Rechtsprechung
| BFH, 27.06.1957 - IV 58/57 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Nachsicht bei verspäteter Abgabe der Rechtsmittelfrist - Abgabe mittels eines Boten, dem die rechstmittelschrift am letzten Tag der Frist übergeben wird
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 65, 124
- BStBl III 1957, 280
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- RFH, 27.06.1928 - VI A 580/28
Auszug aus BFH, 27.06.1957 - IV 58/57 U
Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs liegt regelmäßig ein Verschulden schon darin, daß mit der Einlegung eines Rechtsmittels bis zum letzten Tag der Frist gewartet wird (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 580/28 vom 27. Juni 1928, Slg. Bd. 24 S. 31).In diesem Sinne wird die in dem oben angeführten Urteil des Reichsfinanzhofs VI A 580/28 vom 27. Juni 1928 niedergelegte Rechtsauffassung zu ergänzen sein.
- RFH, 19.12.1922 - V A 367/22
Auszug aus BFH, 27.06.1957 - IV 58/57 U
Nun steht allerdings nach der Rechtsprechung das Verschulden eines Boten bei Versäumung einer Rechtsmittelfrist dem eigenen Verschulden des Steuerpflichtigen nicht gleich, da ein Bote nicht zu den Bevollmächtigten im Sinne des § 86 Satz 2 AO zu rechnen ist (vgl. das Urteil des Reichsfinanzhofs V A 367/22 vom 19. Dezember 1922, Slg. Bd. 11 S. 135).Der Fall des Urteils des Reichsfinanzhofs V A 367/22 vom 19. Dezember 1922, in dem dieser ein eigenes Verschulden des Steuerpflichtigen bei Beauftragung eines Boten verneint hat, war insoweit anders gelegen, als dem Boten die Rechtsmittelschrift sechs Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist übergeben worden war und die nicht rechtzeitige Bestellung nur die Folge einer zufälligen Erkrankung des Boten gewesen ist.
- BFH, 25.05.1993 - IV B 153/92
Frage über das Bestehen einer Pflicht zur Vergewisserung über die Ausführung …
In den BFH-Urteilen vom 27. Juni 1957 IV 58/57 U (BFHE 65, 124, BStBl III 1957, 280), vom 10. November 1967 VI R 299/66 (BFHE 90, 574, BStBl II 1968, 238) und vom 11. Januar 1983 VII R 92/80 (BFHE 137, 399, BStBl II 1983, 334) ist zwar ausgesprochen, daß sich ein Bevollmächtigter das Verschulden einer Hilfsperson nicht zurechnen lassen muß.Von einem eigenen Verschulden entlastet ihn das nicht (BFH-Urteil in BFHE 65, 124, BStBl III 1957, 280) und nur unter normalen Umständen ist er danach nicht verpflichtet, die Durchführung des Auftrags zu überwachen (BFH-Urteil in BFHE 90, 574, BStBl II 1968, 238).
Im übrigen liegt aus den unter 1. genannten Gründen auch keine Abweichung von den BFH-Urteilen in BFHE 65, 124, BStBl III 1957, 280, in BFHE 90, 574, BStBl II 1968, 238 und in BFHE 137, 399 BStBl II 1983, 334 vor.
- BFH, 12.03.1970 - IV R 126/69
Vorliegen eines schuldlosen Frsitversäumnisses bei verspäteter Absendung der …
Wer eine Revisionsbegründung so kurz vor Ablauf der Frist absendet, den trifft eine erhöhte Sorgfaltspflicht, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs - RFH - VI A 580/28 vom 27. Juni 1928, Sammlung der Entscheidungen des Reichsfinanzhofs Bd. 24 S. 31, und Urteil des BFH IV 58/57 U vom 27. Juni 1957, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 65 S. 124 - 65, 124 -, BStBl III 1957, 280; III 221/63 vom 24. Februar 1966, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Finanzgerichtsordnung, § 56, Rechtsspruch 20, amtlich nicht veröffentlicht). - BFH, 28.03.1969 - III R 2/67
Fristversäumnisse - Wiedereinsetzung in vorigen Stand - Versehen eines …
Der BFH hat diese Grundsätze in den Urteilen IV 58/57 U vom 27. Juni 1957 (BFH 65, 124, BStBl III 1957, 280) und V 199/60 vom 15. Dezember 1960 StRK, Reichsabgabenordnung, § 86, Rechtsspruch 50) auf Fristversäumnisse durch Boten der Steuerpflichtigen angewandt. - BFH, 04.08.1960 - IV 260/59 U
Aufklärungspflicht bei der Entscheidung über Nachsichtanträge - …
Die Ausnutzung der Frist bis zum letzten Tage ist erlaubt und hindert die Nachsichtgewährung nicht, wenn auch das Warten bis zum letzten Tage eine besondere Sorgfalt in der Wahrung der Frist erfordert (vgl. das Urteil des Senats IV 58/57 U vom 27. Juni 1957, BStBl 1957 III S. 280, Slg. Bd. 65 S. 124).
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