Rechtsprechung
| BFH, 25.10.1957 - VI 143/56 U |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Steuerrechtliche Stellung eines angestellten Vereinsmitglieds und die daraus resultierende Lohnsteuerpflicht des Vereins
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerbegriffe in ABC-Form
Papierfundstellen
- BFHE 66, 38
- BStBl III 1958, 15
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 24.07.1992 - VI R 126/88
Arbeitnehmereigenschaft von Stromablesern
Bei derartigen Arbeiten ist eher eine Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers anzunehmen, als bei gehobenen Tätigkeiten (vgl. BFH-Urteile vom 25. Oktober 1957 VI 143/56 U, BFHE 66, 38, BStBl III 1958, 15; vom 24. November 1961 VI 183/59 S, BFHE 74, 97, BStBl III 1962, 37, und vom 3. August 1978 VI R 212/75, BFHE 126, 271, BStBl II 1979, 131). - BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S
Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften
Das ist gerade bei gering bezahlten Aushilfskräften oft nicht der Fall (Urteile des Senats VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957, BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38;… VI 73/58 U vom 10. Juli 1959, a.a.O.). - BFH, 03.12.1965 - VI 167/63 U
Entschädigungsleistungen an einen Vorstand und deren Stellvertreter einer …
Zwar hat der Senat mehrfach, so im Urteil VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) entschieden, daß bei nur gelegentlichen ehrenamtlichen Tätigkeiten regelmäßig ein Arbeitsverhältnis zu verneinen ist, weil es dann an der Eingliederung in den Organismus des Auftraggebers fehlt.
- BFH, 08.06.1967 - IV 162/63
Bestehen eines Dienstverhältnisses für die Tätigkeit für eine Gesellschaft bei …
Eine Person, die in solcher Weise in der Höhe der für ihre Tätigkeit gewährten Vergütung vom Geschäftsergebnis eines Betriebes abhängig ist, ist nicht Arbeitnehmer, weil sie ein so erhebliches Unternehmerrisiko trägt, daß ihre Tätigkeit als selbständig betrachtet werden muß (vgl. BFH-Urteil VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957, BFH 66, 38, BStBl III 1958, 15, und I 200/59 S vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 827, BStBl III 1961, 567). - BFH, 11.03.1960 - VI 186/58 U
Nebenberuflich tätige Vertrauensleute einer Buchgemeinschaft als deren …
Es habe sich insbesondere mit den Grundsätzen der Entscheidung des Bundesfinanzhofs VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) in Widerspruch gesetzt. - BFH, 24.11.1961 - VI 87/60 U
Einordnung von gelegentlich engagierten Hopfentretern als Arbeitnehmer
Im Urteil des Bundesfinanzhofs VI 143/56 U vom 25. Oktober 1957 (BStBl 1958 III S. 15, Slg. Bd. 66 S. 38) sei eine Person als Arbeitnehmer angesehen worden, wenn sie nur ein unselbständiges Glied in einem fremden Betrieb sei, die Arbeit einfach und klar vorgezeichnet sei und kein Unternehmerrisiko bestehe.
dejure.org
Übersicht BFH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.