Rechtsprechung
| BFH, 01.02.1957 - VI 87/55 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Begünstigung außerordentlicher Zuflüsse nach dem Einkommensteuergesetz bei Verteilung des Zuflusses auf zwei Kalenderjahre
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 64, 271
- NJW 1957, 767
- DB 1957, 323
- BStBl III 1957, 104
Wird zitiert von ... (37)
- BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21
Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Rn. 16 Danach liegen typischerweise keine außerordentlichen Einkünfte vor, wenn eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen gezahlt wird (ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsurteil vom 01.02.1957 - VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104; BFH-Urteile vom 28.06.2006 - XI R 58/05, BFHE 214, 319, BStBl II 2006, 835; in BFHE 254, 573, BStBl II 2017, 258, Rz 13, und in BFHE 273, 169, BStBl II 2021, 692, Rz 19).Rn. 17 b) Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat von dem vorgenannten Grundsatz allerdings stets --eng begrenzte-- Ausnahmen zugelassen (s. bereits Senatsurteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104, m.w.N.).
Rn. 20 Verteilt sich die Zahlung auf zwei Veranlagungszeiträume, lässt die höchstrichterliche Rechtsprechung die Steuerermäßigung darüber hinaus auch dann zu, wenn die Zahlung von vornherein in einer Summe festgesetzt war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (BFH-Urteil in BFHE 171, 416, BStBl II 1993, 831, m.w.N.) oder wenn der Zahlungsempfänger --bar aller Existenzmittel-- dringend auf den Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (Senatsurteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
- BFH, 14.04.2015 - IX R 29/14
Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung
Rn. 20 b) Daran ändert weder der Umstand etwas, dass die Teilzahlungen durch die Insolvenz der Arbeitgeberin des Klägers verursacht und vom Insolvenzverwalter sozial motiviert waren noch können sich die Kläger mit Erfolg auf das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) oder das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 1. November 2013, BStBl I 2013, 1326, Rz. 16 ff. berufen.Rn. 24 Auch das Urteil des BFH in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104 kann nicht auf den Streitfall übertragen werden.
- BFH, 27.10.2015 - X R 12/13
Tarifbegünstigte Besteuerung von Abschlagszahlungen an einen Handelsvertreter
Zwar hat der BFH mit Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) eine Verteilung auf zwei Jahre nicht beanstandet.Rn. 26 Mit der Anrechnungsklausel wurde im Streitfall eine Vorauszahlung auf den künftigen Ausgleichsanspruch des Klägers vereinbart und dieser so auf zwei Veranlagungszeiträume aufgeteilt, ohne dass eine der Entscheidung in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104 ansatzweise vergleichbare Sondersituation vorgelegen hätte.
- BFH, 14.01.2004 - X R 37/02
Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung
So ist die Begünstigung auch dann gewährt worden, wenn die Auszahlung einer Entschädigung als Einmalbetrag vorgesehen war, aber nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (BFH-Urteil vom 1. Dezember 1950 IV 167/50, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Einkommensteuergesetz bis 1974, § 34 Abs. 1, Rechtsspruch 5), oder wenn die Auszahlung eines Teilbetrags der Entschädigung wegen einer dringenden Notlage des Steuerpflichtigen um ein Jahr vorgezogen wurde (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104;… der vorgenannten Entscheidung ausdrücklich zustimmend noch BFH-Urteil in BFH/NV 1993, 23 unter 2. mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )
Das FG habe auch nicht untersucht, ob neben dem in dem BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI R 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) entschiedenen Sachverhalt ein sonstiger Sachverhalt vorliege, der die Tarifermäßigung nach § 34 EStG rechtfertige.Das BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl II 1957, 104 betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte.
Aus diesem Grund ist - entgegen der Auffassung der Kläger - unerheblich, ob möglicherweise in der Person des Klägers liegende Umstände für die Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen ausnahmsweise die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes rechtfertigen könnten (vgl. BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104).
- BFH, 02.09.1992 - XI R 63/89
Außerordentliche Einkünfte durch Entschädigung für entgangene Einnahmen
Ein solcher Ausnahmetatbestand ist nach der Rechtsprechung gegeben, wenn die Zahlung der Entschädigung von vornherein in einer Summe vorgesehen war und nur wegen ihrer ungewöhnlichen Höhe und der besonderen Verhältnisse des Zahlungspflichtigen auf zwei Jahre verteilt wurde (RFH-Urteil in RStBl 1941, 442), oder wenn der Entschädigungsempfänger - bar aller Existenzmittel - dringend auf den baldigen Bezug einer Vorauszahlung angewiesen war (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104). - BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00
Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen
Folge man dem nicht, dann müsse eine Ausnahme zugelassen werden, wie sie die Rechtsprechung bereits anerkannt habe (BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U, BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104, und BFH-Beschluss vom 4. Februar 1998 XI B 108/97, BFH/NV 1998, 1082); die Überlassung des dem Vater der Klägerin vertrauten PKW sei aus Fürsorgegesichtspunkten erfolgt. - BFH, 06.09.2000 - XI R 19/00
Entschädigung: Auszahlung in zwei Veranlagungszeiträumen
Verteilen sich die Entschädigungszahlungen auf zwei Veranlagungszeiträume, hat die Rechtsprechung die Steuerermäßigung nur ein einziges Mal gewährt; das BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) betraf einen Steuerpflichtigen, der von 1945 bis 1950 in russischen Lagern interniert war und der nach seiner Rückkehr im Jahr 1951 dringend eine Vorauszahlung benötigte. - BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03
Entschädigung - fehlende Zusammenballung
Der Kläger vermag die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage auch nicht mit dem Hinweis auf die Aussage in dem BFH-Urteil vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104) zu begründen, wonach der Grundsatz, § 34 EStG sei nicht anwendbar, wenn sich der Zufluss auf zwei oder mehrere Jahre verteile, nicht überspannt werden dürfe.Die vom Kläger weiter angeführten BFH-Urteile vom 17. Dezember 1959 IV 223/58 S (BFHE 70, 195, BStBl III 1960, 72), vom 21. November 1980 VI R 179/78 (BFHE 132, 60, BStBl II 1981, 214) und vom 20. Juli 1988 I R 250/83 (BFHE 154, 98, BStBl II 1988, 936) verweisen zwar auf das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 20. Februar 1941 IV 278/40 (RStBl 1941, 442) sowie das BFH-Urteil in BFHE 64, 271, BStBl III 1957, 104, in denen eine Ausnahme von dem Erfordernis eines in einem Veranlagungszeitraum zusammengeballten Zuflusses zugelassen wurde, ohne aber in dem jeweils entschiedenen Streitfall eine weitere solche Ausnahme anzuerkennen.
- BFH, 06.03.2002 - XI R 16/01
Zusatzleistung zu einer Abfindung
Dies ergebe sich aus dem Billigkeitscharakter des § 34 Abs. 1 und 2 EStG, der den verbindenen rechtsdogmatischen Hintergrund der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Februar 1957 VI 87/55 U (BStBl III 1957, 104) und des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 20. Februar 1941 IV 278/40 (RStBl II 1941, 442) bilde. - BFH, 20.07.1988 - I R 250/83
Laufende vorzeitige Teilzahlungen an einen Handelsvertreter auf seine künftige …
- FG Baden-Württemberg, 10.11.1999 - 7 K 75/98
Keine Tarifbegünstigung von in zwei Veranlagungszeiträumen --wegen der Auflösung …
- BFH, 04.12.2001 - X B 112/01
Zulässigkeit der Beschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegung der …
- FG Saarland, 13.09.2001 - 2 K 99/99
Zur Anwendung des § 34 Abs. 1 EStG auf Abfindungen, die in mehreren Teilbeträgen, …
- FG Baden-Württemberg, 22.08.2001 - 12 K 371/98
Keine Steuerermäßigung für eine in drei Raten, über zwei Veranlagungszeiträume …
- FG Münster, 18.01.2000 - 6 K 2075/98
Steuerbegünstigung für Abfindungen bereits bei alleiniger Zusammenballung von …
- FG Baden-Württemberg, 20.06.2000 - 1 K 80/99
Zahlung einer Entschädigung über mehrere Veranlagungszeiträume; Vereinbarung …
- BFH, 17.12.1959 - IV 223/58 S
Steuervergünstigung für eine Entschädigung - Entschädigung, die an die Stelle …
- FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99
Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung …
- BFH, 21.11.1980 - VI R 179/78
Laufende Bezüge, die einem Arbeitnehmer als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 Buchst. …
- BFH, 16.09.1966 - VI 381/65
Abgrenzung zwischen Entschädigung und Abfindung im Fall einer unfreiwilligen …
- FG München, 15.04.2014 - 12 K 2449/12
Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG für eine in mehreren Veranlagungszeiträumen …
- FG Brandenburg, 23.10.2002 - 2 K 514/01
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG auf eine in zwei …
- BFH, 04.04.1968 - IV 210/61
Zugehörigkeit des Wohngebäudes eines Landwirts zum Betriebsvermögen bei …
- BFH, 18.09.1991 - XI R 9/90
Ermäßigte Besteuerung für außerordentliche Einkünften in Form einer Abfindung
- FG Düsseldorf, 05.04.2000 - 13 K 9505/97
Entschädigung; ermäßigte Besteuerung; Zusammenballung von Einkünften; …
- BFH, 21.06.1990 - X R 210/87
Steuerermäßigung für außerordentliche Einkünfte
- FG Niedersachsen, 21.05.2001 - 15 K 800/98
Steuerermäßigung gem. § 34 EStG auch bei Entschädigung für Verlust des …
- FG Düsseldorf, 17.02.1998 - 1 K 1055/95
Tarifermäßigung bei laufender und einmaliger Abfindung
- BFH, 11.12.1970 - VI R 66/66
Entschädigung - Ausscheiden aus Dienstverhältnis - Bezüge - Verbleiben im Dienst …
- FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00
Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung …
- FG Bremen, 13.10.1999 - 499108K 3
Ermäßigte Besteuerung einer Lohnabfindung bei Zahlung einer vom Lohn unabhängigen …
- FG Düsseldorf, 26.01.1999 - 18 V 8900/98
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung des Einkommensteuer - Änderungsbescheids; …
- BFH, 05.12.1963 - IV 296/62 U
Tarifvergünstigung eines Schriftstellers bei laufendem, von der Auflageziffer …
- BFH, 06.12.1962 - IV 321/60 U
Anwendung einer Einkommensteuerrichtlinie, wonach bei der Besteuerung …
- BFH, 20.01.1961 - VI 232/60 U
Steuerpflicht von nachgezahlten Bezügen wegen der Wiedergutmachung …
- BFH, 13.06.1960 - VI 149/59 U
Steuerfreiheit von Ruhegehaltsnachzahlungen, die ein aus rassischen Gründen im …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".