Rechtsprechung
| BFH, 10.10.1957 - IV 403/55 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vorausseetzungen für die Nachversteuerung des nicht entnommenen Gewinns
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 66, 1
- DB 1957, 1251
- BStBl III 1958, 1
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BFH, 09.12.1954 - IV 346/53 U
Einbringen einer Einzelfirma in eine Kapitalgesellschaft - Steuerschädliche …
Auszug aus BFH, 10.10.1957 - IV 403/55 U
Der erkennende Senat hat in den beiden Urteilen IV 347/53 S vom 4. Februar 1954 (Slg. Bd. 58 S. 528, BStBl 1954 III S. 112) und IV 346/53 U vom 9. Dezember 1954 (Slg. Bd. 60 S. 226, BStBl 1955 III S. 88) ausgesprochen, daß eine schädliche Entnahme im Sinne des § 10 Abs. 1 Ziff. 3 EStG 1949 nicht gegeben ist, wenn eine Einzelfirma zu den Buchwerten in eine Kapitalgesellschaft eingebracht wird und der bisherige Unternehmer mit seiner Ehefrau die sämtlichen Anteile der Kapitalgesellschaft erhält.
- BFH, 10.07.1974 - I R 223/70
Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in …
Die Ausbuchung der Anteile am 30. November 1960 und am 15. Februar 1961, die auf Grund der Anweisung des Klägers erfolgt ist, "sämtliche Buchungen vorzunehmen, die notwendig seien, um die A-Anteile ins Privatvermögen zu überführen", war eine reine Buchmaßnahme; die buchmäßige Behandlung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgutes hat auf die rechtliche Beurteilung jedoch keinen Einfluß (vgl. BFH-Urteile vom 10. Oktober 1957 IV 403/55 U, BFHE 66, 1, BStBl III 1958, 1, und vom 4. Februar 1960 IV 247/58 U, BFHE 70, 370, BStBl III 1960, 139). - BFH, 14.10.1970 - I R 34/69
Eigentum an einem Grundstück - Umlegungsverfahren - Realisierung stiller Reserven …
Bei allen diesen vom Umlegungsplan ausgehenden rechtlichen Wirkungen dinglicher und obligatorischer Art fehlt es an dem für den Begriff der Privatentnahme bestimmenden Tätigwerden des Steuerpflichtigen (BFH-Urteil IV 403/55 U vom 10. Oktober 1957, BFH 66, 1, BStBl III 1958, 1; IV 107/63 U vom 12. März 1964, BFH 97, 476, BStBl III 1964, 406) und damit an der entscheidenden Voraussetzung für die Bejahung einer durch dieses Tätigwerden ausgelösten Realisierung der in dem entnommenen Wirtschaftsgut steckenden stillen Reserven (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG; BFH-Urteil VI 19/63 U vom 7. Februar 1964, BFH 79, 264, BStBl III 1964, 328). - BFH, 09.01.1964 - IV 274/63 U
Voraussetzungen für die Entnahme eines Wirtschaftsguts aus dem Betriebsvermögen
Ohne im einzelnen zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und unter welchen Voraussetzungen abweichend von dem bezeichneten Grundsatz die zur Abgrenzung des gewillkürten Betriebsvermögens vom notwendigen Privatvermögen ergangene neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs den Anlaß zu einer Bilanzberichtigung ohne Gewinnrealisierung (vgl. auch Urteil des Bundesfinanzhofs IV 403/55 U vom 10. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 1, Slg. Bd. 66 S. 1) bilden kann, muß doch jedenfalls der bezeichnete Grundsatz dann maßgebend sein, wenn notwendiges Betriebsvermögen vorlag, das nur durch eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne eine Willensäußerung des Steuerpflichtigen zu einem Vermögen wurde, das nach der neueren Rechtsprechung jetzt nicht mehr zum gewillkürten Betriebsvermögen gemacht werden könnte.
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