 63, 164, BStBl III 1956, 259) seien die Rückforderungsansprüche nicht erst in dem Zeitpunkt entstanden, in dem das Finanzamt festgestellt habe, daß die Voraussetzungen für die Bewilligung der Vergütung nicht vorgelegen hätten.
  • BFH, 22.12.1960 - V 1/59 S

    Anwendbarkeit des § 131 AO (Abgabenordnung) im Umsatzsteuervergütungsrecht

    Diese Auffassung steht nicht im Widerspruch mit der Entscheidung des erkennenden Senats V 83/56 S vom 11. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 259, Slg. Bd. 63 S. 164).
  • BFH, 01.12.1960 - V 270/59 U

    Anspruch auf Rückforderung von Umsatzsteuervergütungen für einen abgeschlossenen …

    Nur tatsächliche Feststellungen berechtigten das Finanzamt hierzu, weil sonst infolge des vorläufigen Charakters des Vergütungsverfahrens und der weiten Auslegung, die der erkennende Senat dem § 76 Abs. 2 UStDB 1951 gegeben hat (vgl. Urteil des erkennenden Senats V 83/56 S vom 11. Juli 1956, BStBl 1956 III S. 259, Slg. Bd. 63 S. 164), das Finanzamt noch nach Jahren auf Grund einer geänderten Rechtsauffassung Vergütungen zurückfordern könnte.
  • BFH, 20.11.1969 - V R 40/66

    Umsätze der Altersheime - Wohlfahrtsverbände - Freie Wohlfahrtspflege

    Eine Einschränkung der oben wiedergegebenen Begriffsbestimmung "Wohlfahrtspflege" dahingehend, daß sie wirtschaftlich bedürftige (minderbemittelte) Personen im Sinne der Absätze 1 und 3 des § 8 GemVO n. F. betreffen müsse, ist -- wie der Senat im Urteil V 83/56 S vom 11. Juli 1956 (BFH 63, 164, BStBl III 1956, 259) klargestellt hat -- aus den umsatzsteuerlichen Bestimmungen über die Wohlfahrtsverbände (§ 4 Nr. 16 UStG 1951, § 43 Abs. 2 und 3 UStDB 1951) nicht herzuleiten.
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