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| BFH, 10.07.1959 - VI 73/58 U |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Haftung des Arbeitgebers für die Lohnsteuerverbindlichkeiten seiner Arbeitnehmer
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 69, 243
- DB 1959, 964
- BStBl III 1959, 354
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 28.03.1958 - VI 233/56 S
Pauschalzuweisungen an eine dem Betrieb angegliederte Unterstützungskasse als …
Auszug aus BFH, 10.07.1959 - VI 73/58 U
Da sie nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, handelt es sich bei derartigen Anweisungen nicht um Rechtsnormen im Sinne des § 20 Abs. 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, die von den Finanzgerichten ausgelegt werden können (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs VI 233/56 S vom 28. März 1958, BStBl 1958 III S. 268, Slg. Bd. 66 S. 701). - BFH, 27.09.1957 - VI 20/54 U
Arbeitsrechtliche Stellung von Rechtsreferendaren und Assessoren - …
Auszug aus BFH, 10.07.1959 - VI 73/58 U
Daß die Aushilfskräfte die Lohnsteuer im Jahresausgleich wieder erstattet bekommen hätten, schließe die Haftung des Bf. nicht aus, wie der Bundesfinanzhof im Urteil VI 20/54 U vom 27. September 1957 (BStBl 1957 III S. 426, Slg.Bd. 65 S. 503) entschieden habe.
- BFH, 24.11.1961 - VI 183/59 S
Berechnung des Lohnsteuerabzugs bei Aushilfskräften
Darum sind z.B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Kaffees spielen oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel unselbständig (vgl. z.B. Urteil des Senats VI 73/58 U vom 10. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 354, Slg. Bd. 69 S. 243, betreffend landwirtschaftliche Aushilfskräfte). - BFH, 01.03.1973 - IV R 231/69
Tätigkeit eines Synchronsprechers - Selbständige Tätigkeit
Darum seien zum Beispiel Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Cafes spielten, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel nichtselbständig (BFH-Urteil vom 10. Juli 1959 IV 73/58 U, BFHE 69, 243, BStBl III 1959, 354); nebenberuflich tätige künstlerische oder wissenschaftliche Kräfte seien dagegen gewöhnlich selbständig (BFH-Urteile vom 3. November 1955 IV 106/54 U, BFHE 62, 296, BStBl III 1956, 110 - betreffend Berufsmusiker, die vorübergehend im Rundfunk mitwirken -, und vom 24. April 1959 VI 29/59 S, BFHE 68, 504, BStBl III 1959, 193). - BFH, 24.07.1962 - I 275/60 U
Steuerliche Anerkennung von Sammelwertberichtigungen bei Kreditinstituten - …
Da die Höhe der Sätze umstritten ist, konnte das Finanzgericht die VAO ohne sachliche Prüfung auch nicht als mögliche Vereinfachungsregelung anwenden und auslegen (Urteil des Bundesfinanzhofs VI 73/58 U vom 10. Juli 1959, BStBl 1959 III S. 354, Slg. Bd. 69 S. 243). - BFH, 11.06.1968 - VI R 102/67
Musiker - Gaststätte - Tanz - Arbeitnehmer des Gastwirts - Erlaß eines …
Darum sind z. B. Aushilfskräfte in Gastwirtschaften oder Musiker, die in Gaststätten oder Kaffees spielen, oder landwirtschaftliche Saisonarbeiter in der Regel unselbständig (vgl. z. B. Urteil des Senats VI 73/58 U vom 10. Juli 1959, BFH 69, 243, BStBl III 1959, 354, betreffend landwirtschaftliche Aushilfskräfte).".
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