Rechtsprechung
| BFH, 06.07.1956 - III 116/56 S |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bestandteile der Miete im Sinne der Verordnung über die Förderung von Arbeiterwohnstätten - Neben der Miete durch den Vermieter erhobene Vergütungen für die zusätzliche Ausstattung von Wohnungen - Anerkennung einer Wohnung als Arbeiterwohnstätte - Versagung der ...
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 63, 102
- DB 1956, 788
- BStBl III 1956, 236
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 09.03.1960 - 1 BvL 16/57
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung nachträglicher …
Diese Rechtsauffassung vertritt auch der Bundesfinanzhof, der - von der steuerlichen Natur des § 9 GrStG ausgehend - mehrfach über die Auslegung dieser Bestimmung entschieden (vgl. BFHE 63, S. 102; BStBl. 1959 III S. 471) und ausgesprochen hat, daß die Bewilligung der Grundsteuerbeihilfe von der Einhaltung der Frist des § 158 Abs. 1 AO abhängig ist (Urteil vom 3. September 1954 - III 123/54;… ebenso Gürsching/Stenger, aaO, § 29 Anm. 32; vgl. auch BFH in BStBl. 1959 III S. 471). - BFH, 12.11.1965 - III 34/62 U
Anspruch auf Grundsteuerbeihilfe für mit Arbeiterwohnstätten bebaute Grundstücke
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats III 116/56 S vom 6. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 236, Slg. Bd. 63 S. 102) ist auch bei nur geringer Überschreitung (dort 1, 50 DM) der festgesetzten Höchstmiete die Grundsteuerbeihilfe zu versagen. - BFH, 28.08.1959 - III 298/58 U
Voraussetzung des Anspruchs auf die Grundsteuerbeihilfe
Die Entziehung der Beihilfen ist durch den erkennenden Senat mit Urteil III 116/56 S vom 6. Juli 1956 (BStBl 1956 III S. 236, Slg. Bd. 63 S. 102) bestätigt worden.
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